RIS AI
7 117 Treffer498 msnur geltende Fassungen
ZustRL Rz 161–1663.28. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…Z 6 BAO in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe. In diesen Fällen kommt es daher zu einem Auseinanderfallen der Zuständigkeiten zwischen Körperschaftsteuer und Stiftungseingangsteuer zwischen dem Finanzamt Österreich und dem Finanzamt für Großbetriebe. 3.32. Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz Rz 165: Für die Androhung, Verhängung…

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Rz 53: Das Finanzamt Österreich ist Verwaltungsstrafbehörde bei der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren betreffend Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Geldwäschevorbeugung (§ 52b GSpG und § 52c GSpG). Rz 54: Das Finanzamt Österreich ist zuständig für die Verhängung von Zwangsstrafen gemäß § 16 WiEReG sowie deren Einhebung, Sicherung und Einbringung (…

ZustRL Rz 177–1873.38. Bundesabgabenordnung
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…3.38.1.1. Zwangsstrafe Rz 177: Zur Verhängung von Zwangsstrafen ist jenes Finanzamt zuständig, das die Befolgung seiner Anordnung erzwingen will (§ 111 BAO); Ausnahme siehe Rz 165. 3.38.1.2. Ordnungsstrafe Rz 178: Zuständig für Ordnungsstrafen ist in den Fällen des § 112 Abs…

AH-11305. Verwaltungsstrafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien16.07.2014

…Chemikalien bei Verwaltungsübertretungen.; § 26 SKG 2013 Verwaltungsstrafbestimmungen. 5.2. Güter Siehe Abschnitt 3.2. 5.3. Zuständige Strafbehörden Zur Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, im Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, jedoch die Landespolizeidirektion.

GK-09005. Zuständigkeiten
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

5. Zuständigkeiten 5.1. Grenzüberschreitender Verkehr (1) Im grenzüberschreitenden Verkehr mit nicht im Inlandin einem ausländischen Zulassungsverfahren zugelassenen Kraftfahrzeugen ist gemäß §§ 6 Abs. 5 KfzStG 1992 7 Abs. 3 KfzStG 1992 für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer das Zollamt zuständig, das als erstes befasst wird oder…

ZustRL Rz 15–201.3. Zuständigkeit für die Erledigung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…die Zuständigkeit des beauftragenden Finanzamtes wird durch das Tätigwerden eines Organs eines anderen Finanzamtes nicht berührt. Die Handlungen des Prüfungsorgans sind dem im Prüfungsauftrag ausgewiesenen Finanzamt zuzurechnen. Eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung für die Beauftragung eines Organs eines anderen Finanzamtes ist nicht erforderlich, kommt aber für…

AH-46016. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien05.06.2023

…zalezitosti/europske_politiky-sankcie_eu FINNLAND https://formin.finland.fium.fi/kvyhteistyo/pakotteet SCHWEDEN http://www.ud.se/sanktioner VEREINIGTES KÖNIGREICH https://www.gov.ukwww.regeringen.se/sanctions-embargoes-and-restrictionssanktioner Anschrift für Notifikationen an die Europäische Kommission: Europäische Kommission Dienst für außenpolitische InstrumenteGeneraldirektion Finanzstabilität…

UZK-DAEinleitung
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…S. 1). 4 Beschluss 94/800/EG des Rates vom 22. Dezember 1994 über den Abschluss der Übereinkünfte im Rahmen der multilateralen Verhandlungen der Uruguay-Runde (1986-1994) im Namen der Europäischen Gemeinschaft in Bezug auf die in ihre Zuständigkeiten fallenden Bereiche (ABl. Nr. L…

ZT-25107. Zuständigkeiten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

7. Zuständigkeiten Zuständig für die Verwaltung der Zollkontingente sind die Generaldirektion Steuern und Zollunion (GD TAXUD) der Kommission und die von den Zollverwaltungen der einzelnen Mitgliedstaaten benannten Zentralstellen.

