Artikel 26 Zahlungsfähigkeit (Artikel 39 Buchstabe c des Zollkodex) (1) Die Voraussetzung des Artikels 39 Buchstabe c des Zollkodex gilt als erfüllt, wenn auf den Antragsteller Folgendes zutrifft: a)Der Antragsteller befindet sich in keinem Insolvenzverfahren. b)In den letzten drei Jahren vor Antragstellung ist…
…dass in besonders gelagerten Einzelfällen (zB bei Saisonbetrieben) einzelne Raten entsprechend der jeweiligen Zahlungsfähigkeit des Abgabenschuldners in unterschiedlicher Höhe festgesetzt werden. Rz 262: Aus Gründen der Zweckmäßigkeit sind mehrere Ratentermine innerhalb eines Monates nach Möglichkeit zu vermeiden. Rz 263: Bei Bewilligung von monatlichen Teilzahlungen sind…
…x | Zufrieden stellendes Buchführungssystem | Art. 39 Buchstabe b UZK | Art. 25 UZK-IA | Teil 2 Abschnitt II | x | x | x | Nachweisliche Zahlungsfähigkeit | Art. 39 Buchstabe c UZK | Art. 26 UZK-IA | Teil 2 Abschnitt…
…der Antragsteller muss ein erhöhtes Maß an Kontrolle seiner Tätigkeiten und der Warenbewegung mittels eines Systems der Führung der Geschäftsbücher und gegebenenfalls Beförderungsunterlagen, das geeignete Zollkontrollen ermöglicht, nachweisen, c)Zahlungsfähigkeit, die als nachgewiesen gilt, wenn der Antragsteller sich in einer zufrieden stellenden finanziellen Lage befindet…
…liegen, es sei denn, die Gesellschaft war im Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht liquid. Beschließen die Gesellschafter, die Fälligkeit trotz Zahlungsfähigkeit hinauszuschieben, dann verfügen sie damit über ihren Gewinnanspruch; er ist daher als zugeflossen zu behandeln (anders etwa, wenn einem Minderheitengesellschafter die sofortige Auszahlung vorenthalten wird)…
…und gewissenhafter Geschäftsführer (Rz 16) grundsätzlich das für die Gesellschaft durchgehend Liquiditätsüberschüsse generiert, legt sie über Jahre hinweg alle ihre liquiden Mittel inAbsicherung der kurzfristigen Zahlungsfähigkeit notwendige Ausmaß an Barmitteln und kurzfristigen Finanzierungsmitteln halten. Branchenübliche Liquiditätskennzahlen ("current ratio" oder andere) können dabei beispielsweise Anhaltspunkte für…
…der AEO-Bewilligung oder zur Aussetzung, zum Widerruf oder zur Rücknahme zollrechtlicher Bewilligungen führen könnten. 3.7.5. Abgabensicherung Zoll Die Abgabensicherung Zoll unterstützt die Kundenteams erforderlichenfalls bei der Überprüfung und Überwachung der Zahlungsfähigkeit des Antragstellers (Art. 26 UZK-IA). Insolvenzen sind dem für die…
…ist im Interesse der Verfahrensökonomie möglichst umfassend Gebrauch zu machen. Beispiele für Sachverständigengutachten sind: Wirtschaftsprüfungsberichte (Zahlungsfähigkeit), KSV-Auskünfte (Zahlungsfähigkeit), Berichte von Dun & Bradstreet (Zahlungsfähigkeit), Bankauskünfte (Zahlungsfähigkeit), TAPA-Zertifizierungen (Sicherheit), SQAS-Zertifizierungen (Sicherheit), IFS-Zertifizierungen (Lebensmittel), Auditberichte (zB ISO 9001:2000; Qualitätsmanagement), Sicherheitsprofile oder Gefährdungs- und…
…Insolvenzverfahren, Einhaltung der finanziellen Verpflichtungen in Bezug auf Zölle, Steuern und sonstige iZm der Ein- oder Ausfuhr von Waren zu erhebenden Abgaben, ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit. Zum Nachweis der Zahlungsfähigkeit können die in den AEO-Leitlinien genannten Unterlagen anerkannt werden. Vorzugsweise sind Auskünfte des KSV1870 ("Standard…
…| 400 | 400 | 0 | EK | 100 | | | | | AP | 75 | | | | | FK | 225 | | 400 | | | | 400 Hätte A mangels Zahlungsfähigkeit des B eine Einlage von 400 erbracht…
Artikel 109 Abgabenentrichtung (1) Die Zahlung ist in bar oder mit einem anderen Zahlungsmittel, das schuldbefreiende Wirkung hat, zu leisten, wobei auch eine Aufrechnung in Übereinstimmung mit dem einzelstaatlichen Recht möglich ist. (2) Der Abgabenbetrag kann von einem Dritten anstelle des Zollschuldners entrichtet werden. (3…
…dauerndes Nichtzahlenkönnen"; vgl. VwGH 29.7.1997, 95/14/0014). Indizien für die Beurteilung dieser Frage können sein das tatsächliche Zahlungsverhalten sowie die Kreditwürdigkeit. Keine Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn lediglich vorübergehend ein Zahlungsmittelmangel besteht, der durch kurzfristige mögliche Verwertung vorhandener Aktiva (vgl. VwGH 29.7…
Abschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags Artikel 108 Allgemeine Zahlungsfristen und Aussetzung der Zahlungsfrist (1) Der einer nach Artikel 102 mitgeteilten Zollschuld entsprechende Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag ist vom Zollschuldner innerhalb der von den Zollbehörden gesetzten Frist zu entrichten. Unbeschadet des Artikels 45 Absatz 2…
Artikel 110 Zahlungsaufschub Die Zollbehörden bewilligen dem Beteiligten auf Antrag gegen Leistung einer Sicherheit einen Zahlungsaufschub in folgender Form: a)einzeln für jeden nach Artikel 105 Absatz 1 Unterabsatz 1 oder Artikel 105 Absatz 4 buchmäßig erfassten Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag, b)global für den Gesamtbetrag…