6.1.28. Zusammenschlüsse von Banken, Versicherungen und Pensionskassen 6.1.28.1. Allgemeines Rz 1011: § 6 Abs. 1 Z 28 UStG 1994 befreit Umsätze von Unternehmern, die überwiegend gemäß § 6 Abs. 1 Z 8 bzw. Z 9 lit. c UStG 1994 steuerfreie Bank-, Versicherungs…
…Besorgung sanitärer Aufgaben. Den öffentlich-rechtlichen Status von Gemeindeverbänden bestätigte der VfGH 16.3.1955, B 189/55. Rz 43: Zusammenschlüsse von Gemeinden zur gemeinsamen Abwicklung von Verwaltungsgeschäften (Verwaltungsgemeinschaften) sind keine Körperschaften öffentlichen Rechts und im Regelfall auch keine Betriebe gewerblicher Art. Die so genannten…
…Abs. 9 EStG 1988 5.5.11.3.1 Notwendige Merkmale des Verbandes Rz 1415: Berufs- und Wirtschaftsverbände sowie Interessensvertretungen iSd § 4 Abs. 9 EStG 1988 sind Zusammenschlüsse von Personen, die dieselbe berufliche oder gewerbliche oder artverwandte, durch eine natürliche Interessensgemeinschaft verbundene Tätigkeit ausüben. Nicht…
…uneingeschränkte Vervielfältigungstheorie. Demnach macht die Beschäftigung von Arbeitskräften, die für das betreffende Arbeitsgebiet die entsprechende berufliche Ausbildung besitzen, die sonstige selbständige Arbeit zur gewerblichen Tätigkeit (VwGH 23.5.1997, 94/13/0107, betr. Hausverwaltung). 16.3 Gesellschaftliche Zusammenschlüsse von freiberuflich tätigen Personen Siehe Rz 5839.
…Eine Auflösung der Haftrücklage kann gemäß § 23 Abs. 6 BWG nur insoweit erfolgen, als dies zur Erfüllung von Verpflichtungen im Rahmen der Einlagensicherung (§ 93 BWG) oder zur Deckung sonst im Jahresabschluss auszuweisender Verluste erforderlich ist. Dies ist dann der Fall, wenn das Kreditinstitut gezwungen wäre…
…Zentral-)Banken und ausländische Währungsbehörden. Bankgeschäfte als Teilbereich Bei Unternehmungen, die nur in einem Teilbereich Bankgeschäfte betreiben, sind Zwischenbankgeschäfte nur solche, die im Rahmen des bankgeschäftlichen Bereiches bei einer anderen Bank getätigt werden. Von der Befreiung in sachlicher Hinsicht umfasst sind die im Rahmen von…
…1988) sowie Sicherungs- und Entschädigungseinrichtungen (§ 5 Z 4 KStG 1988) 2.42.4.1 Bestimmte Kreditinstitute im Sinne des BWG (§ 5 Z 3 KStG 1988) Rz 171: Die Befreiung der in dieser Ziffer genannten Banken erfolgt aus Vereinfachungsgründen, da sie nach § 5 Z 3 lit…
…Es liegt damit nur ein einziger steuerbarer Leistungsaustausch vor, der in der Übertragung des Vermögens der Personengesellschaft auf die Kapitalgesellschaft gegen die gleichzeitige Gewährung von Gesellschaftsanteilen der Kapitalgesellschaft an die Gesellschafter der Personengesellschaft besteht. Das Gleiche gilt, wenn das gesamte Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft auf eine…
…bzw. § 8 Abs. 1 KStG 1988 (siehe Rz 1496), das Fehlen einer wirtschaftlichen Begründung für den Zusammenschluss von nahen Angehörigen und die damit verbundene Aberkennung der Mitunternehmerstellung in außergewöhnlichen Fällen (VwGH 29.9.2004, 2001/13/0159). Liegen allerdings tatsächlich Vermögenseinlagen der nahen Angehörigen vor…
…Teilungs-Mitunternehmerbschaft, keine Übertragung von (Teil)Betrieben oder Mitunternehmerschaften auf bilanzieller Basis, Vermögensübertragung gegen wesentliche Ausgleichszahlung zum Ausgleich untergehender Gesellschafterrechte, uU Fehlen eines positiven Verkehrswerts hinsichtlich des übertragenen Vermögens) oder bei fehlender Vorsorge gegen Steuerlastverschiebung oder c) wenn missbräuchliche Zusammenschlüsse oder Realteilungen im Sinne des §…
