…7 ElAbgG idF BG, BGBl. I Nr. 64/2014). 1.8 Vollziehung Rz 48: Mit der Vollziehung des ElAbgG ist der Bundesminister für Finanzen betraut; hinsichtlich des § 6 Abs. 2 und 3 ElAbgG im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz. Randzahlen 49 bis 59: derzeit…
2.8 In-Kraft-Treten Rz 105: Das ErdgasAbgG ist auf Vorgänge nach dem 31. Mai 1996 anzuwenden. 2.9 Vollziehung Rz 106: Mit der Vollziehung des ErdgasAbgG ist der Bundesminister für Finanzen betraut, hinsichtlich des § 7 Abs. 2 und 3 ErdgasAbgG im Einvernehmen mit…
3.8 In-Kraft-Treten Rz 160: Das KohleAbgG ist auf Vorgänge nach dem 31. Dezember 2003 anzuwenden. 3.9 Vollziehung Rz 161: Mit der Vollziehung des KohleAbgG ist der Bundesminister für Finanzen betraut. Randzahlen 162 bis 170169: derzeit frei
…durch die Europäische Kommission erfolgte im Amtsblatt der EU, ABl. Nr. C 288 vom 30.09.2011 S. 21 (siehe auch VwGH 30.01.2013, 2012/17/0469). Mit der Vollziehung des EnAbgVergG ist der Bundesminister für Finanzen betraut. Randzahlen 265 bis 290: derzeit frei
…Die Zollbehörden dürfen gemäß § 87a Abs. 3 AWG 2002 zum Zweck der Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeit, soweit dies zur Vollziehung des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 und darauf beruhender Verordnungen sowie der EG-VerbringungsV erforderlich ist, auf die Notifizierungsdaten des elektronischen Registers gemäß § 22 Abs…
…kann einmal vom Verwaltungsgericht verlängert werden, wenn die Behörde begründeter Weise nicht fristgerecht entscheiden kann. Die Zuständigkeit zur Entscheidung geht erst dann auf das Verwaltungsgericht über, wenn die von diesem gesetzte Frist abgelaufen ist oder wenn die Abgabenbehörde davor mitteilt, dass ihrer Ansicht nach keine…
…rechtfertigt, hat sie umgehend dem Bundesministerium für Finanzen nach Kontaktierung des bundesweiten Fachbereiches Zoll und Verbrauchsteuern einen diesbezüglichen Bericht zur Weiterleitung des Falles an die Kommission vorzulegen. In allen anderen Fällen ist der Antrag von der Entscheidungszollbehörde abzuweisen. (3) Hinsichtlich der Zuständigkeit der Kommission (Art…
…zu. 4.3.3. Aussetzungsverfahren bei Einlegung eines Rechtsbehelfs Abgesehen von den dargestellten materiellrechtlichen Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollziehung (bei Abgabenbescheiden eine Aussetzung der Verpflichtung zur Abgabenentrichtung) und den Vorschriften über Sicherheitsleistung liegt es in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, die Einzelheiten des Aussetzungsverfahrens festzulegen…
…Grenzen gelten daher auch rückwirkend. 6.3.1.16 Zuständigkeit (§ 7 WerbeAbgG 2000) Rz 756: Die Vollziehung dieses Bundesgesetzes obliegt der Finanzverwaltung. Wenn ein Verein sowohl auf Bundes-, Landes- Bezirks- und Gemeindeebene vertreten ist, ist die Zuständigkeit an die für die Erhebung der Umsatzsteuer gebunden.
…114. 1.2.1.1.5.1 Stiftungen, Fonds, Stiftungsarten Rz 24: Das Stiftungs- und Fondswesen ist in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache, wenn der Zweck einer Stiftung oder eines Fonds über den Interessenbereich eines Landes hinausgeht. Sonst ist Landeszuständigkeit gegeben. Es gibt mehrere Arten von…
…die Grenztierärzte an der Vollziehung dieses Gesetzes mitzuwirken haben. (5) Gemäß § 6 TTG 2007 erstellt das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf Basis einer Risikobewertung jährlich einen Kontrollplan für stichprobenartige Kontrollen von Tiertransporten. Die Durchführung der Kontrollen liegt in der Zuständigkeit der Landeshauptleute.…
…wiederausführt oder durchführt. Dazu ist Folgendes anzumerken: Keine Strafbarkeit als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen besteht, wenn die Tat den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet (siehe insbesondere Abschnitt 7.1.1. Abs. 1 und 6) oder sonst nach einer anderen…
…mehr um denselben Kaufvertrag. Findet die Novation nach dem für den Kaufvertragsabschluss notwendigen Tag statt, kann die Übergangsregelung nicht zur Anwendung kommen. Rz 1328: Handelt es sich dabei um ein Kraftfahrzeug der Klasse N1, welches schon zuvor nach der bis 30. Juni 2021 geltenden Rechtslage…
…genannten Behörden im Interesse einer zweckmäßigen, raschen, einfachen und Kosten sparenden Verwaltung die gemäß § 25 Tierschutzgesetz vorliegenden Meldungen über die Haltung von Wildtieren, die besondere Ansprüche an die Haltung stellen, zur Verfügung zu stellen, soweit dies zur Vollziehung im Rahmen des Artenhandelsgesetzes 2009 notwendig ist.
2.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO Rz 47: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Abgaben: Feuerschutzsteuer (§ 6 Feuerschutzsteuergesetz 1952) Flugabgabe (§ 7 FlugAbgG) Gebühren (§ 3 GebG, § 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG…
11. Besondere Bestimmungen Die mit der Vollziehung des AWG 2002 betrauten Behörden sind im Rahmen ihrer Zuständigkeiten sowiedie Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind im Rahmen ihrer Befugnisse gemäß § 82 AWG 2002 zur Kontrolle von Abfällen berechtigt. Zu diesen Befugnissen gehört gemäß § 75 Abs. 4 AWG…
…Beschränkungen sind: 1.die Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Handel mit Robbenerzeugnissen, 2.die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1850 der Kommission mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Handel…
0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern zu vollziehenden Verbote für Katzen- und Hundefelle und Produkte, die solche Felle enthalten, sind die Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Verbot des Inverkehrbringens sowie der…
…eine Unterstützungsfunktion, weshalb ein Streit betreffend die Zuständigkeit zur Erledigung einer Sache nicht vorkommen kann. 1.3.3. Ad hoc-Zuständigkeit Rz 17: Bei Gefahr im Verzug kann jede Abgabenbehörde des Bundes in ihrem Amtsbereich die notwendigen Amtshandlungen unter gleichzeitiger Verständigung der anderen Behörde vornehmen (§…
…Chemikalien bei Verwaltungsübertretungen.; § 26 SKG 2013 Verwaltungsstrafbestimmungen. 5.2. Güter Siehe Abschnitt 3.2. 5.3. Zuständige Strafbehörden Zur Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, im Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, jedoch die Landespolizeidirektion.