…Lebensjahr vollendet haben, auf 60% angehoben, wobei dieses Höchstausmaß in einer fünfjährigen Übergangsphase ab 1994 erreicht werden konnte. Ab dem Wirtschaftsjahr 1998 kann bzw. muss (in Bezug auf das sonst verlorene Wahlrecht) bei erstmaligem Überschreiten des 50. Lebensjahres auch nur eines Dienstnehmers der Prozentsatz sofort…
…einer Forschungsprämie erst mit ihrer Geltendmachung entsteht, beginnt auch die reguläre Verjährungsfrist von fünf Jahren für eine (teilweise) Rückforderung der Forschungsprämie mittels berichtigender Festsetzung (§ 201 BAO) gemäß § 208 Abs. 1 lit. a BAO erst mit Ablauf des Jahres, in dem die Forschungsprämie geltend gemacht wurde…
…von Anteilen am Gesellschaftsvermögen einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft eine Änderung des Gesellschafterbestandes in der Form bewirkt wird, dass innerhalb von fünf Jahren unmittelbar mindestens 95% der Anteile auf neue Gesellschafter übergegangen sind, oder wenn die übertragende und übernehmende Körperschaft an derselben grundstücksbesitzenden Personen- oder Kapitalgesellschaft beteiligt…
…| Nachzuversteuern sind | 50 | 80 | 0 | Einkünfte gemäß § 30 EStG 1988 | 0 | 20 | -10 Rz 5714a: Wird das Gebäude nach Ablauf der fünfjährigen Nachversteuerungsfrist veräußert, gilt als Anschaffungskosten ebenfalls der gemeine Wert inklusive der nunmehr unversteuerten stillen Reserven…
…Z 1 EStG 1988 auch auf nach § 30 Abs. 4 EStG 1988 pauschal ermittelte Grundstücksgewinne anwendbar. 27.6.2 Verteilung auf fünf Jahre 27.6.2.1 Enteignung Rz 7370: Über Antrag sind stille Reserven, die deswegen aufgedeckt werden, weil Wirtschaftsgüter durch behördlichen Eingriff (Rz…
…II. Abschnitt des GebG drei Jahre, bei den übrigen Gebühren fünf Jahre. Die zehnjährige Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben ist auch für den Bereich des Gebührengesetzes 1957 anwendbar. Rz 14: Die Verjährungsfrist beginnt gemäß § 208 Abs. 1 lit. a BAO mit dem Ablauf des Jahres, in…
…211 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex erteilt, beträgt die Geltungsdauer nicht mehr als fünf Jahre ab dem Datum, an dem die Bewilligung wirksam wird. (2) Die Geltungsdauer gemäß Absatz 1 beträgt nicht mehr als drei Jahre, wenn die Bewilligung Waren gemäß Anhang 71-02…
…211 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex erteilt, beträgt die Geltungsdauer nicht mehr als fünf Jahre ab dem Datum, an dem die Bewilligung wirksam wird. (2) Die Geltungsdauer gemäß Absatz 1 beträgt nicht mehr als drei Jahre, wenn die Bewilligung Waren gemäß Anhang 71-02…
…211 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex erteilt, beträgt die Geltungsdauer nicht mehr als fünf Jahre ab dem Datum, an dem die Bewilligung wirksam wird. (2) Die Geltungsdauer gemäß Absatz 1 beträgt nicht mehr als drei Jahre, wenn die Bewilligung Waren gemäß Anhang 71-02…
…Kraft, wie dies notwendig ist, um das schädigende Dumping unwirksam zu machen. (2) Eine endgültige Antidumpingmaßnahme tritt fünf Jahre nach ihrer Einführung oder fünf Jahre nach dem Datum des Abschlusses der letzten Überprüfung außer Kraft, die sowohl das Dumping als auch die Schädigung betraf, außer…
