…die eine Sendung bilden, durch andere Gebiete befördert werden, gegebenenfalls auch mit einer Umladung oder vorübergehenden Einlagerung in diesen Gebieten, sofern sie unter der zollamtlichen Überwachung der Behörden des Durchfuhr- oder Einlagerungslandes bleiben und dort nur ent- und wiederverladen werden oder eine auf die Erhaltung…
…List of ODA Recipients") Rz 1409: | Am wenigsten entwickelte Länder | Andere einkommens-schwache Länder | Länder mit mittlerem Einkommensniveau (unterer Bereich) und andere Gebiete | Länder mit mittlerem Einkommensniveau (oberer Bereich) und andere Gebiete | Afghanistan Angola Bangladesch Benin Bhutan Burkina Faso Burundi…
…Bestätigung (wird im Sprachgebrauch als "Nicht-Manipulationsbestätigung" bezeichnet) über die Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen vorzulegen oder der Nachweis durch sonstige geeignete Unterlagen zu erbringen. Ursprungserzeugnisse (zB Mineralölerzeugnisse) können in Rohrleitungen durch andere Gebiete als die der ausführenden oder einführenden Vertragsparteien befördert werden. 6.3…
…Bestätigung (wird im Sprachgebrauch als "Nicht-Manipulationsbestätigung" bezeichnet) über die Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen vorzulegen oder der Nachweis durch sonstige geeignete Unterlagen zu erbringen. Ursprungserzeugnisse (zB Mineralölerzeugnisse) können in Rohrleitungen durch andere Gebiete als die der ausführenden oder einführenden Vertragsparteien befördert werden. 6.3…
…die Erhaltung ihres Zustands gerichtete Behandlung erfahren haben; c)Waren, die ohne Unterbrechung in Rohrleitungen durch andere Gebiete als das begünstigte Ausfuhrland oder -gebiet oder die Union befördert werden. (2) Der Nachweis, dass die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Bedingungen erfüllt sind, ist erbracht…
…Bestätigung (wird im Sprachgebrauch als "Nicht-Manipulationsbestätigung" bezeichnet) über die Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen vorzulegen oder der Nachweis durch sonstige geeignete Unterlagen zu erbringen. Ursprungserzeugnisse (zB Mineralölerzeugnisse) können in Rohrleitungen durch andere Gebiete als die der ausführenden oder einführenden Vertragsparteien befördert werden. 6.3…
…als "Nicht-Manipulationsbestätigung" bezeichnet) über die Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen vorzulegen oder der Nachweis durch sonstige geeignete Unterlagen zu erbringen. Ursprungserzeugnisse (zB Mineralölerzeugnisse) können in Rohrleitungen durch andere Gebiete als das Gebiet eines CARIFORUM-Staates der EU oder eines ÜLG befördert werden. 6.3…
…Bestätigung (wird im Sprachgebrauch als "Nicht-Manipulationsbestätigung" bezeichnet) über die Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen vorzulegen oder der Nachweis durch sonstige geeignete Unterlagen zu erbringen. Ursprungserzeugnisse (zB Mineralölerzeugnisse) können in Rohrleitungen durch andere Gebiete als die der ausführenden oder einführenden Vertragsparteien befördert werden. 6.3…
…die eine Sendung bilden, durch andere Gebiete befördert werden, gegebenenfalls auch mit einer Umladung oder vorübergehenden Einlagerung in diesen Gebieten, sofern sie unter der zollamtlichen Überwachung der Behörden des Durchfuhr- oder Einlagerungslandes bleiben und dort nur ent- und wiederverladen werden oder eine auf die Erhaltung…
…Verkehr angemeldetes Erzeugnis darf nach der Ausfuhr und Chile befördert werden. Jedoch können Erzeugnisse durch andere Gebiete befördert werden mit Umladung oder vorübergehender Einlagerungvor der Anmeldung zum freien Verkehr nicht verändert, in diesen Gebieten, sofern sie unter der zollamtlichen Überwachung der Behörden des Durchfuhrirgendeiner Weise…
