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637 Treffer140 msnur geltende Fassungen
VS-10003.2.5. Völkerrechtlich begünstigte Empfänger
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…auch für Streitkräfte anderer MS, wenn diese Streitkräfte an einer Verteidigungsanstrengung teilnehmen, die zur Durchführung einer Tätigkeit der Union im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik unternommen wird. Für diese völkerrechtlich begünstigten Empfänger bestehen, abweichend vom sonst durchzuführenden EMCS-Verfahren, spezielle Regelungen zur Teilnahme am…

VS-10003.3.5. Beförderung an völkerrechtlich begünstigte Empfänger
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…e-VD und die Freistellungsbescheinigung sind materiell-rechtliche Voraussetzungen für das Steueraussetzungsverfahren. Die vstW sind ab der Erteilung der vorgenannten Bestätigung unverzüglich zu beziehen. Erfolgt eine Beförderung zu völkerrechtlich begünstigten Empfängern im Steuergebiet, kann die Erledigung der Beförderung nur im Zusammenwirken mit dem Zollamt durchgeführt…

EStR 2000 Rz 1309–13105.5.4a.1.2.3 Begünstigte Zwecke
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…sind auch die Spendenbestätigungen auszustellen. Ein Sammelkonto mehrerer begünstigter Spendenorganisationen ist auch dann nicht schädlich, wenn die Spende einer der beteiligten Spendenorganisationen direkt zugeordnet werden kann (zB durch Angabe des Verwendungszwecks, des Empfängernamens usw.). Dem Spender ist durch die begünstigte spendensammelnde Organisation eine Bestätigung auszustellen…

EStR 2000 Rz 1312–13145.5.4a.2 Begünstigte Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…hinsichtlich des Umwelt-, Natur- und Artenschutzes, der Entwicklungs- oder Katastrophenhilfe sowie der Förderung von Kunst und Kultur. 5.5.4a.3 Begünstigte Empfänger 5.5.4a.3.1 Allgemeines Rz 1313: Abzugsfähig sind nur Spenden, die an eine Einrichtung geleistet werden, die entweder im Gesetz…

EStR 2000 Rz 1305–13085.5.4a Abzugsfähige Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen (Spenden) an begünstigte Spendenempfänger (§ 4a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…2013 Rz 578, 921). 5.5.4a.1.2.2 Nicht abzugsfähige Zahlungen Rz 1330a1308: Aufwendungen und Ausgaben, die zu einer Gegenleistung des Empfängers führen, sowie Mitgliedsbeiträge sind nicht begünstigt (siehe auch Rz 1330e1308b). Als Spenden sind daher nur freiwillige Zuwendungen zu verstehen, die keinen…

UStR 2000 Rz 736–7476.1.6.3. Leistungen an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder sowie an NATO-bestimmte Streitkräfte
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

… 6 Abs. 1 Z 6 lit. c UStG 1994 befreit unter bestimmten Voraussetzungen Lieferungen und sonstige Leistungen (ausgenommen die Lieferung neuer Fahrzeuge) an begünstigte Empfänger in einem anderen Mitgliedstaat und Streitkräfte, die an einer Verteidigungsanstrengung außerhalb ihres Mitgliedstaats teilnehmen, die zur Durchführung einer Tätigkeit der…

VS-10003.2.3. Registrierte Versender
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…201 UZK in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführten vstW, nach der Überlassung unter Steueraussetzung in ein Steuerlager, an registrierte Empfänger in anderen MS, an völkerrechtlich begünstigte Empfänger oder an Verwendungsbetriebe im Steuergebiet verbringen, weiters zu einem Ort, an dem die vstW das EU-VstGeb verlassen…

VS-10003.3.10. Fehlende Eingangsmeldungen
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…zur Beendigung der Beförderung unter Steueraussetzung unter folgenden Bedingungen vom Versender beigebracht werden: Bei Beförderungen unter Steueraussetzung an Steuerlager, registrierte Empfänger, Direktlieferungsorte, völkerrechtlich begünstigte Empfänger oder im Falle der Einfuhr kann das Ende der Beförderung auch durch einen Ersatznachweis nachgewiesen werden, wenn hinreichend belegt ist…

VS-10003.3.3. Elektronisches Verwaltungsdokument (e-VD)
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…auch für den Empfang von Teilmengen. Sofern der Empfänger oder der Versender berücksichtigungswürdige Gründe für eine verspätete Übermittlung der Eingangsmeldung glaubhaft macht, darf die im ersten Satz genannte Frist überschritten werden. Von dieser generellen Verpflichtung zur Übermittlung einer elektronischen Eingangsmeldung sind völkerrechtlich begünstigte Empfänger ausgenommen…

VS-10006.3.3.5. Ausfuhr aus dem steuerrechtlich freien Verkehr
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…anhand der zollrechtlichen Bestimmungen durchzuführen. 6.3.3.6. Verwendung durch völkerrechtlich begünstigte Empfänger Werden nachweislich versteuerte vstW im Steuergebiet von einem zur steuerfreien Verwendung berechtigten völkerrechtlich begünstigten Empfänger verwendet (Abschnitt 6.4.2.), wird die Steuer bei Zutreffen der dafür in den jeweiligen VSt…

