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VereinsR 2001 Rz 173–1831.2.3 Entbehrlicher Hilfsbetrieb (§ 45 Abs. 1 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Umfang oder vermeidbar in Konkurrenz (siehe AbschnittRz 155 Rz 155 und 156), ist diese Tätigkeit ebenfalls als entbehrlicher Hilfsbetrieb zu beurteilen. Unter Umständen (abhängig vom Angebot) kann sogar ein begünstigungsschädlicher Geschäftsbetrieb nach § 45 Abs. 3 BAO vorliegen. Rz 176: Mit dem entbehrlichen Hilfsbetrieb unterliegt der…

VereinsR 2001 Rz 509–5343.3.10 Gemeinnützige Vereinigungen, die Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs- und Erholungsheime, Theater-, Musik- und Gesangsaufführungen, Konzerte, Museen usw. betreiben (§ 6 Abs. 1 Z 25 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…werden. Dies gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, eines Gewerbebetriebes oder eines begünstigungsschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes ausgeführt werden. 3.3.10.2 Option zur Steuerpflicht 3.3.10.2.1 Option allgemein Rz 510: Gemäß Artikel XIV BG, BGBl. Nr…

VereinsR 2001 Rz 184–2141.2.5 Ausnahmegenehmigung (§ 44 Abs. 2 BAO, § 45a BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…für den steuerschädlichen Betrieb (ebenso wie die Abgabepflicht für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe nach § 45 Abs. 1 BAO) bestehen (VwGH 23.2.1971, 1617/70). Rz 196: Nur in besonders gelagerten Einzelfällen kann hinsichtlich eines begünstigungsschädlichen Betriebes auch insoweit teilweise von der Geltendmachung der vollen Abgabepflicht abgesehen…

VereinsR 2001 Rz 866–8679 Anhang
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Finanzamt und an die Vereinsbehörde erforderlich. Bloße Geldbeschaffungsquellen ohne unmittelbaren Bezug zum begünstigten Zweck (sog. "begünstigungsschädliche Geschäftsbetriebe") müssen ebenfalls in den "materiellen Mitteln" angeführt werden, können aber zu einer (teilweisen) Steuerpflicht eines im Kernbereich begünstigten Vereins führen (zB Gastronomiebetrieb eines begünstigten Körpersportvereins). § 4: Arten der…

KStR 2013 Rz 1519–152128.3 Tarifbegünstigungen (§ 23 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Linie die Sonderausgaben abzuziehen, sollte in der Folge noch ein positiver Betrag vorliegen, ist der Freibetrag unabhängig davon, ob das (Rest)Einkommen auf entbehrliche Geschäftsbetriebe oder begünstigungsschädliche Betriebe zurückzuführen ist, in dieser Höhe, höchstens aber im Ausmaß von 7.300 Euro, ab der Veranlagung für…

UStR 2000 Rz 1233–125410.2.4. Begünstigte Rechtsträger gemäß §§ 34 ff BAO
geltende FassungRichtlinien16.11.2018

…die von einem begünstigten Rechtsträger im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, eines Gewerbebetriebes oder eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes im Sinne des § 45 Abs. 3 BAO (begünstigungsschädliche Betriebe) ausgeführt werden, zu den übrigen (dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden) Leistungen siehe VereinsR 2001 Rz 522 bis Rz 524…

VereinsR 2001 Rz 319–3652 Körperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…in sachlicher Hinsicht insoweit unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, als sie entbehrliche Hilfsbetriebe (siehe Rz 173 bis 179) oder, begünstigungsschädliche Betriebe (siehe Rz 180 bis 183) oder gewinnorientierte Land- und Forstwirtschaften und Gewerbebetriebe (Gewinnbetriebe) unterhalten, die nicht auf Grund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 44 Abs…

VereinsR 2001 Rz 366–4162.3.3 Steuerpflicht der Betriebe
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…sind je nach ihrem Umfang als entbehrlicher Hilfsbetrieb iSd § 45 Abs. 1 BAO (siehe Rz 173 bis 177b), als begünstigungsschädlicher Geschäftsbetrieb iSd § 45 Abs. 3 BAO (siehe Rz 180) oder als Gewinnbetrieb (siehe Rz 181 bis 183) anzusehen. Zur Abgrenzung siehe Rz 306 bis 308. …

KStR 2013 Rz 263–2772.10.7 Besteuerung
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

2.10.7 Besteuerung 2.10.7.1 Steuerpflichtiger Bereich und Abgrenzung 2.10.7.1.1 Gewinnermittlung 2.10.7.1.1.1 Allgemeines Rz 263: Gemeinnützige Bauvereinigungen fallen, soweit sie infolge begünstigungsschädlicher Geschäfte oder Verwaltung von Eigenkapital im Sinne des § 7 Abs. 6…

VereinsR 2001 Rz 417–4282.6 Beschränkte Steuerpflicht inländischer Körperschaften (§ 1 Abs. 3 Z 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Z 5 lit. a und b EStG 1988 glaubhaft gemacht wird (EStR 2000 Rz 7762a). Rz 422: Als Betrieb gelten alle wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe eines Vereines, gleichgültig, ob sie unentbehrliche Hilfsbetriebe (§ 45 Abs. 2 BAO), entbehrliche Hilfsbetriebe (§ 45 Abs. 1 BAO) oder begünstigungsschädliche Betriebe (§ 45 Abs…