…von der Zollbehörde des Durchfuhrlandes erteilte Bestätigung (wird im Sprachgebrauch als "Nicht-Manipulationsbestätigung" bezeichnet) über die Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen vorzulegen oder der Nachweis durch sonstige geeignete Unterlagen zu erbringen. Ursprungserzeugnisse (zB Mineralölerzeugnisse2) Erzeugnisse oder Sendungen können in Rohrleitungen durch andere Gebiete alsgelagert werden…
…Anhang IV festgesetzten Gebieten unter den vom Ausschuss festgelegten Bedingungen. 6.2. Unmittelbare Beförderung (1) Die im Abkommen vorgesehene Präferenzbehandlung gilt nur für Ursprungserzeugnisse, die unmittelbar zwischen der EU und Korea befördert werden. Jedoch können Erzeugnisse, die eine Sendung bilden, durch andere Gebiete befördert werden…
…siehe Abschnitt 12.1.) können in Rohrleitungen durch andere Gebiete als die der ausführenden oder einführenden Vertragsparteien befördert werden. 6.2. Ausstellungen Werden Waren aus der Gemeinschaft oder aus Syrien zu einer Ausstellung in ein anderes Land versandt und nach der Ausstellung zur Einfuhr nach…
…im Sprachgebrauch als "Nicht-Manipulationsbestätigung" bezeichnet) über die Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen vorzulegen oder der Nachweis durch sonstige geeignete Unterlagen zu erbringen. Ursprungserzeugnisse (zB Mineralölerzeugnisse) können in Rohrleitungen durch andere Gebiete als das Gebiet eines AKP-Staates oder der EU befördert werden. 6.3…
…Bestätigung (wird im Sprachgebrauch als "Nicht-Manipulationsbestätigung" bezeichnet) über die Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen vorzulegen oder der Nachweis durch sonstige geeignete Unterlagen zu erbringen. Ursprungserzeugnisse (zB Mineralölerzeugnisse) können in Rohrleitungen durch andere Gebiete als die der ausführenden oder einführenden Vertragsparteien befördert werden. 6.3…
…oder, c)falls diese Papiere nicht vorgelegt werden können, alle sonstigen beweiskräftigen Unterlagen. Ursprungserzeugnisse (zB Mineralölerzeugnisse) können in Rohrleitungen durch andere Gebiete als die der ausführenden oder einführenden Vertragsparteien befördert werden. 6.3. Ausstellungen Eine Ausnahme von der Regel der direkten Beförderung besteht für Ursprungserzeugnisse…
…die eine Sendung bilden, durch andere Gebiete befördert werden, gegebenenfalls auch mit einer Umladung oder vorübergehenden Einlagerung in diesen Gebieten, sofern sie unter der zollamtlichen Überwachung der Behörden des Durchfuhr- oder Einlagerungslandes bleiben und dort nur ent- und wiederverladen werden oder eine auf die Erhaltung…
…die eine Sendung bilden, durch andere Gebiete befördert werden, gegebenenfalls auch mit einer Umladung oder vorübergehenden Einlagerung in diesen Gebieten, sofern sie unter der zollamtlichen Überwachung der Behörden des Durchfuhr- oder Einlagerungslandes bleiben und dort nur ent- und wiederverladen werden oder eine auf die Erhaltung…
…die eine Sendung bilden, durch andere Gebiete befördert werden, gegebenenfalls auch mit einer Umladung oder vorübergehenden Einlagerung in diesen Gebieten, sofern sie unter der zollamtlichen Überwachung der Behörden des Durchfuhr- oder Einlagerungslandes bleiben und dort nur ent- und wiederverladen werden oder eine auf die Erhaltung…
…oder eine auf die Erhaltung eines gutenihres Zustands gerichtete Behandlung erfahren. Eine Aufteilung von Sendungen in Teilmengen ist jedoch unzulässig. Ursprungserzeugnisse können in Rohrleitungen durch andere Gebiete als die der ausführenden und einführenden Vertragsparteien befördert werden. (2) Der Nachweis, dass die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind…