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502 Treffer1713 msnur geltende Fassungen
GMSR Rz 86–8812.6. Belege (§ 101 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…einschließlich einer Kopie der Unterlagen selbst), und deren Gültigkeit hat. Darüber hinaus muss es dem meldenden Finanzinstitut möglich sein, Daten bezüglich aller ihm bekannten Tatsachen, welche die Verlässlichkeit der Unterlagen betreffen, entweder direkt in ein elektronisches System oder, indem die Information dem Bevollmächtigten zur Verfügung…

EStR 2000 Rz 6701–670922.5 Immobilienertragsteuer (§§ 30b und 30c EStG 1988 idF 1. StabG 2012; AbgÄG 2012)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…Erwerbsvorgang Einkünfte gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 oder 7 EStG 1988 erzielt werden. Der Parteienvertreter muss daher anhand der ihm bekannten Tatsachen beurteilen, ob durch den verwirklichten Erwerbsvorgang - positive oder negative - Einkünfte im Sinne des EStG 1988 erzielt werden. Dies ist grundsätzlich…

GMSR Rz 43–467. Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…das einen Dienstleister in Anspruch nimmt, wird davon ausgegangen, dass ihm dieselben Tatsachen bekannt sind oder bekannt sein müssten wie dem Dienstleister (Sec. VII Rz 4 CRS-Kommentar). 7.1.2. Verlass auf Belege Rz 45: Ein meldendes Finanzinstitut darf sich nicht auf Belege verlassen…

ZK-25001.3. Erneuerung, Änderung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…unrichtiger oder unvollständiger Tatsachen ergangen ist, und dem Antragsteller die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Tatsachen bekannt war oder vernünftigerweise hätte bekannt sein müssen und sie auf Grund der richtigen und vollständigen Angaben nicht hätte ergehen dürfen. Die Rücknahme ist dem Bewilligungsinhaber bescheidmäßig bekannt zu geben…

ZK-06122. Zurücknahme, Widerruf, Änderung
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

…wenn die Erteilung der Bewilligung aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Tatsachen, die dem Antragsteller bekannt waren oder bekannt hätten sein müssen, ergangen ist, und die bei Vorliegen richtiger bzw. vollständiger Tatsachen nicht hätte erteilt werden dürfen. Eine Änderung der Bewilligung betrifft insbesondere Änderungen jeglicher Art seitens…

RAE Rz 1550–156518. Sicherstellungsauftrag (§§ 232 und 233 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Pfandrang für die nachfolgende, auf Grund des Rückstandsausweises (§ 229 BAO) zu führende Exekution zur Einbringung gesichert werden soll. Rz 1552: Sobald eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der Abgabe der Abgabenbehörde bekannt wird, kommt die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages in Betracht. Die Ausführungen betreffend die…

EStR 2000 Rz 6710–671422.5.2.2 Ermittlung der ImmoESt und Haftung des Parteienvertreters
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Abgabenkonto im Wege der ImmoESt zu entrichten bzw. ist eine besondere Vorauszahlung durch den Kurator zu leisten. Ist dies nicht der Fall (sind keine Erben bekannt oder wurden widerstreitende Erberklärungen abgegeben), ist eine unmittelbare Zurechnung an die Erben nicht möglich. Daher ist die ImmoESt bzw…

VPR 2021 Rz 18–241.1.4. Rechtliche Bedeutung der OECD-VPL
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

… 2.die Steuerpflichtigen zur Befolgung der Leitlinien ermutigen; zu diesem Zweck sollten sie die Leitlinien bekannt machen und gegebenenfalls in ihre Landessprache(n) übersetzen lassen; 3.die Zusammenarbeit in Verrechnungspreisfragen auf bilateraler oder multilateraler Ebene ausbauen." Rz 19: Die OECD-VPL erlangen aufgrund von Art…

ZK-06902. Bestandteile des Transaktionswerts nach Art. 71 UZK
geltende FassungRichtlinien28.02.2020

…nach Art. 71 UZK 2.1. Allgemeines Artikel 71 UZK enthält die Bestandteile des Transaktionswerts (taxative Aufzählung). Diese sind dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis hinzuzurechnen. Hinzurechnungen dürfen grundsätzlich nur aufgrund objektiver und bestimmbarer Tatsachen vorgenommen werden (Art. 71 Abs. 2 UZK). Siehe aber…

UStR 2000 Rz 2581–259318.8. Buchmäßiger Nachweis
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…nachträglich zugerechnet worden sind (und der Unternehmer keine Bücher geführt hat und zur Zeit der Zurechnung den Buchnachweis überhaupt nicht mehr hätte erbringen können) und die belangte Behörde sowohl von der Tatsache des Abschlusses eines Umsatzgeschäftes mit einem ausländischen Abnehmer als auch davon ausgegangen war…

