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KStR 2013 Rz 504–51111.2.4 Verdeckte Einlagen
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…511: Vorteilsgewährungen zwischen Schwestergesellschaften (Gesellschaften, deren Anteile unmittelbar oder mittelbar in einer Hand vereinigt sind oder bei denen eine Mehrheit von Gesellschaftern im gleichen Beteiligungsverhältnis beteiligt ist), führen bei der vorteilsgewährenden Körperschaft steuerrechtlich zunächst stets zur Annahme verdeckter Ausschüttungen an den oder die beherrschenden Anteilsinhaber…

KStR 2013 Rz 913–924Schwarzgeschäfte
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Ausschüttung dar. Unentgeltliche Zuwendungen einer Körperschaft an ein Museum ihres Alleingesellschafters (einer Körperschaft öffentlichen Rechts) sind aber nicht verdeckte Ausschüttungen, sondern nach Maßgabe der Spezialbestimmung des § 4a EStG 1988 als Betriebsausgaben zu berücksichtigen (siehe VwGH 28.4.2004, 2001/14/0166). Die Abzugsfähigkeit iSd § 4a…

KStR 2013 Rz 590–59913.3 Betroffene Empfänger der verdeckten Ausschüttung
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…9.2000, 98/13/0216); Überlassung einer Wohnung an die Tochter des Gesellschafter-Geschäftsführers (VwGH 27.8.1991, 91/14/0097); Vorteilszuwendung an Konzerngesellschaft (VwGH 28.2.1978, 1275/75); Zuwendung von Provisionen an ausländische Schwestergesellschaft (VwGH 30.5.1995, 91/13/0248, 91/13…

KStR 2013 Rz 806–815Gründungskosten
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…der Gesellschaft unter Missbrauch seiner Verfügungsmacht an sich genommen hat (VwGH 15.12.1999, 97/13/0188). Nach der jüngeren Rechtsprechung des VwGH wird in der Regel nicht erst der Verzicht der Gesellschaft auf eine Rückforderung, sondern bereits die Zuwendung des Vorteils aufgrund des deliktischen…

KStR 2013 Rz 517–53611.2.8 ABC der Einlagen und Beiträge
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…0216). Schwestergesellschaft Rz 527: Zur Vorteilsgewährung an eine Schwestergesellschaft siehe Rz 511. Stille Beteiligung Rz 528: Die Vermögenszuwendung ist dahin zu untersuchen, ob die Zuwendung nach ihrem inneren Gehalt ihre Ursache in einer schuldrechtlichen Beziehung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter oder im Gesellschaftsverhältnis hat. Die Veranlassung…

KStR 2013 Rz 959–963Verbundene Unternehmen
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…dadurch entstehenden Vorteil an die benachteiligte Schwestergesellschaft weitergibt (bei Wirtschaftsgütern - verdeckte Einlage). Eine Schwester- oder Enkelgesellschaft überträgt liquide Mittel an eine andere Schwester- oder Enkelgesellschaft ("Geschwisterzuschuss", verdeckte Ausschüttung an die Muttergesellschaft und Weitergabe des Vorteils über die Großmuttergesellschaft). Ist ein Minderheitsgesellschafter (Muttergesellschaft) an einer weiteren…

KStR 2013 Rz 759–767Forderungsverzicht
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…Ertragsverzicht gegenüber einer Schwestergesellschaft kann zwar eine verdeckte Ausschüttung (der Tochter an die gemeinsame Mutter) darstellen, allerdings ist ein Forderungsverzicht nur insoweit eine gesellschaftlich veranlasste Maßnahme, als der Betrag dem Tageswert der Forderung im Zeitpunkt des Verzichtes entspricht. Zu prüfen ist, inwieweit die Forderung bei…

EStR 2000 Rz 1365–13755.5.4c Abzugsfähige Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen an die Innovationsstiftung für Bildung (§ 1 ISBG) sowie an deren Substiftungen (§ 4c EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…1 ISBG sowie an deren Substiftungen gemäß § 4 Abs. 5 ISBG. Diese Zuwendungen müssen erfolgen zur Förderung der begünstigten Zwecke der Stiftungen gemäß § 2 ISBG (Förderung des Bildungsniveaus und der Innovationskompetenz in Österreich) oder zur ertragsbringenden Vermögensausstattung (siehe Rz 1349d1350 ff). Die Förderung der begünstigten…

StiftR 2009 Rz 275–28010.4.4 Zuwendungen an eine Substiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Zuwendung durch PS | Steuerlicher Stiftungsausgangswert | Stand | Barbetrag von Hauptstiftung | 10.10.14 | 3.000.000 | 2.000.000 | | | | 1.000.000 Evidenzkonto der Y | An die PS zugewendetes Vermögen (Art) | Datum der Zuwendung…

EStR 2000 Rz 1290–12965.5.2.2 Zuwendungen an betriebliche Unterstützungskassen und sonstige Hilfskassen (§ 4 Abs. 4 Z 2 lit. b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

5.5.2.2 Zuwendungen an betriebliche Unterstützungskassen und sonstige Hilfskassen (§ 4 Abs. 4 Z 2 lit. b EStG 1988) 5.5.2.2.1 Allgemeines Rz 1290: Auf Leistungen derartiger Versorgungseinrichtungen besteht kein Rechtsanspruch. Für den Betriebsausgabenabzug ist die Körperschaftsteuerbefreiung dieser Kassen nicht erforderlich…

