…Z 11 KfzStG 1992 sowie aufgrund von Staatsverträgen wie dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66/1966, bzw. dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen, BGBl. Nr. 318/1969, für völkerrechtlich privilegierte Personen eine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer sowie der motorbezogenen Versicherungssteuer. Die Steuerbefreiungen…
…in Österreich) anderen Personen, die in Österreich Privilegien genießen (z.B. Angehörige des Verwaltungs- und technischen Personals diplomatischer oder konsularischer Vertretungsbehörden oder ständiger Vertretungen zu internationalen Organisationen in Österreich) | Ja | Braun | Dienstliches Hauspersonal | Nein | Grau | PrivatePrivate Hausangestellte privilegierter Arbeitgeber…
…Vergütung | Z 2 bzw. lit. b | Z 3 (erstmalige Zulassung) | Völkerrechtlich privilegierte Personen und Einrichtungen | Steuerbefreiung von der Einfuhrumsatzsteuer | Direkte / unmittelbare Befreiung | Fahrzeugerwerb im Inland - Lieferung (Z 1 und Z 4) | Z 3 bzw. lit. c (sowie Z…
3.6 Steuerbefreiungen im Zusammenhang mit diplomatischen Vertretungen und internationalen Organisationen 3.6.1 Völkerrechtlich privilegierte Personen 3.6.1.1 Einrichtungen Rz 120: Zu den völkerrechtlich privilegierten Personen gehören die in Österreich akkreditierten diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungsbehörden, die Vertretungen der Europäischen Union in Österreich…
29.8 Völkerrechtlich privilegierte Anleger 29.8.1 Diplomaten 29.8.1.1 Allgemeines Rz 7779: Mit diplomatischen, berufskonsularischen oder vergleichbaren Vorrechten ausgestattete Personen werden in Österreich nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht einer Besteuerung unterzogen (VwGH 29.1.1965, 0202/63). 29.8…
…sondern können nach § 7 UStG 1994 steuerfrei sein. 6.1.6.3.5. Leistungen an diplomatische und konsularische Einrichtungen sowie internationale Organisationen und deren Mitglieder in Österreich sowie an sonstige völkerrechtlich Privilegierte Rz 744: Diese Leistungen können ebenfalls nicht nach § 6 Abs. 1 Z 6…
…völkerrechtlich privilegierten Personen auch im Falle eines innergemeinschaftlichen Erwerbs nach § 1 Z 2 NoVAG 1991 die Befreiung von der Normverbrauchsabgabe zu. Vorausgesetzt wird, dass die Personen oder Einrichtungen nach dem Bundesgesetz BGBl. Nr. 257/1976 über die Umsatzsteuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen…
… 3 Abs. 2 Z 1 Kraftfahrzeugerwerb durch völkerrechtlich privilegierte Personen Beim Kraftfahrzeugerwerb durch völkerrechtlich privilegierte Personen, daher ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder, gilt Folgendes: Bei Lieferungen durch einen inländischen Fahrzeughändler hat dieser die Fahrzeugidentifikationsnummer des Kraftfahrzeuges nach erfolgter Zulassung…
3.6.3 Völkerrechtlich privilegierte Arbeitnehmer Rz 123: Die oben genannten natürlichen Personen können Arbeitnehmer im Sinne des § 47 Abs. 1 EStG 1988 sein. Allerdings sind sie (nach Maßgabe der jeweils zutreffenden Rechtsgrundlage) in dieser Funktion persönlich steuerbefreit, weshalb ihre Arbeitslöhne weder durch Lohnsteuerabzug noch…
…326: Die in Rz 315 f und Rz 321 genannten Personen sind wie beschränkt Steuerpflichtige zu behandeln (VwGH 29.1.1965, 0202/63). Bei diesen Personen ist daher § 102 EStG 1988 zu beachten. 3.4.2.7 Ortskräfte Zur einkommensteuerlichen Behandlung völkerrechtlich nicht privilegierter Arbeitnehmer…