EStR 2000 Rz 3313–33298.2 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Entstehen einer Verbindlichkeit ernsthaft zu rechnen ist. Rz 3317: Die Gründe für eine künftige Inanspruchnahme müssen gewichtiger sein als jene Gründe, die dagegen sprechen. Dies ist nach objektiv erkennbaren Tatsachen zu beurteilen. Rz 3318: Aus der Formulierung des § 9 Abs. 3 EStG 1988 ergibt sich…

ZK-20312. Vorzugsbehandlung für Rückwaren
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…die die warenbezogenen Bedingungen nachweisen kann, die Begünstigung für den Zoll beanspruchen. Hingegen kommt es bei der Bestimmung für die Einfuhrumsatzsteuer zusätzlich auf die Person des Einführers an. Sämtliche relevanten Tatsachen sind der Einfuhrzollstelle nachzuweisen bzw. 1 glaubhaft zu machen. 1 Zur Rechtsprechung von Glaubhaftmachen…

ZK-22609. Abgabenerhebung
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…des Verfahrens ausgesetzte Zollschuld zu erfüllen, wenn das Versandverfahren nach der Feststellung einer durch Entziehen oder Nichterfüllung einer Verpflichtung oder Voraussetzung entstandenen "Schuld" nicht ordnungsgemäß erledigt wurde. Diese zum Entstehen einer Schuld führenden Tatsachen ähneln oft "Zuwiderhandlungen" oder "Unregelmäßigkeiten", die nicht zur Erhebung eines objektiv…

RAE Rz 1451–147016.9. Antrag auf Aussetzung der Einhebung (§ 230 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…es lediglich darauf an, dass die Umstände, welche die Einbringung der Abgabe gefährden oder zu erschweren drohen, der Abgabenbehörde in dem in der zitierten Bestimmung genannten Zeitraum (erstmals) bekannt werden. Hingegen kommt dem Umstand, zu welchem Zeitpunkt diese Umstände tatsächlich eingetreten sind, keine rechtliche Relevanz…

EStR 2000 Rz 650–6524.3.2.4.3 Bilanzberichtigung betreffend Fehler, die verjährte Veranlagungszeiträume betreffen (§ 4 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 idF des AbgÄG 2012)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…1988 iVm § 293b BAO in Betracht. Für eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO als Verfahrenstitel ist zu beachten, dass Tatsachen, die dem Steuerpflichtigen schon immer bekannt gewesen sind, deren steuerliche Berücksichtigung er aber unterlassen hat, keinen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens eröffnen. Die Kenntnis…

ZK-22601.13. Eisenbahnverkehr
geltende FassungRichtlinien06.12.2017

…Eingangszollstelle). Als Grenzübergangsstellen wurden von der Zollverwaltung des Fürstentums Andorra bekannt gegeben: SANT JULIA 01 AD und PAS DE LA CASA 02 AD. Zentralstellen für den Belegversand Die Anschrift der Zentralstelle für den Belegversand des Fürstentums Andorra lautet wie folgt: DESPATX CENTRAL DE DUANA 62…

UZK-DAAbschnitt 3 Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Entscheidung in Bezug auf eine verbindliche Zolltarifauskunft (*)
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…anderen Inhabern erteilt wurden Tabellenspalte BTI (1a): 32 02 010 … - Referenznummer der Entscheidung Referenznummer der vZTA-Entscheidung, die dem Antragsteller bekannt ist. 32 02 020 … - Beginn der Gültigkeit der Entscheidung Datum, ab dem die vZTA-Entscheidung gilt. 32 02 030 … - Warennummer Nomenklaturcode…

ZK-02203.4.5. Zuständige Behörde für die Bewilligungserteilung (Art. 22 Abs. 1 UZK, Art. 162 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…neuen Rechtslage unter Zugrundelegung der richtigen und vollständigen Tatsachen nicht weiter als rechtswidrig erweist, dann darf eine Rücknahme insoweit nicht erfolgen. (2) Gemäß Art. 27 Abs. 2 UZK ist die Rücknahme der Entscheidung dem Inhaber der Entscheidung bekannt zu geben (Entscheidung in Form eines Bescheides…

AL-1000§ 3 Altlastensanierungsgesetz - Beitragspflicht
geltende FassungRichtlinien15.01.2019

…bei denen zB aufgrund der Vornutzung, der Art oder des Alters an der Schad- und Störstofffreiheit Zweifel bestehen oder bei denen Schad- und Störstoffe bekannt oder offensichtlich sind: bei einem privaten Abbruch, bei dem die dabei anfallenden Baurestmassen zB im eigenen Bereich wieder eingebaut werden…

RAE Rz 1938–197722.15. Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Abzugsteuern (§ 240 Abs. 3 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…nicht mehr bekannt sind), so führt die Gutschrift insoweit nicht zu einer ungerechtfertigten Bereicherung, als dem Abgabepflichtigen durch die rechtswidrige Erhebung der Abgabe ein wirtschaftlicher Schaden (insbesondere ein Absatzrückgang) erwachsen ist. Einen solchen wirtschaftlichen Nachteil hat der Abgabepflichtige nachzuweisen. Er hat konkret die Tatsachen darzulegen…