…zwei Personen in einer Lebensgemeinschaft zusammenleben und das gemeinschaftliche Zusammenleben auf Dauer angelegt ist. Bei einer Lebensgemeinschaft handelt es sich um einen eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspricht. Dazu gehört im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft (VwGH 24.02.2004…
…ab, wozu im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft gehört. Dabei kann aber das eine oder andere dieser aufgezählten Merkmale fehlen. Das Wohnen in gemeinsamer Wohnung mit gemeinsamen Kind lässt auf das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft schließen (VwGH 23.10.1997, 96/15/0176, 0177…
…steht für das im gemeinsamen Haushalt lebende Kind kein Unterhaltsabsetzbetrag zu. Indizien für eine Lebensgemeinschaft sind zB die polizeiliche Meldung an ein und demselben Wohnort sowie das Vorliegen einer Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Es kann aber auch wie in einer Ehe das eine oder andere…
…sechs Monaten ausreichend sein. Rz 347: Die Beibehaltung der bisherigen Wohnung am Beschäftigungsort bei Verlegung des Familienwohnsitzes an einen auswärtigen Ort ist grundsätzlich nicht beruflich veranlasst. Wird aber erstmals ein gemeinsamer Familienwohnsitz am Beschäftigungsort des einen (Ehe)Partners gegründet und der andere (Ehe)Partner muss…
…10 und § 6a KStG 1988) 2.10.1 Begriff Rz 210: Gemeinnützige Bauvereinigungen sind Gesellschaften in den Rechtsformen einer Genossenschaft, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Aktiengesellschaft, die ihre Tätigkeit unmittelbar auf die Erfüllung dem Gemeinwohl dienender Aufgaben des Wohnungs- und Siedlungswesens richten und…
…Verkaufs-, Konsum-, Verwertungs-, Nutzungs-, Bau-, Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaften Nach der rechtlichen Organisation: Genossenschaften mit unbeschränkter Haftung Genossenschaften mit beschränkter Haftung Genossenschaften mit Geschäftsanteilshaftung Genossenschaften, die der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994 unterliegen; andere Genossenschaften 1.2.1.1.2.3 Geschäftsbetrieb Rz 15: Der…
…Tätigkeiten anzunehmen. Dies wird in der Regel mit dem Legen der Schlussrechnung der Fall sein. Ist die Finanzierung miteingeschlossen, ist das Ende erst mit deren Abwicklung anzunehmen (Zuzählung der Wohnbaudarlehen an die Wohnungs- bzw. Förderungswerber). Zum Eintritt und Ende der Teilsteuerpflicht siehe auch Rz 272.
…1997, 92/14/0039). Leben beide Vertragspartner in einem gemeinsamen Haushalt und wird das Leistungsentgelt oder ein Teil hievon durch "Naturalleistungen" oder "freiwillige Sozialleistungen" (etwa durch Übernahme der Wohnungs- und Verpflegungskosten) ausbezahlt, so können diese Aufwendungen - selbst bei an sich gegebener Angemessenheit - im Hinblick auf …
…Zahlungen im Rahmen von Wohnsparverträgen, bei denen kein Anwartschaftsrecht auf eine bestimmte Wohnung eingeräumt werden kann oder der Bauträger noch gar nicht über das Grundstück verfügt und auch kein Vorkaufsrecht eingeräumt worden ist oder für das Grundstück keine Baulandwidmung besteht, also wenn zB bei Grundstücken…
…zB Jubiläumsgeschenke, Wohnungs- und andere freiwillige Beihilfen, Weihnachtszuwendungen oder Aufwendungen für die Beteiligung der Arbeitnehmer am Ergebnis des Unternehmens gehören. Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung sind Beiträge zu Direktversicherungen, Zuwendungen an Pensions- und Unterstützungskassen sowie Zuführungen zu Pensionsrückstellungen. Steuern (Abgaben) Rz 2217: Für Abgaben, welche…
