RIS AI
14 Treffer1530 msnur geltende Fassungen
ZK-06122. Zurücknahme, Widerruf, Änderung
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

…die zur Erteilung der Bewilligung geführt haben, nicht mehr gegeben sind; weiters bei Zahlungsschwierigkeiten, die nicht sofort behoben werden können (mit Vorbehalt), oder bei Einleitung eines gerichtlichen Ausgleichs- oder Konkursverfahrens über den Begünstigten (ohne Vorbehalt). Als Begründung für den Widerruf in den beiden letztgenannten Fällen…

VS-10004.2. Verfahrensbeteiligte im steuerrechtlich freien Verkehr
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…Die Zertifizierung für den Einzelfall ist beschränkt auf eine bestimmte Menge, einen einzigen Empfänger und einen bestimmten Zeitraum. In Sonderfällen, beispielsweise um Unternehmen mit Zahlungsschwierigkeiten entgegen zu kommen, soll auch dann eine Zertifizierung im Einzelfall erteilt werden, wenn mehr als vier Versendungen erfolgen. Betreffend Sicherheit…

VS-10004.2.3. Zertifizierte Empfänger
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…einen bestimmten Zeitraum und darf maximal zwei Teillieferungen umfassen. Ausgenommen davon kann in Sonderfällen, beispielsweise um Unternehmen mit Zahlungsschwierigkeiten entgegen zu kommen, von der Beschränkung auf vier Beförderungen abgesehen werden. Die Sicherheit ist in Höhe der Steuer für den Einzelfall zu leisten. 4.2.3…

ZK-07704.6. Zusätzliche oder ersetzende Sicherheitsleistung (Art. 97 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…der seinen abgabenrechtlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und bei dem auch sonst keine Umstände bekannt sind, die auf Zahlungsschwierigkeiten oder sonstige Gefährdungen der Einbringlichkeit hinweisen, sowie die Sicherheit nicht aufgrund unionsrechtlicher Vorschriften auch die Einfuhrumsatzsteuer abzudecken hat. (2)Für andere Geldleistungen (Nebenansprüche) ist keine Sicherheitsleistung zu…

LStR 2002 Rz 1208–121229 HAFTUNG (§ 82 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.12.2018

…Verschulden trifft (vgl. VwGH 22.1.1986, 84/13/0013). Weder Zahlungsschwierigkeiten noch die Erklärung eines Arbeitnehmers, er würde die vom Arbeitgeber erhaltenen Bezüge zur Einkommensteuer erklären, befreien den Arbeitgeber - bei Vorliegen eines Dienstverhältnisses - von der Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer (vgl. VwGH 24.9…

EStR 2000 Rz 2343–23816.7.2.3 Bewertung
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…0350/65). Teilwertabschreibungen von Forderungen sind trotz Zahlungsschwierigkeiten des Schuldners insoweit unzulässig, als sich die Forderungen durch Aufrechnung (Kompensation) - der Forderung steht eine Verbindlichkeit gegen den selben Schuldner gegenüber - oder im Hinblick auf (Faust- oder Grund-)Pfandrechte als einbringlich erweisen. Rz 2351: Ist die Realisierung…

VS-10003.2.4. Registrierte Empfänger
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…Die Bewilligung für den Einzelfall ist beschränkt auf eine bestimmte Menge, einen einzigen Empfänger und einen bestimmten Zeitraum. In Sonderfällen, beispielsweise um Unternehmen mit Zahlungsschwierigkeiten entgegen zu kommen, soll auch dann eine Bewilligung im Einzelfall erteilt werden, wenn die Anzahl der Fälle 4 Beförderungen übersteigt. …

ZK-03804.8. Auslegung der AEO-Kriterien
geltende FassungRichtlinien15.04.2026

…gegebenenfalls unter Einbeziehung der BPZ (Liquiditätsprüfung) zu erheben und die Zahlungsfähigkeit im Einzelfall zu beurteilen. 4.8.3.2. Vorgehensweise bei Insolvenzverfahren Im Fall von entsprechenden Frühwarnsignalen, die auf Zahlungsschwierigkeiten eines AEO-Bewilligungsinhabers hinweisen (z.B. Medienberichte, …) ist in EOS eine Neubewertung zu starten…

ZK-25002. Überführung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…des Umsatzsteuergesetzes 1994, der seinen abgabenrechtlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und bei dem auch sonst keine Umstände bekannt sind, die auf Zahlungsschwierigkeiten oder sonstige Gefährdungen der Einbringlichkeit hinweisen Hinweis: Im normalen Bewilligungsverfahren kann zur Prüfung dieser Voraussetzungen ein entsprechendes Gutachten (FA-Gutachten, Lager Nr. ZA 77…

ZK-25401. Bewilligung
geltende FassungRichtlinien15.09.2025

…des Umsatzsteuergesetzes 1994, der seinen abgabenrechtlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und bei dem auch sonst keine Umstände bekannt sind, die auf Zahlungsschwierigkeiten oder sonstige Gefährdungen der Einbringlichkeit hinweisen. Hinweis: Im normalen Bewilligungsverfahren kann zur Prüfung dieser Voraussetzungen ein entsprechendes Gutachten (FA-Gutachten, Lager Nr. ZA 77…

UZKArtikel 109 Abgabenentrichtung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 109 Abgabenentrichtung (1) Die Zahlung ist in bar oder mit einem anderen Zahlungsmittel, das schuldbefreiende Wirkung hat, zu leisten, wobei auch eine Aufrechnung in Übereinstimmung mit dem einzelstaatlichen Recht möglich ist. (2) Der Abgabenbetrag kann von einem Dritten anstelle des Zollschuldners entrichtet werden. (3…

UZK-IAArtikel 26 Zahlungsfähigkeit
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 26 Zahlungsfähigkeit (Artikel 39 Buchstabe c des Zollkodex) (1) Die Voraussetzung des Artikels 39 Buchstabe c des Zollkodex gilt als erfüllt, wenn auf den Antragsteller Folgendes zutrifft: a)Der Antragsteller befindet sich in keinem Insolvenzverfahren. b)In den letzten drei Jahren vor Antragstellung ist…

LStR 2002 Rz 1063542.5.7 § 19 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

42.5.7 § 19 EStG 1988 Rz 10635: § 19 EStG 1988 - Zufluss von Geschäftsführerbezügen (Rz 635) (1999) Anlässlich der großen Zahl von Insolvenzverfahren ergibt sich in der Lohnsteuerprüfungspraxis immer häufiger das Problem, ob insbesondere bei Gesellschafter-Geschäftsführern trotz Nichtauszahlung von Bezügen bereits ein Zufluss infolge…

UZKAbschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags Artikel 108 Allgemeine Zahlungsfristen und Aussetzung der Zahlungsfrist (1) Der einer nach Artikel 102 mitgeteilten Zollschuld entsprechende Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag ist vom Zollschuldner innerhalb der von den Zollbehörden gesetzten Frist zu entrichten. Unbeschadet des Artikels 45 Absatz 2…