…81 EStG 1988) beschäftigt werden und für deren Einkünfte Österreich das Besteuerungsrecht zukommt. Die Beschäftigung in Österreich darf nicht länger als fünf Jahre dauern und der Beschäftigte muss im Hinblick auf die nur vorübergehende Beschäftigung seinen bisherigen Wohnsitz im Ausland beibehalten. Ist von vornherein eine…
…Der allgemeine Selbstbehalt beträgt 400 Euro. 4.2.2.1.1 Frist Rz 244: Bei der Fünfjahresfrist für die Antragstellung handelt es sich um eine im Energieabgabenvergütungsgesetz geregelte Ausschlussfrist. Sie ist daher nicht nach den Bestimmungen der BAO verlängerbar und unterliegt auch keiner sonstigen Fristenregelung…
…auf einen Zeitraum bis zu maximal fünf Jahren. Beispiel 1: Im August 01 wird ein Geschäftslokal angemietet und noch 01 hiefür Miete bezahlt. Der Betrieb wird im April 02 eröffnet. Der Anlaufzeitraum beginnt mit dem Jahr 01 und endet mit dem Jahr 04. Beispiel 2…
…Kraft, wie dies notwendig ist, um die schädigenden anfechtbaren Subventionen unwirksam zu machen. (2) Eine endgültige Ausgleichsmaßnahme tritt fünf Jahre nach ihrer Einführung oder fünf Jahre nach dem Datum des Abschlusses der letzten Überprüfung außer Kraft, die sowohl die Subventionierung als auch die Schädigung betraf…
…Verkehr, sondern in ein Versand- oder Zolllagerverfahren oder in ein Verfahren der aktiven Veredelung oder der vorübergehenden Verwendung überführt wurde, unterliegt während der Zeit des aufrechten Fortbestands dieses Verfahrens - höchsten auf die Dauer von fünf Jahren nach erfolgter Einfuhr - nicht der Genehmigungspflicht, es sei denn…
…Wert und Zusammensetzung nur geringen Schwankungen unterliegt, mit einem gleich bleibenden Wert (Festwert) angesetzt werden. Dieser Wert ist zumindest alle fünf Jahre durch eine körperliche Bestandsaufnahme zu überprüfen. Bei wesentlichen Mengenänderungen ist der Wert entsprechend anzupassen. Rz 2139: Die Durchschnittspreisverfahren können auf Gruppen gleichartiger Wirtschaftsgüter…
…und können in diesem Jahr für den Freibetrag berücksichtigt werden. Vorauszahlungen (Anzahlungen) auf Anschaffungs- oder Herstellungskosten führen zu keinem Freibetrag, da im Zeitpunkt der Vorauszahlung noch keine Anschaffung oder Herstellung vorliegt. Beispiel 2: Im Jahr 1 wird für eine Maschine (Nutzungsdauer fünf Jahre) eine Anzahlung…
…3736: Die Behaltefrist läuft von Tag zu Tag. Sie beginnt mit dem der Anschaffung oder Herstellung folgenden Tag und endet vier Kalenderjahre nach diesem Tag. Beispiel: Am 12.8.2022 wird eine Maschine (Nutzungsdauer fünf Jahre) angeschafft, für die ein Freibetrag in Anspruch genommen wird…
…obwohl für die nachfolgenden Jahre eine Veranlagung unter Zugrundelegung dieser Pauschalierung stattgefunden hat, ermöglicht § 295 Abs. 3 BAO eine Änderung der die Folgejahre betreffenden Bescheide, um der Bestimmung des § 17 Abs. 3 EStG 1988 - Verbot der Pauschalierung für die folgenden fünf Jahre - zu entsprechen (VwGH…
…im Rahmen des Spekulationstatbestandes bis 31.3.2012 sind folgende Änderungen gegeben: Hauptwohnsitzzeiten als "Wohnungseigentumsbewerber" zählen bereits mit (siehe Rz 6640). Eine verlängerte Toleranzfrist von einem Jahr (bisher etwa sechs Monate) für die Begründung und die Aufgabe des Hauptwohnsitzes (siehe Rz 6641). die Fünfjahresfrist (2…