…| 45.21-01 | Wohnungs- und Siedlungsbau | | Diese Unterklasse umfasst: | | Errichtung von Wohngebäuden, inklusive solcher aus Fertigteilen | | Diese Unterklasse umfasst nicht: | | Errichtung vollständiger Fertigteilbauten aus selbstgefertigten Teilen, soweit nicht aus Beton (siehe 20, 26 und 28)*)…
…der in Deutschland Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezog, vermietet zwei Wohnungen in Österreich. Mit Oktober 2014 verlegte er seinen einzigen Wohnsitz nach Österreich und trat in Österreich ein neues Dienstverhältnis an. Die Kleinunternehmerreglung ist ab Oktober 2014 anwendbar. Auch ein unter die unechte Befreiung des…
…Bestandvertrag über eine Wohnung abgeschlossen, die laut Urkunde als Kanzleiräumlichkeit eines Rechtsanwaltes dienen soll. Der Bestandvertrag unterliegt somit nicht der Befreiung. Rz 1360: Für die Beurteilung, ob Wohnzwecke überwiegend vorliegen, ist auf das Flächenverhältnis abzustellen. Rz 1361: Die Vermietung von Grund und Boden stellt keine…
…zB Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten) in Betracht kommen. Eine solche Aufteilung nach räumlichen Gesichtspunkten wird dann möglich sein, wenn an den einzelnen Grundstücksteilen grundsätzlich Wohnungseigentum begründet werden könnte. Beispiel: Unternehmer U veräußert ein Gebäude an den Erwerber (Käufer) E. Im Gebäude befinden sich verschiedene Geschäftsräumlichkeiten und…
…Zwecken widmen zu können. Es liegt keine fremdbestimmte Reise vor, weil hinsichtlich des Reiseantritts zeitlich disponiert werden konnte. Rz 296: Zur Abgrenzung Dienstreise - Pendlerpauschale - Sachbezugsermittlung bei Nutzung des arbeitgebereigenen KFZ - Dienstverrichtungen auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Kundenbesuche) siehe weiters Pendlerpauschale, Rz 249 ff.
…Wohnung und Arbeitsstätte zu. Der Pendlereuro beträgt monatlich pro Kilometer in den betroffenen Monaten daher rund 0,67 Euro. Bei der Berechnung des Pendlereuros sind die Rz 250, Rz 250a sowie Rz 272 ff hinsichtlich der Aliquotierung des Pendlerpauschales entsprechend heranzuziehen. Beispiel: Die Wegstrecke Wohnung…
…können daher für derartige Fahrten nicht steuerfrei gewährt werden. Rz 707717: Verlagert sich das regelmäßige Tätigwerden zu einer neuen Arbeitsstätte (Dienstort), sind die Fahrten vom Wohnort zu dieser Arbeitsstätte (Dienstort) als Fahrten zwischen Wohnung und ArbeitsstätteIn folgenden Fällen ist hinsichtlich der Ersätze gemäß § 16 Abs…
10.6 Werkverkehr und Öffi-Ticket (§ 26 Z 5 EStG 1988) 10.6.1 Begriff des Werkverkehrs gemäß § 26 Z 5 lit. a EStG 1988 Rz 742: Werkverkehr liegt vor, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit Fahrzeugen in der Art eines…
…Arbeitnehmer-)Veranlagung nur dann nicht heranzuziehen, wenn er nachweist, dass bei der Berechnung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels unrichtige Verhältnisse berücksichtigt worden sind. Unrichtige Verhältnisse liegen beispielsweise vor, wenn der Pendlerrechner eine Fahrtstrecke über…
5.4.5 Pendlerpauschale bei Verwendung eines arbeitgebereigenen KFZ und bei Verwendung eines eigenen KFZ als Arbeitsmittel Rz 267: Wird dem Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt, steht kein Pendlerpauschale zu. Der Ausschluss stößt auf keine verfassungsrechtlichen Bedenken…