3.6.2 Völkerrechtlich privilegierte Arbeitgeber Rz 122: Die völkerrechtlich privilegierten Personen können Arbeitgeber im Sinne des § 47 Abs. 1 EStG 1988 sein. Allerdings sind sie (nach Maßgabe der jeweils zutreffenden Rechtsgrundlage) in dieser Funktion persönlich steuerbefreit, weshalb sie auch nicht der Verpflichtung zur Einbehaltung…
3.8 Anhang Rz 137b: Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für Steuerbefreiungen auf Grund völkerrechtlicher Privilegien: Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66/1966, Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen, BGBl. Nr. 318/1969, Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, BGBl. III Nr. 24…
3.7 Einzelfälle Privilegienübereinkommen Rz 137a: Zum Progressionsvorbehalt bei unbeschränkter Steuerpflicht ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2023 siehe EStR 2000 Rz 7597a. Botschaftspersonal - Besteuerung sonstiger Bezüge Soweit Bedienstete der in Österreich errichteten diplomatischen Missionen steuerpflichtig sind, erfolgt ihre Besteuerung nicht im Lohnsteuerabzugsweg, sondern im…
…1. genannten Vertretungen angehörenden ausländischen Diplomaten und Berufskonsuln sowie der in ihrem Haushalt lebenden Familienmitglieder eingeführt werden (§ 89 Abs. 1 lit. b ZollR-DG). Es sind jedoch nur zwei motorgetriebene Beförderungsmittel (beispielsweise Personenkraftwagen, Motorrad, Motorboot, Flugzeug) innerhalb eines Zeitraums von jeweils zwei Jahren befreit. Ob…
…sechs Monaten nach dem Tag des ersten Dienstantrittes beantragt wird. Der Tag des ersten Dienstantrittes ist mit dem Tag der Akkreditierung beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten gleichzusetzen, soweit sich im Einzelfall nichts anderes ergibt. Es sind jedoch nur zwei motorgetriebene Beförderungsmittel (beispielsweise Personenkraftwagen, Motorrad, Motorboot…
…die Dauer der Übertragungssperrfrist, oder auf die Möglichkeit der Einfuhr von Ersatzfahrzeugen. 11.1.2. Personenkreis Die Befreiung kann nur von diplomatischen oder konsularischen Vertretungen fremder Staaten gegenüber der Republik Österreich geltend gemacht werden (Botschaften, von Berufs- oder Honorarkonsuln geleitete Konsulate). Begünstigt sind demnach nur…
…für die Kraftfahrzeugsteuer als auch für die motorbezogene Versicherungssteuer anzuwenden. Rz 374: Die Befreiung steht in Österreich grundsätzlich nur Personen zu, die an diplomatischen oder konsularischen Vertretungsbehörden fremder Staaten in Österreich oder als Angestellte internationaler Regierungsorganisationen mit Amtssitz in Österreich oder an Ständigen Vertretungen fremder…
3.4.3 Einkommensteuerbefreiung auf Grund von Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und internationalen Organisationen 3.4.3.1 Begünstigungen Rz 327: Die in den von Österreich abgeschlossenen Amtssitzabkommen enthaltenen steuerlichen Begünstigungen bewegen sich üblicherweise innerhalb eines bestimmten Privilegienumfangs. Im Einzelfall ist zur Berücksichtigung der…
…Konkurrenzen Zu erwähnen sind insbesondere weiter gehende Befreiungen im Rahmen des Artikel 128 ZBefrVO bei Personen, die in Österreich mit diplomatischen oder konsularischen Zollprivilegien ausgestattet sind. Zu diesem Personenkreis zählen ausländische Diplomaten und Berufskonsuln sowie deren haushaltsangehörige Familienmitglieder (siehe Abschnitt 11.2.) und Angestellte internationaler…
…Drittstaates gegenseitig ist. Das Erfordernis der Gegenseitigkeit bezieht sich auf alle für die abgabenfreie Einfuhr relevanten Umstände, wie beispielsweise die Dauer der Übertragungssperrfrist. 11.8.2. Personenkreis Die Befreiung kann nur von ausländischen öffentlichen Verkehrsunternehmen geltend gemacht werden (§ 90 Abs. 1 lit. a ZollR-DG…