1. Rechtsgrundlagen und Begriffsbestimmung 1.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für die vom Zollamt Österreich und den Zollorganen anzuwendende Beschränkung sind: -das Bundesgesetz, mit dem das Außenwirtschaftsgesetz 2011 - AußWG 2011 erlassen wird, BGBl. I Nr. 26/2011; -die Erste Außenwirtschaftsverordnung 2011 - 1. AußWV 2011, BGBl. II…
…Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer. Rz 207b: § 8. (9) § 4c in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 504/2022 ist erstmals für Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2022 enden. 1.Der für einen Kostenersatz maßgebliche Strompreis im Sinne des § 4c Abs…
…27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 enthält den Tatbestand der "Entstrickungsbesteuerung"; die entsprechenden Regelungen wurden aus § 31 EStG 1988 in der Fassung vor dem BBG 2011 übernommen und durch das AbgÄG 2015 umgestaltet. Zu beachten ist, dass nach dem AbgÄG 2011 auch Stückzinsen, anteilige…
…die Terminologie nationaler Durchführungsvorschriften von den im Basler Übereinkommen und im OECD-Beschluss benutzten Begriffen. In der englischsprachigen Fassung dieser Verordnung wird zum Beispiel "Verbringung" mit "shipment" und nicht mit "movement" wiedergegeben. Dem wird in den Überschriften der Notifizierungs- und Begleitformulare in englischer Sprache Rechnung…
…11.) zu entnehmen. Die zu erfüllende Ursprungsregel ist in der Ursprungsliste in Spalte 3 angeführt. Die Anlage I des Ursprungsprotokolls enthält die grundsätzlich anzuwendende Ursprungsliste. Die ÜLG können Ausnahmeregelungen im Sinne des Artikels 16 dieses Ursprungsprotokolls beantragen. Derzeit gibt es folgende Abweichungen von der Ursprungsregel:…
…1 der Sachbezugswerteverordnung in der Fassung BGBl. II Nr. 395/2015 (siehe Tabelle oben) auch für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. März 2020 enden, weiterhin anzuwenden. Rechtslage für Erstzulassungen ab 1.4.2020: Da die Umstellung der Ermittlung der CO2-Emissionswerte auf das WLTP-Messverfahren…
…Lohngestaltende Vorschriften haben für den Bereich des § 26 Z 4 EStG 1988 keine Bedeutung. Sieht daher der anzuwendende Kollektivvertrag vor, dass Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer Dienstreise nur in Höhe der Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel abgegolten werden, kann der Arbeitgeber dennoch für die dienstlich…
…1. Jänner 2007 sind im Zweifel die Umsatzgrenzen des § 125 Abs. 1 lit. a BAO in der bis 31. Dezember 2006 anzuwendenden Fassung heranzuziehen. Maßgebend nach § 907 Abs. 16 UGB ist somit, ob bereits vor 2007 Rechnungslegungspflicht bestanden hat, wobei im Zweifel die Umsatzgrenzen des …
…0.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlage für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr von Edelmetallgegenständen anzuwendenden Beschränkungen ist das Bundesgesetz über die Punzierung und Kontrolle von Edelmetallgegenständen (Punzierungsgesetz 2000), BGBl. I Nr. 24/2001, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBljeweils geltenden Fassung. I Nr…
…sein. Die letzten Änderungen bzw. die zuletzt von der Europäischen Kommission konsolidierten Fassungen (zeitliche Verzögerungen sind möglich) finden Sie grundsätzlich unter EUR-Lex oder EUR-RIS. | Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union | Verordnung (EWG) Nr. 3491/90 des Rates vom 26. November…
…952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union, ABl. Nr. L 269 vom 10.10.2013 S. 1 in der Fassung der Berichtigung, ABl. Nr. L 287 vom 29.10.2013 S. 90 Berichtigung, ABl…
…die betreffende Beteiligung an der ausländischen Körperschaft zwar formal die Voraussetzungen für eine internationale Schachtelbeteiligung erfüllen, aber auf Grund des § 10 Abs. 4 KStG 1988 in der Fassung vor JStG 2018 oder § 10a KStG 1988 die Wirkungen des § 10 Abs. 3 KStG 1988 nicht vermitteln…
…Abschlussprüfer unterliegen, ist zusätzlich bei der Antragstellung sowie nachfolgend jährlich das Vorliegen der Voraussetzungen des § 4a Abs. 4 EStG 1988 sowie die Einhaltung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften von einem Wirtschaftsprüfer im Rahmen einer den Anforderungen der §§ 268 ff des Unternehmensgesetzbuches (UGB) entsprechenden Prüfung zu bestätigen. Die…
…BGBl. II Nr. 155/2023, genannt. Die Öko-IFB-VO ist für Anschaffungen und Herstellungen nach dem 31.12.2022 anzuwenden (§ 3 Abs. 1 Öko-IFB-VO). Für die in § 1 Abs. 2 Z 1 bis 7 Öko-IFB-VO genannten Wirtschaftsgüter kann ein erhöhter…
…Artikel 127 des Zollkodex | F42 | Summarische Eingangsanmeldung - Postsendungen - unvollständiger Datensatz - im Einklang mit den für die betreffende Beförderungsart anzuwendenden Fristen eingereichter MAWB mit den erforderlichen Informationen zum Postfrachtbrief | Artikel 5 Nummer 9 und Artikel 127 des Zollkodex | F43 | Summarische Eingangsanmeldung …
…solche Überstundenentlohnungen anzuwenden, die regelmäßig verschoben im Nachhinein abgerechnet werden? Bestehen Bedenken, wenn der Arbeitgeber regelmäßig verschobene im Nachhinein abgerechnete (steuerpflichtige und steuerfreie) Nebengebühren immer gemeinsam mit dem Bezug im Auszahlungsmonat versteuert? Gemäß § 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988 (in der damals gültigen Fassung)…
…die Beteiligung an der ausländischen Körperschaft zwar formal eine internationale Schachtelbeteiligung ist, aber auf Grund des § 10 Abs. 4 KStG 1988 in der Fassung vor JStG 2018 oder § 10a KStG 1988 die Wirkungen des § 10 Abs. 3 KStG 1988 nicht tatsächlich vermittelt. 6.5.9…
…andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden. B.15. Inkrafttreten und Übergangsregelungen (§ 15 NoVAG 1991) B.15.1. Inkrafttreten (Allgemeines) Rz 1321: Das NoVAG 1991 ist auf Vorgänge nach dem 31. Dezember 1991 anzuwenden. B.15.2. Umsatzsteuer von 32…
0. Einführung und Anwendungsbereich Diese Arbeitsrichtlinie befasst sich mit den Bestimmungen zur Zollanmeldung sowie mit der Abgabe einer Zollanmeldung im Standardverfahren auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der Union (UZK) und seiner ergänzenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, die sich auf den Vertrag…
Artikel 288 Anwendung (1) Die Artikel 2, 7, 8, 10, 11, 17, 20, 21, 24, 25, 31, 32, 36, 37, 40, 41, 50, 52, 54, 58, 62, 63, 65, 66, 68, 75, 76, 88, 99, 100, 106, 107, 115, 122, 123, 126, 131, 132, 138…