…und in beiden Fällen der Hauptwohnsitz aufgegeben wird. Gegenüber der Hauptwohnsitzbefreiung im Rahmen des Spekulationstatbestandes bis 31.3.2012 sind folgende Änderungen gegeben: Hauptwohnsitzzeiten als "Wohnungseigentumsbewerber" zählen bereits mit (siehe Rz 6640). Eine verlängerte Toleranzfrist von einem Jahr (bisher etwa sechs Monate) für die Begründung…
…eröffneten Gastwirtschaftsbetrieb mit traditioneller Küche. Führt der Erwerber den Betrieb (mit oder ohne bauliche Veränderungen) weiter, läuft auch der Anlaufzeitraum weiter und endet daher 03. Wandelt der Erwerber die Gastwirtschaft hingegen unter völliger Änderung der äußeren Ausstattung in ein Chinarestaurant um, beginnt mit dem Erwerb…
…umfassend baulich zu verändern, ohne die Zustimmung der anderen Miteigentümer hiefür einholen zu müssen. Rz 85: Werden vertragliche Bestimmungen durch die Miteigentümer nachträglich verändert, sind diese Änderungen für vergangene Zeiträume unbeachtlich. Dies gilt im Hinblick auf das steuerliche Rückwirkungsverbot auch dann, wenn die Änderungen von…
…1a dritter Unterabsatz UStG 1994) Rz 2602c: Bauleistungen sind alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung, Beseitigung oder Reinigung von Bauwerken dienen (vgl. EuGH 13.12.2012, Rs C-395/11, BLV Wohn- und Gewerbebau GmbH). Der Begriff des Bauwerks ist weit auszulegen und…
…der fehlenden Vorhersehbarkeit künftiger Wechselkursänderungen der Fremdwährungsschuld, umgerechnet mit dem Briefkurs im Anschaffungszeitpunkt. Kommt es zwischen dem Anschaffungszeitpunkt und dem späteren Termin der Devisentransaktion zu Änderungen des Wechselkurses, so bleiben die Anschaffungskosten davon unberührt. Wertsicherungsbeträge Rz 2185: Wertsicherungsbeträge, die auf ein Darlehen zur Anschaffung eines…
…führen zu keiner Änderung des bestehenden Mietverhältnisses und zu keiner (Neu)Errichtung. Entsteht allerdings durch einen nach dem 31. August 2012 getätigten Herstellungsaufwand ein neuer oder ein neu nutzbar gemachter baulich abgeschlossener Gebäudeteil (zB Zu- oder Anbau; Gebäudeaufstockung), ist insoweit von einer Änderung des Mietverhältnisses…
…Unionswaren usw. zu überprüfen, sondern auch die sonstigen relevanten Umstände, wie hauptverantwortliche Personen, Räumlichkeiten allgemein einschließlich Prüfung auf bauliche Änderung, Vorhandensein der Lagerbewilligung. Bei Lagern mit Verschluss ist auch das Verschlussverzeichnis und die weiterhin gegebene Verschlusssicherheit zu prüfen. Bei Lagerhaltern, denen Prägestöckel zugewiesen wurden, sind…
7.6.4.5 Herstellung Rz 534: Herstellungsaufwand liegt insbesondere dann vor, wenn Veränderungen an der Bausubstanz des bereits vorhandenen Wohnraumes vorgenommen werden. Die Neuschaffung von Wohnraum (zB Dachbodenausbau) fällt nicht unter diese Begünstigung, sondern kann bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 Z…
…Revitalisierungsmaßnahmen umgewandelt und in einer nicht vergleichbaren Form weitergeführt wird. Eine tiefgreifende Änderung der bisherigen Tätigkeit ist nicht zu erkennen, wenn bei gleichbleibender Turbine von Ein- auf Zweidüsenbetrieb umgestellt und der Generator getauscht wird, die baulichen Bestandteile jedoch unverändert bleiben (vgl. BFG 27.5.2025…
7.6.4.3 Umfang des Sanierungsaufwandes Rz 529: Zur begünstigten Wohnraumsanierung zählen die Instandsetzung (einschließlich energiesparender Maßnahmen) sowie die Herstellung. Voraussetzung für einen begünstigten Aufwand ist das Vorliegen eines Verbesserungsbedarfes. Dieser liegt zB dann nicht vor, wenn zusätzlich zu einer bestehenden funktionsfähigen Heizungsanlage ein…
7.6.3.2 Errichtereigenschaft Rz 506: Sonderausgaben für Aufwendungen zur Errichtung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung liegen nur vor, wenn der Steuerpflichtige das Gebäude herstellt oder herstellen lässt. Rz 507: Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung bestehen keine Bedenken, die Errichtereigenschaft anzunehmen, wenn dem Steuerpflichtigen gegenüber…
4.6. Änderung der Bewirtschaftung (§ 2 Abs. 4 LVO) Rz 93: Eine einmal als Liebhaberei qualifizierte Tätigkeit muss nicht auch zukünftig immer als Liebhaberei qualifiziert werden, wie umgekehrt sich eine Einkunftsquelle zur Liebhaberei wandeln kann, weil der Liebhabereibetrachtung im Rahmen des § 1 Abs. 2 jeweils…
7.6.3 Wohnraumschaffung (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. b EStG 1988) 7.6.3.1 Allgemeines Rz 503: Begünstigt sind sowohl die eigentlichen Errichtungskosten als auch Aufwendungen für den Ankauf eines unbebauten Grundstücks im Ausmaß einer ortsüblichen Bauparzelle zur Errichtung eines Eigenheimes oder…
17.1.1. Änderung des Vertragsinhaltes Rz 1136: Gebührenrechtlich relevant sind nur solche Änderungen des ursprünglichen Rechtsgeschäftes, mit denen zusätzliche Rechte oder Pflichten begründet werden, die für die Höhe der Gebührenschuld maßgeblich sind. Ein Zusatz oder Nachtrag unterliegt der Art nach der gleichen Gebühr wie…