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LStR 2002 Rz 291–2965.6.6.2 Abgrenzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

…Zwecken widmen zu können. Es liegt keine fremdbestimmte Reise vor, weil hinsichtlich des Reiseantritts zeitlich disponiert werden konnte. Rz 296: Zur Abgrenzung Dienstreise - Pendlerpauschale - Sachbezugsermittlung bei Nutzung des arbeitgebereigenen KFZ - Dienstverrichtungen auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Kundenbesuche) siehe weiters Pendlerpauschale, Rz 249 ff.

LStR 2002 Rz 248–2525.4 Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Arbeitnehmer-)Veranlagung nur dann nicht heranzuziehen, wenn er nachweist, dass bei der Berechnung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels unrichtige Verhältnisse berücksichtigt worden sind. Unrichtige Verhältnisse liegen beispielsweise vor, wenn der Pendlerrechner eine Fahrtstrecke über…

LStR 2002 Rz 805–80811.10 Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Wohnung und Arbeitsstätte zu. Der Pendlereuro beträgt monatlich pro Kilometer in den betroffenen Monaten daher rund 0,67 Euro. Bei der Berechnung des Pendlereuros sind die Rz 250, Rz 250a sowie Rz 272 ff hinsichtlich der Aliquotierung des Pendlerpauschales entsprechend heranzuziehen. Beispiel: Die Wegstrecke Wohnung…

LStR 2002 Rz 705–71410.5.1.2 Reisevergütungen - Fahrtkosten
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Einzelfahrscheins für eine Dienstreise ist nicht steuerbar. Wird dem Dienstnehmer für dienstliche Zwecke eine Netzkarte zur Verfügung gestellt, die auch für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und private Fahrten verwendet werden kann, dann ist kein steuerpflichtiger Sachbezug anzusetzen, wenn die Voraussetzungen für ein Öffi…

LStR 2002 Rz 10138–1021342.5.3 § 15 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…§ 26 Z 5 EStG 1988 - Sachbezug - Werkverkehr (Rz 184) (1994) Der Betrieb stellt einigen Mitarbeitern für die gemeinsamen täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen firmeneigenen Pkw zur Verfügung. Folgt man den LStR, liegt hinsichtlich der betroffenen Arbeitnehmer Werkverkehr vor. Folgt man hingegen dem Erkenntnis…

LStR 2002 Rz 715–72010.5.1.3 Tages- und Nächtigungsgelder nach § 26 Z 4 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…mit Wirksamkeitder Berechnung der Zuteilung Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte dar"Anfangsphase" von fünf Tagen neu zu beginnen. Der Arbeitnehmer wird an einem Einsatzort regelmäßig wiederkehrend (mindestens einmal wöchentlich; vgl. VwGH 02.08.1995, 93/13/0099) tätig und die Anfangsphase von fünf Tagen wird…

LStR 2002 Rz 742–75010.6 Werkverkehr und Öffi-Ticket (§ 26 Z 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

10.6 Werkverkehr und Öffi-Ticket (§ 26 Z 5 EStG 1988) 10.6.1 Begriff des Werkverkehrs gemäß § 26 Z 5 lit. a EStG 1988 Rz 742: Werkverkehr liegt vor, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit Fahrzeugen in der Art eines…

LStR 2002 Rz 267–2685.4.5 Pendlerpauschale bei Verwendung eines arbeitgebereigenen KFZ und bei Verwendung eines eigenen KFZ als Arbeitsmittel
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

5.4.5 Pendlerpauschale bei Verwendung eines arbeitgebereigenen KFZ und bei Verwendung eines eigenen KFZ als Arbeitsmittel Rz 267: Wird dem Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt, steht kein Pendlerpauschale zu. Der Ausschluss stößt auf keine verfassungsrechtlichen Bedenken…

LStR 2002 Rz 2715.4.7 Pendlerpauschale bei Werkverkehr und bei Zahlung des Öffi-Tickets durch den Arbeitgeber
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…zu berechnen, als ob keine Zurverfügungstellung eines Öffi-Tickets stattfände. Es ist also die gesamte Strecke Wohnung-Arbeitsstätte zu berücksichtigen und eine entsprechende Abfrage im Pendlerrechner (siehe Rz 252a) durchzuführen. Von diesem errechneten Pendlerpauschale ist jener Betrag, der vom Arbeitgeber als Öffi-Ticket gemäß § 26…

LStR 2002 Rz 273–2755.4.9 Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuro durch den Arbeitgeber
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…Stammdaten des Arbeitnehmers. Die verwendete Arbeitsstättenadresse entspricht nicht den tatsächlichen Verhältnissen. Das Pendlerpauschale wird für Strecken berücksichtigt, auf denen ein Werkverkehr eingerichtet ist (siehe Rz 750). Das Pendlerpauschale wird trotz Zurverfügungstellung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte berücksichtigt. Das Pendlerpauschale wird nach…

