…3.7.8. Predictive Analytics Competence Center (PACC) Dem Predictive Analytics Competence Center (PACC) kommt im Zusammenhang mit der Erteilung und Verwaltung von AEO-Bewilligungen keine Funktion mehr zu. 3.8. Vertraulichkeit von Daten Auf die einschlägigen Rechtsvorschriften über die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht gem. § 48a BAO…
…3.2000, 99/13/0181). Rz 1228: Der herangezogene Haftungspflichtige ist jedenfalls als Partei anzusehen; daher steht der Einsichtnahme des Haftungspflichtigen in die Akten des Abgabenverfahrens (§ 90 BAO) die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht des § 48a BAO keinesfalls entgegen (VwGH 27.2.1995, 94/16/0275). Dem Haftungspflichtigen…
…Artikel 1 Nr. 4 UZK-IA. 7.2. Einschränkung der Anwendung Bei der Heranziehung des Preises gleicher Waren ist auf Erfordernisse der Amtsverschwiegenheit sowie die Wahrung der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht Bedacht zu nehmen. 7.3. Anerkannter Zollwert Der Transaktionswert gleicher Waren ist ein Wert, der bereits…
…zur Amtsverschwiegenheit im Sinne des Art. 20 Abs. 3 B-VG entgegen und stellt daher auch keine Verletzung der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht dar. Dies gilt auch für Stellungnahmen der zuständigen Abgabenbehörde (seit 1.1.2021: Finanzamt für Großbetriebe) zu Anträgen einer gemeinnützigen Bauvereinigung nach § 7 Abs…
…den Zollämtern auch nicht anderen Behörden und Ämtern bekannt gegeben werden, sofern dies nicht zur Einleitung oder Durchführung eines Strafverfahrens erforderlich ist (§ 3 HStG 1995). (2) Wer die Auskunftspflicht oder die Geheimhaltungspflicht verletzt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die von der Bezirksverwaltungsbehörde erster Instanz (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat…
…eine Firmenkreditkarte sowie ein Büro am Dienstort und in Wien zur Verfügung gestellt. Die Tätigkeit unterliegt der Geheimhaltungspflicht. Die Gestaltung der Arbeitszeit liegt im eigenen Ermessen des Geschäftsführers. Der Unternehmensberater ist daneben in einem Betrieb als nichtselbständiger Arbeitnehmer (die Bezüge übersteigen die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage) beschäftigt…
32.5 Einbehaltung und Abfuhr, Anmeldung, Haftung Rz 8207k: Schuldner der Abzugsteuer ist der Empfänger der Einkünfte. Der Schuldner der Einkünfte ist zum Steuerabzug verpflichtet und haftet für die Entrichtung. Auch bei einem zugewendeten geldwerten Vorteil besteht die Verpflichtung des Abzugsverpflichteten, die Abzugsteuer fristgerecht abzuführen…
1.6 Aufzeichnungspflichten und Rechnungslegungspflichten 1.6.1 Aufzeichnungspflicht Rz 44: Die Aufzeichnungen müssen gemäß § 6 Abs. 1 ElAbgG in der Art geführt werden, dass die tatsächlich gelieferten, verbrauchten oder weiter gelieferten Mengen an elektrischer Energie überprüft werden können. 1.6.2 Rechnungslegungspflicht Rz 45…
32 LOHNSTEUERPRÜFUNG (§ 86 EStG 1988) Rz 1234: Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Richtigkeit des Lohnsteuerabzugs jederzeit anhand geeigneter Unterlagen (insbesondere Lohnkonten, Geschäftsbücher) nachprüfbar ist (VwGH 3.7.1970, 0975/69), die tatsächliche Nachprüfung unter Beachtung der Verpflichtungen gemäß § 87 EStG 1988…
2.7 Aufzeichnungspflichten und Rechnungslegungspflichten 2.7.1 Aufzeichnungspflicht Rz 102: Die Aufzeichnungen müssen gemäß § 7 Abs. 1 ErdgasAbgG in der Art geführt werden, dass die tatsächlich gelieferten, verbrauchten oder weiter gelieferten Mengen an Erdgas überprüft werden können. 2.7.2 Rechnungslegungspflicht Rz 103: Im…
…zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für ein Unterbleiben des Steuerabzugs dem Grunde nach gegeben sind, entfällt die Befreiung vom Kapitalertragsteuerabzug. Soweit dadurch der Abgabenbehörde abgabenrechtlich relevante Umstände, die über Zwecke der Kapitalertragsteuerüberprüfung hinausgehen, bekannt werden, dürfen diese für ein anderes Abgabenverfahren weder weitergegeben noch verwendet…
3.7 Aufzeichnungspflichten und Rechnungslegungspflichten Rz 159: Die Aufzeichnungen müssen gemäß § 7 KohleAbgG in der Art geführt werden, dass die tatsächlich gelieferten, verbrauchten oder weiter gelieferten Mengen an Kohle überprüft werden können. Im Fall der Lieferung oder der Weiterleitung von Kohle ist dem Abnehmer vom…
33 AUSKUNFTSPFLICHT DER BEHÖRDE (§ 90 EStG 1988) Rz 1240: Auskünfte nach § 90 EStG 1988 werden im Einzelfall zu konkreten Fragen des Lohnsteuerabzuges erteilt (VwGH 14.10.1992, 90/13/0009). Zuständig für die Auskunftspflicht ist das für die Prüfung zuständige Finanzamt im Sinne des § 81…
42.6.2 Betroffene Zuwendungen Rz 12002: Betroffen sind ausschließlich folgende Sonderausgabenkategorien (§ 18 EStG 1988): Verpflichtend zu leistende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften (§ 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988, siehe dazu Rz 12027), Freigebige Zuwendungen im Sinne des § 4a Einkommensteuergesetz (insbesondere Spenden an begünstigte…
12. Amtshilfe (§ 7 NeuFöG) Rz 202: Die gesetzlichen Berufsvertretungen und die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft sind verpflichtet, Abschriften der amtlichen Vordrucke, auf denen Bestätigungen iSd § 4 NeuFöG angebracht worden sind, herzustellen und 7 Jahre ab Ende des Jahres, in dem die Bestätigung angebracht worden ist…
7. Amtliche Aufsicht 7.1. nur intern verfügbar 7.2. Pflichten der beteiligten Personen Den Befugnissen der Zollorgane stehen entsprechende Pflichten der Personen gegenüber, in deren Gewahrsame sich vstW befinden oder die im Zusammenhang mit Verbrauchsteuerbewilligungen solche Pflichten zu erfüllen haben. Die jeweiligen Pflichten ergeben…
28.4.3 Erklärungspflicht (§ 42 EStG 1988) 28.4.3.1 Allgemeines Rz 7543: Der Steuererklärungspflicht ist dann entsprochen, wenn die Erklärung grundsätzlich die für die Veranlagung maßgebenden Angaben enthält. Daher ist etwa die Einreichung eines unterschriebenen Einkommensteuererklärungsformulars ohne Angaben über Art bzw. Höhe der…
3.6 Erhebung der Abgabe 3.6.1 Selbstberechnung und Entrichtung Rz 151: Die Kohleabgabe ist vom Abgabenschuldner selbst zu berechnen und gemäß § 6 Abs. 1 KohleAbgG monatlich zu entrichten; die Kohleabgabe ist bis zum 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden Monates der Lieferung, des…
42.6.4 Materielle Regelungen zur Datenübermittlung 42.6.4.1 Bekanntgabe der Identifikationsdaten 42.6.4.1.1 Allgemeines Rz 12014: Zuwendungsempfänger, für die gesetzlich die Verpflichtung zur Datenübermittlung vorgesehen ist (übermittlungspflichtige Organisationen), dürfen eine Datenübermittlung für Zuwendungen, die nach dem 31.12.2016…
42.6.5 Form und Inhalt der Übermittlung 42.6.5.1 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen (bPK) Rz 12033: Der Zuwendungsempfänger muss auf Grundlage der Identifikationsdaten des Zuwendenden (Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum) und weiterer bekannter Daten das verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen Steuern und Abgaben (vbPK SA, § 9…