EStR 2000 Rz 4830–483914.6 Freiwillige Zuwendungen und Zuwendungen an Unterhaltsberechtigte (§ 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…der vom Zuwendenden im Einzelfall noch keinen Unterhalt verlangen kann, weil andere Verwandte vorrangig unterhaltspflichtig sind (zB: das Enkelkind ist gesetzlich unterhaltsberechtigt gegenüber seinen Großeltern, obwohl seine Eltern vorrangig unterhaltspflichtig sind und ihrer Unterhaltspflicht ihm gegenüber auch nachkommen). Beispiele: Darlehensgewährung an die im Betrieb des…

EStR 2000 Rz 1305–13085.5.4a Abzugsfähige Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen (Spenden) an begünstigte Spendenempfänger (§ 4a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…des gemeinen Werts Zuwendung im Sinne des § 4a EStG 1988 siehe darstelltRz 6178o). Rz 1307b: Wird eine Nutzungsmöglichkeit aus dem Betriebsvermögen unentgeltlich eingeräumt (zB ein LKW aus dem Betriebsvermögen wird einer spendenbegünstigten Einrichtung unentgeltlich zur Nutzung überlassen) oder die Arbeitsleistung eines Dienstnehmers an eine spendenbegünstigte…

LStR 2002 Rz 91–923.3.18 Freiwillige soziale Zuwendungen (§ 3 Abs. 1 Z 16 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…keine Kommunalsteuer) an. Steuerfrei sind nur Zuwendungen, die darauf gerichtet sind, unmittelbare Katastrophenschäden (Sachschäden, Kosten für Aufräumarbeiten usw.) zu beseitigen. Zuwendungen im Zusammenhang mit der Beseitigung oder Milderung mittelbarer Katastrophenfolgen (zB Verdienstentgang als mittelbare Folge einer Katastrophe) sind nicht begünstigt. Die steuerfreien Zuwendungen sind im…

LStR 2002 Rz 12002–1200642.6.2 Betroffene Zuwendungen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…1988) sowie Zuwendungen an die Innovationsstiftung für Bildung gemäß § 1 des Innovationstiftung-Bildung-Gesetzes (ISBG), BGBl. I Nr. 28/2017 (§ 18 Abs. 1 Z 9 iVm § 4c EStG 1988) Zu den übermittlungspflichtigen Organisationen siehe Rz 12007. Rz 12003: Nicht betroffen sind: Betriebliche Zuwendungen im Sinne…

EStR 2000 Rz 14205.5.11.4 Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien11.12.2009

…Werden an einen Berufsverband außerordentliche - über die üblichen Beiträge hinausgehende - Zahlungen geleistet, so ist die betriebliche Veranlassung bzw. deren Angemessenheit nachzuweisen (VwGH 15.12.1994, 93/15/0002, 93/15/0018). Beiträge an politische Parteien: Siehe LStR 2002, Rz 239. 5.5.12 Zuwendungen an…

ZustRL Rz 153–1603.21. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…157: Für die Erhebung der Flugabgabe ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 60 Abs. 1 BAO; § 7 FlugAbgG). 3.26. Abgabe von Zuwendungen Rz 158: Art. II Abs. 1 letzter Satz des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 391/1975 sieht vor, dass die Abgabe von Zuwendungen an das…

KStR 2013 Rz 1569–157529.3 Abschlusszahlungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…1988 ist ein Betrag an entrichteter Zwischenkörperschaftsteuer von 2.000 angeführt. Zuwendungsbetrag: 10.000 +2.000 = 12.000 KESt: 12.000*27,5% = 3.300 (=100%) Entlastung: 12,5% = 1.500 (45,45% von 3.300) Da die Zuwendung nur in einem…

LStR 2002 Rz 585–5887.12.2.2 Höchstbetrag für Kirchenbeiträge
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…000 - 15.000). Die Absetzbarkeit der Spenden ist mit 10% dieses Betrages (ds. 1.500 Euro) begrenzt. Die beantragten Spenden können daher nur im Ausmaß von 1.500 Euro berücksichtigt werden. Rz 587: Ab der Veranlagung 2016 sind als Sonderausgaben Zuwendungen an nach § 4b EStG…

StiftR 2009 Rz 308–316Teil 3:
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

… 1 Abs. 1 StiftEG die Begriffe privatrechtliche Stiftung bzw. vergleichbare Vermögensmasse nicht auf das Inland einschränkt, sind von der Stiftungseingangssteuer auch unentgeltliche Zuwendungen an vergleichbare ausländische Rechtsgebilde umfasst. Rz 309: Bei ausländischen privatrechtlichen Stiftungen und vergleichbaren Vermögensmassen ist grundsätzlich ein Typenvergleich anzustellen. Darüber hinaus sollen…

StiftR 2009 Rz 317–32611.5 Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…die um 35 Prozent zu erhöhen sind. Rz 325: In einem Drittland gelegenes Grundvermögen ist mit dem gemeinen Wert im Zeitpunkt der Zuwendung an die Privatstiftung anzusetzen. 11.5.2 Steuerbefreiungen Rz 326: Steuerbefreit sind Zuwendungen unter Lebenden von körperlichen beweglichen Sachen und Geldforderungen an…