LStR 2002 Rz 656–6619.1.3.9 Dienstreisen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…1 Z 1 lit. a und b EStG 1988). Hinsichtlich Kranken-, Unfallgeld und Insolvenzentgelt siehe Rz 671 ff. 9.1.3.10 Fahrtkostenersätze Rz 657: Fahrtkostenersätze des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Mit solchen Fahrten verbundene Aufwendungen werden…

UStR 2000 Rz 1931–198312.2.5. Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…Eigenverbrauchsbesteuerung. Eigenverbrauch nach § 3a Abs. 1a Z 1 UStG 1994 ist gegeben, wenn ein Vorführkraftfahrzeug einem Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder für Privatfahrten überlassen wird. Wird die Beistellung des Vorführkraftfahrzeuges als Teil des Arbeitsentgeltes geschuldet, liegt ein tauschähnlicher Umsatz gemäß § 3a Abs…

LStR 2002 Rz 10696–1075642.5.9 § 26 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Ad 3. Die Häufigkeit der Fahrten zwischen Wohnung und Firmensitz hat grundsätzlich keine unmittelbare Bedeutung. Hält sich der Dienstnehmer jedoch häufig am Sitz der Firma auf, ist dies allerdings ein Hinweis, dass sehr wohl eine Arbeitsstätte am Sitz der Firma gegeben ist. Ad 4. Pauschale…

LStR 2002 Rz 253–2605.4.2 Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln (§ 2 Pendlerverordnung)
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

…der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels nach den Streckenkilometern zuzüglich Anfahrts- oder Gehwege zu den jeweiligen Ein- und Ausstiegsstellen. Im Falle der Unzumutbarkeit ist die schnellste Straßenverbindung heranzuziehen. Beträgt die gesamte einfache Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ohne Rundung zumindest 2 km (großes Pendlerpauschale) bzw…

KfzBStR 2021 Rz 46–52A.2.3.4. Person des Verwenders
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…werden, ob eine Privatnutzung gestattet ist oder nicht. Ist eine Privatnutzung nicht gestattet, wird das Kraftfahrzeug grundsätzlich dem ausländischen Unternehmen zugerechnet. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gelten als betriebliche Fahrten. Ist eine Privatnutzung gestattet, wird das Kraftfahrzeug grundsätzlich dem Dienstnehmer zugerechnet. Es muss nachgewiesen werden…

LStR 2002 Rz 369–3745.9.18 KFZ
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…des Unfallgegners, eigene Kaskoversicherung) gedeckt ist. Eine berufliche Verwendung ist auch bei Unfällen im Rahmen von Familienheimfahrten (siehe Rz 354 ff) sowie auf Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gegeben. Rz 374: Führt die berufliche Verwendung zu einem Totalschaden bzw. zu einer beträchtlichen Wertminderung, so kann…

LStR 2002 Rz 75010.6.3 Übernahme der Kosten für Wochen-, Monats- oder Jahreskarten (Öffi-Ticket) gemäß § 26 Z 5 lit. b EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…26 Z 5 lit. b EStG 1988 Rz 750a: Rechtslage bis 30.06.2021 (Jobticket): Der Arbeitgeber kann seine Arbeitnehmer ausschließlich auf der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem öffentlichen Verkehrsmittel begünstigt befördern lassen (Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln durch Zurverfügungstellung einer Streckenkarte). Die Zurverfügungstellung einer…

LStR 2002 Rz 168–1874.2.4 Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kfz (§ 4 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 314/2019)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…wenn es sich um Kraftfahrzeuge handelt, die nicht zur überwiegenden Personenbeförderung gebaut sind und nach der ab 1. Juli 2025 geltenden Rechtslage nicht der Normverbrauchsabgabe unterliegen würden (zB Kastenwägen, Pritschenwägen). Ein Sachbezugswert für die Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte ist nicht anzusetzen, wenn es sich um Spezialfahrzeuge…

LStR 2002 Rz 204–2074.2.6 Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Fahrrads oder Kraftrads (§ 4b der Sachbezugswerteverordnung idF BGBl. II Nr. 504/2022)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu benützen, ist ein Sachbezugswert von Null anzusetzen. Ein Sachbezugswert von Null ist auch für die Zurverfügungstellung derartiger Fahrräder oder Krafträder im Rahmen einer (befristeten oder unbefristeten) Umwandlung überkollektivvertraglich gewährter Bruttobezüge anzusetzen. Eine vereinbarte Reduktion der Bruttobezüge und damit in…

LStR 2002 Rz 2074.2.6a Aufladen emissionsfreier Kraftfahrzeuge (§ 4c der Sachbezugswerteverordnung idF BGBl. II Nr. 504/2022)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

… 4 Abs. 1 Z 3 für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung, gilt Folgendes: 1.Für das unentgeltliche Aufladen dieses Kraftfahrzeuges beim Arbeitgeber ist ein Sachbezugswert von Null anzusetzen. 2.Ersetzt oder trägt der Arbeitgeber die Kosten für das…