11.4.4 Das Tatbestandsmerkmal "nicht dauernd getrennt lebend" Rz 779: Das Tatbestandsmerkmal "nicht dauernd getrennt lebend" stellt nicht auf die Anzahl der Wohnsitze eines der beiden (Ehe-)Partner oder dessen polizeiliche Meldung und auch nicht auf die Tragung der Kosten des Familienhaushalts ab. Voraussetzung…
…nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner lebt (zB ledig, verwitwet, geschieden oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebend). Wer mehr als sechs Monate im Kalenderjahr mit einem (neuen) Partner in einer Gemeinschaft lebt, ist kein Alleinerzieher. Rz 784a: Der Alleinerzieherabsetzbetrag beträgt für Kinder…
…Sonderausgaben geltend machen, zu deren Zahlung er selbst verpflichtet ist und die er selbst getragen hat. Rz 575: Leistet der Steuerpflichtige die Ausgaben für Personen des begünstigten Personenkreises, also für seinen nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe-)Partner im Sinne des § 106 Abs. 3 EStG 1988…
…Europäischen Union, einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz aufhält und das Kind nicht seinem Haushalt angehört und für das Kind weder ihm noch seinem nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe-)Partner Familienbeihilfe gewährt wird. Der Unterhaltsabsetzbetrag steht erstmalig für den Kalendermonat zu, für…
…jeweils betroffene Kalenderjahr vorgelegt werden. Bei Verdacht, dass gefälschte oder falsche Unterlagen vorgelegt werden, sind allfällige Maßnahmen im Einvernehmen mit dem Strafsachenbereich zu setzen. Rz 867: Unterhaltspflichten gegenüber dem (dauernd getrennt lebenden) Ehegatten sind nicht zu berücksichtigen (vgl. VfGH 17.10.1997, G 168/96)…
…34 Abs. 4 EStG 1988 ausgenommen. Steht kein Alleinverdienerabsetzbetrag zu, ist der Steuerpflichtige aber mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragener Partner, lebt von diesem nicht dauernd getrennt und erzielt der Ehepartner/eingetragene Partner Einkünfte, die den jährlichen Höchstbetrag gemäß § 33 Abs. 4…
…ist nach MaßgabeBei unterhaltsberechtigten Studenten wird als Mittelpunkt der Lebensinteressen und damit als dauernder Standort des § 82 Abs. 8 KFG 1967 erlaubtKraftfahrzeuges der Hauptwohnsitz der Eltern fingiert. Handelt es sich um eine Person mitBesteht bei getrennt lebenden Eltern bei einem Elternteil ein Hauptwohnsitz im Inland…
…Kraftfahrzeugen von Einzelunternehmern der Hauptwohnsitz (siehe Rz 52) des Einzelunternehmers (siehe Rz 49). Rz 52: Bei unterhaltsberechtigten Studenten wird als dauernder Standort des Kraftfahrzeuges der Hauptwohnsitz der Eltern fingiert. Besteht bei getrennt lebenden Eltern bei einem Elternteil ein Hauptwohnsitz im Inland, gilt diese Fiktion nicht…
…2.920 Euro, wenn dem Steuerpflichtigen kein Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht, er aber mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragener Partner ist und vom (Ehe)Partner nicht dauernd getrennt lebt und der (Ehe-)Partner Einkünfte im Sinne des § 33 Abs. 4 Z 1…
…Partner ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder eingetragenen Partner nicht dauernd getrennt lebt oder b)mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer Lebensgemeinschaft lebt. Bei der Fristenberechnung ist § 108 BAO anzuwenden. Beispiel 1: Eine Lebensgemeinschaft wird im Juni begründet (Beziehen der gemeinsamen Wohnung)…
…Bestehen des Anspruchs auf den Alleinverdienerabsetzbetrag oder seines Ehepartners oder eingetragenen Partners ohne Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag, wenn er mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragener Partner ist und vom (Ehe-)Partner nicht dauernd getrennt lebt und wenn die Einkünfte (des§ 33 Abs…
…jährlich zu, wenn der Steuerpflichtige mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragener Partner ist und vom Ehepartner oder eingetragenen Partner nicht dauernd getrennt lebt, die Pensionseinkünfte des Steuerpflichtigen die obere Einkunftsgrenze im Kalenderjahr nicht übersteigen, die Einkünfte des Ehepartners oder eingetragenen Partners (§ 106…
…106 EStG 1988) oder wenn dem Steuerpflichtigen kein Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht, er aber mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragener Partner ist und vom (Ehe)Partner nicht dauernd getrennt lebt und die Einkünfte des (Ehe-)Partners den jährlichen Höchstbetrag gemäß § 33 Abs…
… 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 ist Alleinverdiener grundsätzlich ein Steuerpflichtiger, der mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt. Diese Gesetzesbestimmung enthält ferner die Aussage, dass für Steuerpflichtige im Sinne des § 1 Abs…
…dass zwischen den für eine solche Unzumutbarkeit sprechenden Gründen und der Erwerbstätigkeit ein ursächlicher Zusammenhang bestehen muss. Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursachen sowohl in der privaten Lebensführung, als auch in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in einer Erwerbstätigkeit seines (Ehe-)Partners haben (VwGH 17…