VB-080010.2. Verwaltungsübertretungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

…Hinweise: Einer gesonderten Ermächtigung durch die Bezirksverwaltungsbehörde bedarf es zur Einhebung einer vorläufigen Sicherheit durch die Zollorgane im Hinblick auf die normierte direkte gesetzliche Ermächtigung nicht. Im Hinblick auf die speziellen Regelungen für die Verhängung von Organstrafverfügungen und die Einhebung von vorläufigen Sicherheiten durch Zollorgane …

ZustRL Rz 1–101. Allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…grundsätzlich für die Erhebung bestimmter Abgaben eines durch persönliche Merkmale bestimmten Abgabepflichtigen zuständig (vgl. zB BFG 16.4.2021, RS/7100032/2021; 29.4.2021, RS/7100038/2021; 10.5.2021, RS/7100037/2021; 28.4.2021, RS/5100007/2021). Rz 4: Die Zuständigkeit eines…

VB-04025. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

5. Strafbestimmungen (1) Zuwiderhandlungen gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Bestimmungen des Sprengmittelgesetzes 2010 sind gemäß § 44 Abs. 1 Sprengmittelgesetz 2010 wie folgt als Verwaltungsübertretung strafbar: Verbringung, Einfuhr oder Durchfuhr von Schieß- und Sprengmitteln ohne die erforderliche Bewilligung (§ 44 Abs. 1 Z 5 Sprengmittelgesetz 2010…

GK-02006. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…mit § 34 Abs. 2 ZollR-DG (bis zu einem Gesamtbetrag von 1.500.- Euro) als vorläufige Sicherheit für die jeweilige Übertretung eingehoben werden können (siehe Abs. 4). Strafbestimmungen | Tatbestände Wer ... | maximaler Strafrahmen (Höchststrafe) | maximale Sicherheits- leistung | eine Tierbeförderung durchführt, veranlasst oder…

ZK-04206. Konkrete Fälle der Erhebung der Verwaltungsabgabe gemäß § 30 Abs. 1 ZollR-DV 2004
geltende FassungRichtlinien17.09.2025

…Gestellungspflicht verletzt worden ist, jedoch die Zuständigkeit für die Abgabenvorschreibung nicht in AT gegeben ist. 8. Spezialfälle bei nacheinander folgenden Verwirklichung mehrerer Sachverhalte des § 30 Abs. 1 ZollR-DV 2004 - Vorschreibung der Verwaltungsabgabe nur für den ersten Sachverhalt, nicht für die darauf folgenden; bei gleichzeitiger…

KfzBStR 2021 Rz 1326–1350B.15.6. Kaufvertrag vor dem 1. Juni 2021
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.15.6. Kaufvertrag vor dem 1. Juni 2021 Rz 1326: Auf Kraftfahrzeuge, für die ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 1. Juni 2021 abgeschlossen wurde und deren Lieferung gemäß § 1 Z 1 NoVAG 1991 (siehe Rz 400 ff) oder deren innergemeinschaftlicher Erwerb gemäß § 1…

ZK-0420Einleitung
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Bundesministerium für Finanzen, 10…

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Damit einher geht die vom Finanzamt für Großbetriebe zu erledigende Erstellung eines Risikobewertungsberichtes zum Abschluss der Bewertung (§ 118b Abs. 7 BAO); siehe unten, Rz 190a. Rz 79: Weiters gehört zur speziellen Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe die Führung eines von einem Abgabepflichtigen angeregten Verständigungsverfahrens und…

ZustRL Rz 153–1603.21. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…angepasst. § 59 BAO in der Stammfassung hat ausschließlich die örtliche Zuständigkeit zum Regelungsinhalt, der seit 1. Jänner 2021 nicht mehr relevant ist. Daher ist gemäß § 61 Abs. 2 erster Satz BAO das Finanzamt für Großbetriebe für die Erhebung der Abgabe von Zuwendungen von jenen Abgabepflichtigen…

ZustRL Rz 138–1433.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Österreich im Auftrag des Finanzamtes für Großbetriebe eine Außenprüfung oder eine Nachschau betreffend die GSBG-Beihilfe durchführen ist (§ 54a Abs. 3 BAO8 GSBG; siehe dazu oben, Rz 22). Um einen sinnvollen Prüfungsablauf zu gewährleisten, hat das Finanzamt Österreich das Finanzamt für Großbetriebe von einer (geplanten…

AH-26605. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien04.02.2022

…der Luftfahrzeuge und Schiffe, die der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehen, für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, innerhalb und außerhalb des Gebiets der Union, für die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeten oder eingetragenen juristischen Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen, für juristische Personen, Gruppen…