…Körperschaften Rz 3892a: Der Anwendungsbereich des § 12 EStG 1988 wird durch das Steuerreformgesetz 2005 auf natürliche Personen (Einzelunternehmer, Mitunternehmer als natürliche Person) eingeschränkt. Der Ausschluss von Körperschaften tritt stichtagsbezogen für stille Reserven ein, die nach dem 31. Dezember 2004 aufgedeckt werden, und zwar auch dann…
4.1.9 Einlagen 4.1.9.1 Allgemeines Rz 437: Einlagen sind alle Zuführungen von Wirtschaftsgütern aus dem außerbetrieblichen Bereich (§ 4 Abs. 1 EStG 1988). Zu den Nutzungseinlagen siehe Rz 2496 ff und 2595 ff. 4.1.9.2 ABC der Einlagen Anschaffung Rz…
…auf die "Fremdquote" entfallenden stillen Reserven). Soweit das begünstigte Vermögen nach dem Zusammenschluss dem Übertragenden jedoch weiterhin zuzurechnen ist, werden die Buchwerte fortgeführt (Buchwertfortführung hinsichtlich der "Eigenquote"). Hinsichtlich der auf die Eigenquote entfallenden stillen Reserven ist Vorsorge gegen die endgültige Verschiebung von Steuerlasten zu treffen…
…Buchwertfortführung sind die ZehntelbeträgeFünfzehntelbeträge von der Kapitalgesellschaft fortzuführen (UmgrStR 2002 Rz 952); bei Zusammenschlüssen (Art. IV UmgrStG) mit Buchwertfortführung sind die ZehntelbeträgeFünfzehntelbeträge vom bisherigen Gebäudeeigentümer weiterzuführen (UmgrStR 2002 Rz 1453); bei Realteilungen (Art. V UmgrStG) mit Buchwertfortführung sind die Zehntelbeträge von dem das Gebäude übernehmenden…
…freiwilliger, auf Dauer angelegter, mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteter Zusammenschluss von mindestens zwei Personen auf Grund von Statuten, zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zweckes. Er darf nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein und sein Vermögen nur im Sinne des Vereinszweckes einsetzen. Das Vereinsgesetz ist auf Zusammenschlüsse, die…
…ganzjährig an B beteiligt ist. 4.6.2.2. Grenzüberschreitende Zusammenschlüsse Rz 1494a: Der Exportzusammenschluss eines inländischen Gruppenmitglieds mit einem ausländischen Gruppenfremden zu einer in- oder ausländischen Personengesellschaft ist für die Gruppenzugehörigkeit nicht von Bedeutung, solange nicht Beteiligungen an Gruppenmitgliedern übertragen werden und die ausreichende…
…auf Dauer angelegter, mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteter Zusammenschluss von mindestens zwei Personen auf Grund von Statuten, zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zweckes. Er darf nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein und sein Vermögen nur im Sinne des Vereinszweckes einsetzen. Das Vereinsgesetz 2002 ist auf Zusammenschlüsse, die…
…siehe Rz 10, 108). Von dieser Aussage sind jene Fälle nicht berührt, die eine exakte stichtagsbezogene Einkünftezurechnung zum Gegenstand haben. Dazu zählen insb. Zusammenschlüsse nach Art. IV UmgrStG und Realteilungen nach Art. V UmgrStG bei fortgesetzter Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (siehe UmgrStR 2002 Rz 1398 f…
…Kultes, der Gewerkschaftsarbeit, des Fremdenverkehrs oder der Völkerverständigung dienen, Treffen von Vertretern internationaler Organisationen oder Zusammenschlüsse, offizielle Feierlichkeiten oder Gedächtnisfeiern. Nicht darunter fallen privat veranstaltete Ausstellungen in Läden oder Geschäftsräumen, die zum Verkauf von Drittlandswaren dienen. 9.3.3. Verfahrenshinweise 9.3.3.1. Antrag…
…im Inland oder internationale Verbände von Flugunternehmen, die mit einer inländischen Zweigniederlassung im Firmenbuch eingetragen und in der Lage sind, den abgabenrechtlichen Pflichten nachzukommen. Rz 35: Als "Internationale Verbände von Flugunternehmen" sind Zusammenschlüsse (mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit) von gewerblich in der Luftfahrt tätigen natürlichen…