…Kontrollsechstel zu ermitteln. Die in § 77 Abs. 4a Z 1 EStG 1988 genannten Ausschlussgründe sind nur dann anzuwenden, wenn im laufenden Kalenderjahr insgesamt mehr sonstige Bezüge als das Kontrollsechstel mit den festen Steuersätzen gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 versteuert wurden - somit nur auf die…
…Zuflusses geltende feste Steuersatz maßgeblich. Rz 1078a: Werden Abfertigungsansprüche von Arbeitnehmern durch eine Versicherung an die Arbeitnehmer direkt ausbezahlt, liegt eine Abkürzungszahlung vor. Die Versteuerung hat durch den Arbeitgeber zu erfolgen. Rz 1079: Verzugszinsen, die im Zusammenhang mit einer begünstigt besteuerten Abfertigungszahlung stehen, sind in…
…16.000 Euro sind 7.500 Euro (= 46,875 % der gesamten Vergleichssumme) mit dem festen Steuersatz zu versteuern. Der übersteigende Betrag von 8.500 Euro (= 53,125 %) ist unter Anwendung der "Fünftelregelung" nach dem Tarif zu versteuern. Die Sozialversicherungsbeiträge sind dem jeweiligen Teilbetrag…
…die mit einem festen Steuersatz gemäß § 67 Abs. 4 oder 8 lit. e EStG 1988 zu versteuern sind, ist nicht die vorläufige Steuer von 2520% (bis zum 31.12.2015 36,531.12.2020 25%) einzubehalten, sondern die sich aufgrund der festen Steuersätze ergebende Steuer…
…Sozialversicherungsbeiträgen (§ 67 Abs. 12 EStG 1988) Rz 1119: Die auf mit einem festen Steuersatz zu versteuernden Bezüge entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3 bis 5 EStG 1988, und zwar Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen, vom Arbeitgeber einbehaltene Beiträge im Sinne des § 16 Abs. 1…
…Sinne des § 109 Abs. 1 bis 6 des Arbeitsverfassungsgesetzes oder vergleichbarer gesetzlicher Bestimmungen anfallen, … sind bis zu einem Betrag von 22.000 Euro mit der Hälfte des Steuersatzes … zu versteuern." Die Voraussetzung für die begünstigte Besteuerung gemäß § 67 Abs. 8 lit. f EStG…
… daher kommt die Freigrenze nicht zum Tragen. Von den Sonderzahlungen in Höhe von 2.2002.600 Euro sind die darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge sowie der Freibetrag von 620 Euro abzuziehen. Die Differenz ist mit dem festen Steuersatz des § 67 Abs. 1 EStG 1988 zu versteuern. |…
…besonderer Waldnutzung sind zunächst gegen die negativen Einkünfte aus anderen Holznutzungen zu verrechnen, sodass letztlich begünstigte Einkünfte von 200.000 erhalten bleiben. Ein Ausgleich der positiven Einkünfte aus Weinbau mit den restlichen Verlusten aus anderen Holznutzungen und somit eine Versteuerung des gesamten Gewinnes mit dem…
…Überstunden. Nicht dazu zählen: die Familienbeihilfe, Bezüge, die nach § 26 EStG 1988 nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählen, sowie alle sonstigen Bezüge, gleichgültig ob sie steuerfrei sind, mit einem festen Steuersatz oder nach dem Tarif versteuert werden, also auch die so genannten Sechstelüberschreitungen, …
…Löhne (einschließlich Lohnnebenkosten) und für Fremdlöhne (zB Vertretungskosten von Hausbesorgern) zusätzlich als Werbungskosten berücksichtigt werden. Werbungskosten, die auf die mit einem festen Steuersatz zu versteuernden Bezüge entfallen, können nicht im Rahmen der Pauschalierung berücksichtigt werden. Rz 4351: Bei Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung…
…die mit einem festen Steuersatz des § 67 EStG 1988 zu versteuern sind, sind sie nicht bei den laufenden Bezügen, sondern bei den sonstigen Bezügen abzuziehen. Die Bestimmungen des § 62 EStG 1988 gelten bei inländischem Lohnsteuerabzug auch für vom Arbeitgeber einbehaltene Beiträge zu einer ausländischen Pflichtversicherung…
…die für die Versteuerung zuständige bezugsauszahlende Stelle auszahlt. Werden von einer auszahlenden Stelle im Kalenderjahr keine laufenden Bezüge, sondern lediglich nicht steuerbare Leistungen, steuerfreie Bezüge oder Bezüge, die mit einem festen Steuersatz gemäß § 67 Abs. 4 oder 8 lit. e EStG 1988 zu versteuern sind…
…Grundsätzen zu versteuern. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung bestehen keine Bedenken, wenn von Quotenzahlungen an den Arbeitnehmer durch den Insolvenzverwalter 50% als sonstiger Bezug nach § 67 Abs. 3, 6, 8 lit. e und f EStG 1988 mit dem festen Steuersatz von 6% besteuert und die restlichen…
…zu ermitteln ist. Für Einkünfte, die zum Teil mit dem festen Steuersatz des § 67 EStG 1988 versteuert werden, steht keine Ermäßigung zu (§ 37 Abs. 7 EStG 1988, siehe dazu Rz 1099 LStR 2002). 27.5.4 Verlustausgleich Rz 7367: Bei der Ermittlung der für die…
…demDiensterfindungen sind nach § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 Steuersatz in Höhe von 6% zu besteuern. Die Berechnung dieses zusätzlichen um 15% erhöhten Sechstels hat in gleicher Weiseals sonstiger Bezug unter Anrechnung auf das Jahressechstel zu versteuern. Soweit solche Prämien mit dem festen Steuersatz…
…oder mit den festen Sätzen des § 67, des § 67a oder mit den Pauschsätzen des § 69 Abs. 1 EStG 1988 zu versteuern waren, außer Ansatz. Für die Berechnung des Spendenhöchstbetrages sind Kapitaleinkünfte und Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen nur zu berücksichtigen, wenn auf sie nicht der besondere Steuersatz…
…Bezügen ausbezahlt, sind diese Sonderzahlungen gemäß § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 begünstigt zu versteuern (BFG 17.03.2025, RV/7103198/2024). Rz 1051: Alle Steuersätze des § 67 Abs. 1 bis 8 EStG 1988 sind feste Steuersätze, und zwar auch die vervielfachte Tariflohnsteuer des §…
…KStG 1988 zu versteuern. Im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht des begünstigten Rechtsträgers (siehe Rz 417 bis 428) ist die Körperschaftsteuer durch den Steuerabzug (2523%) abgegolten, wenn die Einkünfte nicht in einem steuerpflichtigen Betrieb angefallen sind und keine Befreiungserklärung abgegeben wurde. 2.4.1 Allgemeiner Steuersatz …
…der Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen mit dem festen Satz von 6% oder nach der Vervielfachungsmethode zu versteuern. Diesen Bezügen sind auch Abfindungen von Unfallrenten gemäß § 213 ASVG (Witwen- und Witwerbeihilfe) und diesen ähnliche Abfindungen gleichzustellen. Die verpflichtende Abfindung der Betriebsrente gemäß …
…Bezügen mit dem festen Steuersatz einbehaltene Lohnsteuer vom Arbeitgeber gutgeschrieben werden. In beiden Fällen handelt es sich um keine Aufrollung im Sinne des § 77 Abs. 4 EStG 1988. Rz 1065: Der Freibetrag und die Freigrenze sind bei der laufenden Lohnverrechnung von jedem Arbeitgeber zu berücksichtigen…