VS-10006.4. Steuerbefreiungen und sonstige Steuerbegünstigungen
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…erforderlich. Die Steuerschuld entsteht zwar, wird aber nicht erhoben. Beispiele: - Bordverbrauch - Reisefreimengen 6.4.2. Steuerbefreiung für völkerrechtlich begünstigte Empfänger VstW, die für einen der folgenden Zwecke oder zur Verwendung durch nachfolgend angeführte internationale Einrichtungen vorgesehen sind, sind im Steuergebiet von der Verbrauchsteuer befreit, wenn…

KfzBStR 2021 Rz 1300–1310B.13. Mitwirkung anderer Behörden (§ 13 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Unterliegt die Lieferung eines Kraftfahrzeuges an begünstigte Empfänger auf Grund des § 6 Abs. 1 Z 6 lit. d UStG 1994 oder vergleichbaren Vorschriften nicht der Umsatzsteuer, so unterliegt die Lieferung der Kraftfahrzeuge auch nicht der Normverbrauchsabgabe. Zu den begünstigten Empfängern zählen (siehe Rz 351 bis…

EStR 2000 Rz 1365–13755.5.4c Abzugsfähige Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen an die Innovationsstiftung für Bildung (§ 1 ISBG) sowie an deren Substiftungen (§ 4c EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Zuwendungen zur unmittelbaren Förderung der begünstigten Zwecke der Stiftung. Für Zuwendungen, die nach dem 31. Dezember 2023 erfolgen, besteht bei einer Fehlverwendung der Erträge keine Nachversteuerungsverpflichtung. Randzahlen 1371 bis 1374: derzeit frei 5.5.5 Zuwendungen an außerhalb des EStG 1988 begünstigte Empfänger Rz 1375:…

KfzBStR 2021 Rz 1326–1350B.15.6. Kaufvertrag vor dem 1. Juni 2021
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie mit der Vollziehung betraut, und hinsichtlich des § 3 Abs. 4 Z 3 NoVAG 1991 (Lieferungen an begünstigte Empfänger) der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten.

StiftR 2009 Rz 233–25410. Ertragsteuerliche Erfassung der Zuwendung beim Empfänger
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…11 Z 1 EStG 1988 für das Vorliegen einer betrieblichen Privatstiftung nicht erfüllen und daher für Zuwendungen des Arbeitgebers keine Betriebsausgabenwirkung auslösen können, vermitteln hinsichtlich der Zuwendungen an begünstigte Belegschaftsmitglieder keine Arbeitgeberfunktion und lösen daher bei den Empfängern endzubesteuernde Kapitaleinkünfte im Sinne des § 27 Abs…

StiftR 2009 Rz 261–26310.3 Entlastung von im Ausland ansässigen Empfängern
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

10.3 Entlastung von im Ausland ansässigen Empfängern Rz 261: Unabhängig davon, ob Begünstigte beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig sind, unterliegen Zuwendungen als Kapitaleinkünfte nach innerstaatlichem Recht dem Kapitalertragsteuerabzug (Rz 235) bzw. stellen steuerfreie Substanzauszahlungen (Rz 264 ff) dar. Bei unbeschränkt Steuerpflichtigen sind die Zuwendungen, soweit…

EStR 2000 Rz 1349–13475.5.4a.6 Ex lege begünstigte Organisationen (§ 4a Abs. 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…b)seit mindestens einem Jahr nachweislich im Bereich der Forschungsförderung tätig sind und c)die Empfänger der Fördermittel im Wesentlichen Begünstigte gemäß Z 1 und 3 sowie Abs. 3 Z 3 oder begünstigte Körperschaften im Sinne des Abs. 3, die unmittelbar begünstigten Zwecken nach Abs…

VereinsR 2001 Rz 105–1351.1.6 Rechtsgrundlage des Rechtsträgers (§ 41 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…der Wissenschaft dienende Forschungsaufgaben oder für der Erwachsenenbildung dienende Lehraufgaben sowie für damit verbundene wissenschaftliche Publikationen und Dokumentationen zuwendenvon ihr verfolgten begünstigten Zwecke verwenden. Dies gilt auch für Stipendien an Studierende der empfangenden Körperschaft. Dabei ist das Verhältnis der Mittelzuwendung zur Gesamttätigkeit der Körperschaft unbeachtlich…

EnAbgR Rz 19–311.2 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

…unten Rz 22). Wird bereits versteuerte elektrische Energie zur Stromerzeugung verwendet, bestehen keine Bedenken, aus Vereinfachungsgründen dem Empfänger der begünstigten Energie, die Befreiung analog zum Vergütungsverfahren im Sinne des § 2 Z 3 ElAbgG (siehe unten Rz 31) zu gewähren. Rechtslage ab 1. Juli 2014 bzw…

EnAbgR Rz 76–882.3 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…2 ErdgasAbgG ein Vergütungssystem beim Empfänger des Erdgases vorgesehen; die Lieferung erfolgt zunächst steuerpflichtig. Dies ist deshalb notwendig, weil dem Lieferer nicht bekannt sein muss, in welchem Ausmaß der Empfänger des Erdgases dieses für begünstigte bzw. nicht begünstigte Zwecke verwendet. Soweit eine Befreiung von der…