VereinsR 2001 Rz 563–5754.6 Befreiungen gemäß § 8 Z 2 KommStG 1993
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…unternehmerischen Bereich, es sei denn, es besteht ein unmittelbarer sachlicher Zusammenhang mit dem steuerbefreiten Bereich. Zur Abgrenzung der entbehrlichen/unentbehrlichen Hilfsbetriebe und begünstigungsschädlichen Geschäftsbetriebe siehe Rz 151 bis 156, Rz 165 und 173 bis 178. 4.6.3.3 Krankenanstalten Rz 659: Krankenanstalten, die von…

EStR 2000 Rz 1315–13175.5.4a.4 Materielle Voraussetzungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…40b BAO, sind diese aber bei der Ermittlung des Ausmaßes der unmittelbaren Zweckverfolgung mitzuberücksichtigen, sodass eine ausschließliche Zweckverfolgung vorliegen kann. Neben der unmittelbaren Zweckverfolgung sind dem begünstigten Rechtsträger - abgesehen von völlig untergeordneten Nebentätigkeiten nur Nebentätigkeiten erlaubt,- die den Begünstigungsvorschriften derFührung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben gemäß §§ 34…

VereinsR 2001 Rz 105–1351.1.6 Rechtsgrundlage des Rechtsträgers (§ 41 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Erbringung von entgeltlichen Leistungen an nicht abgabenrechtlich begünstigte Körperschaften stellt keinen Anwendungsfall des § 40a Z 2 BAO dar. In diesem Fall stellt die entgeltliche Leistungserbringung einen begünstigungsschädlichen Geschäftsbetrieb, im Falle der Leistungserbringung mit Gewinnerzielungsabsicht, einen Gewerbebetrieb dar. Rz 120h: Die Erbringung von Lieferungen oder sonstigen…

VereinsR 2001 Rz 576–5914.6.7 Begünstigte Körperschaft nach § 8 Z 2 KommStG 1993 mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Kommunalsteuerbefreiung nach § 8 Z 2 KommStG 1993, auch wenn die Umsatzgrenze des begünstigungsschädlichen Geschäftsbetriebes 100.000 Euro übersteigt. Rz 666582: Beträgt die unternehmensbezogene Bemessungsgrundlage mehr als 1.460 Euro, istSoweit ein Verein oder eine begünstigte Körperschaft Aufgaben der Steuersatz von 3%öffentlichen Fürsorge (§ 8 Z…

VereinsR 2001 Rz 870–8779.1.2 Musteranträge
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…nach § 45a BAO 44 Abs. 2 BAO hinsichtlich der Kantine und des Vereinsfestes erforderlich istfür beide begünstigungsschädlichen Geschäftsbetriebe als erteilt. AusgabenAusgaben des Vereins: des Vereines: Der Verein stellt aufgrund seiner Vereinsaufzeichnungen folgende Ausgaben bzw. Abflüsse in seinen Vereinsaufzeichnungen dar: | Ausgabenart bzw. Abflussart (Vorsteuern): |…

VereinsR 2001 Rz 471–5083.3 Umsatzsteuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Werden die Leistungen nicht von Körperschaften öffentlichen Rechts, nicht von nach den §§ 34 bis 47 BAO begünstigten Rechtsträgern oder von diesen im Rahmen von begünstigungsschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben erbracht, unterliegen sie dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 10 Abs. 3 Z 10 UStG 1994 (bis 31.12.2015…

EStR 2000 Rz 776229.6.5 Befreiung von Kapitaleinkünften bei Körperschaften (§ 94 Z 5 iVm Z 15 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…steuerpflichtig oder steuerbefreit ist, ist unerheblich. Es können daher auch steuerbefreite Betriebe, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften (zB entbehrlicher, unentbehrlicher Hilfsbetrieb iSd § 45 Abs. 1 bzw. 2 BAO, begünstigungsschädlicher Betrieb iSd § 44 Abs. 1 BAO) von der Befreiung erfasst sein. Liegen bei Steuerpflichtigen sowohl…

VereinsR 2001 Rz 151–1721.2.2 Unentbehrlicher Hilfsbetrieb (§ 45 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Werden im materiellen Teilbereich höchstens 25% des Umsatzes des betreffenden konkreten Geschäftsbetriebes erzielt, liegt ein einheitlicher/unteilbarer unentbehrlicher Hilfsbetrieb vor. In diesem Fall kann je nach den Relationen ein entbehrlicher Hilfsbetrieb oder ein begünstigungsschädlichenr Betrieb vorliegen (hinsichtlich der Abgrenzung siehe Rz 178). Beispiel 1: Der…

VereinsR 2001 Rz 253–2781.2.8 ABC der Vereinstätigkeiten
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…von dem eines Gewerbebetriebes unterscheidet,der sowohl Menschen mit Behinderungen als Küchen- und Servierpersonal aufauch Langzeitarbeitslose bzw. Transitarbeitskräfte beschäftigt, gelten die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess vorbereitetAussagen gleichermaßen. b) In einem Second-Hand-Shop werdenEin begünstigungsschädlicher Geschäftsbetrieb iSd § 45 Abs. 3 BAO Bekleidungsstücke angebotenliegt dann vor…

VereinsR 2001 Rz 279–318Jahrbuch, Herausgabe eines
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…einer Begünstigung auf abgabenrechtlichem Gebiet im Übrigen erfüllen (siehe Rz 177a). Für die Beurteilung, ob die Summe dieser Veranstaltungen einen entbehrlichen Hilfsbetrieb (kleines Vereinsfest) oder einen begünstigungsschädlichen Geschäftsbetrieb (großes Vereinsfest) darstellt, ist grundsätzlich darauf abzustellen, ob das Fest im Wesentlichen von den Vereinsmitgliedern getragen wird…