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EStR 2000 Rz 1312–13145.5.4a.2 Begünstigte Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…1 Abs. 2 Z 1 und 2 KStG 1988 (vgl. KStR 2013 Rz 7 ff, 64 ff); 2.Körperschaften des öffentlichen Rechts im Sinne des § 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 (vgl. KStR 2013 Rz 35 ff); 3.mit Forschungs- oder Lehraufgaben gemäß § 4a…

VereinsR 2001 Rz 253–2781.2.8 ABC der Vereinstätigkeiten
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…führen das vergleichbare Angebot und die idR bestehende vermeidbare Konkurrenzsituation zu abgabepflichtigen Betrieben dazu, dass es sich um einen begünstigungsschädlichen Geschäftsbetrieb handelt. Flohmarkt Rz 272: Siehe Rz 285 "Marktverkaufsaktion". Forschungsinstitut Rz 272273: Eine derartige Einrichtung stellt bei einem der Wissenschaft und Forschung dienenden Verein einen…

VereinsR 2001 Rz 40–1041.1.5 ABC der begünstigten Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…77) gefördert werden sollen. Einzelheiten siehe Rz 21. Wissenschaft und Forschung Rz 80: Die Förderung der Wissenschaft und Forschung (Erweiterung des menschlichen Wissensstandes) ist begünstigt. Die Ergebnisse der Forschung müssen der Allgemeinheit aber zeitnah zugänglich gemacht werden und von allgemeinem Nutzen sein (Ausschluss gemeinschädlicher Forschung)…

UStR 2000 Rz 874–8806.1.11. Schulen, Privatlehrer
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…einer Universität oder Fachhochschule berufsbezogene post-graduale Aus- und Weiterbildungen durchführen (zB Doktorats-Studiengänge oder Universitätslehrgänge). PostZuständig für die Einstufung als post-sekundäre Bildungseinrichtungen sind solche, die durch ist das Bundesministerium für BildungFrauen, Wissenschaft und Forschung in der Gesamtliste der post-sekundären Bildungseinrichtungen in Österreich…

VereinsR 2001 Rz 279–318Jahrbuch, Herausgabe eines
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…usw.) stellt bei einem die Wissenschaft und Forschung fördernden Verein einen unentbehrlichen Hilfsbetrieb dar. Wohltätigkeitsveranstaltung Rz 316: Siehe Rz 260. Zeltfest Rz 317: Siehe Rz 177a und 306 bis 308 "Vereinsfest". Zentraleinkauf und VerkaufZentrale Dienstleistungserbringung durch einen Dachverband Rz 318: Das Unterhalten einer zentralen Beschaffungsstelle…

LStR 2002 Rz 28–383.3.3 Beihilfen aus öffentlichen Mitteln (§ 3 Abs. 1 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Werden höhere Beträge ausbezahlt, ist grundsätzlich von einer Erwerbstätigkeit auszugehen. Daneben können keine tatsächlichen Aufwendungen (für Wissenschaft und Forschung) steuerfrei ersetzt werden. Ergänzend ist eine Steuerbefreiung für außerhalb eines Dienstverhältnisses gewährte Stipendien zur Förderung von Wissenschaft und Forschung im Inland vorgesehen, wenn für den Stipendienbezieher…

EStR 2000 Rz 8201–820231.5 Öffentliches Interesse
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…dem Titel der Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Förderung von Kunst oder der Förderung des Sports stehen. Der Zuzug muss aus diesem Grund im öffentlichen Interesse gelegen sein. Da der Zuzugsfreibetrag gemäß § 103 Abs. 1a EStG 1988 nur Wissenschaftlern und Forschern gewährt werden kann…

EStR 2000 Rz 820131.4 Zuzugsfreibetrag (§ 103 Abs. 1a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…DBA-Deutschland unter Progressionsvorbehalt zu befreien. Rz 8201m: Für die Bemessungsgrundlage des Zuzugsfreibetrags ist das berufliche Gesamtbild maßgeblich. Bei der Tätigkeit muss die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Mittelpunkt stehen. Insoweit ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit der aktiven Tätigkeit als Wissenschaftler oder Forscher besteht…

EStR 2000 Rz 525416.2.6a Stipendien für freiberufliche Tätigkeiten (§ 22 Z 1 lit. a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…die Befreiung des § 3 Abs. 1 Z 3 lit. f EStG 1988 darauf nicht anwendbar, weil diese Befreiung nur Bezüge und Beihilfen zur Förderung von Wissenschaft und Forschung im Inland erfasst. Derartige Stipendien können aber nach § 3 Abs. 1 Z 5 iVm Abs. 3 Kunstförderungsgesetz…

EStR 2000 Rz 820231.5.3 Sport
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Wissenschaft und Forschung kommt es bei Sportlern nicht auf die inländischen Aktivitäten an. Rz 8202x: Die mittelbare Förderung des Sports (Sportmäzenatentum, Trainertätigkeit, Sportfunktionäre, Testimonials usw.) ist gemäß § 4 Z 4 ZBV 2016 nicht begünstigt. Die Bedeutung des Spitzensportlers muss sich also ausschließlich und ohne Berücksichtigung…

EStR 2000Einleitung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…von Wissenschaft und Forschung dient und aus diesem Grund im öffentlichen Interesse gelegen ist (Rz 8202 bis 8205). Zuzugsbegünstigung idF des BGBl. I Nr. 29/2000: Ab 1. Juni 2000 Begünstigung auch von Personen, deren Zuzug aus dem Ausland der Förderung der Kunst dient und…

EStR 2000 Rz 8205–820731.6.4 Einkommensteuererklärung
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…nämlich die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG, Stabsstelle Forschungsprämie) in den Fällen von Wissenschaft und Forschung, den für Kunst und Kultur zuständigen Bundesminister in den Fällen der Kunst (BundeskanzleramtBundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Abteilung IIIV/A/2 - Musik und darstellende Kunst) bzw. den…

LStR 2002 Rz 565–5727.10 Spendenbegünstigung (§ 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…1988 verfolgen und gemäß § 4a Abs. 3 EStG 1988 durch ihre Rechtsform als begünstigte Einrichtung in Betracht kommen. Begünstigte Zwecke sind: juristisch unselbständige Einrichtungen von Gebietskörperschaften, die im Wesentlichen mit Forschungsaufgaben oder der Erwachsenenbildung dienenden Lehraufgaben für die österreichische Wissenschaft oder Wirtschaft und damit verbundenen…

AH-11202. Befreiungen durch Einräumung von Privilegien
geltende FassungRichtlinien12.05.2014

…Wissenschaft und Kultur (UNESCO) Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO) Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) - Einrichtungen der OSZE mit Sitz in Österreich Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens - Weltzollorganisation (WZO…

AH-11108. Voranfrage und Auskunft zur Güterliste
geltende FassungRichtlinien07.06.2016

…und keiner Genehmigungspflicht aufgrund der in § 62 Abs. 1 AußWG 2011 genannten Vorschriften unterliegt ("Feststellungsbescheid mit maßnahmenbefreiender Wirkung"), so sind die für die Ware vorgesehenen außenwirtschaftsrechtlichen Maßnahmen nicht anzuwenden. In e-Zollzoll ist dazu der Dokumentenartencode 4FSB ("Voranfrage, Bescheid des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und…

VB-05003.5.4. Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien02.07.2025

…der Union zum Zwecke der Bildung, der Wissenschaft, der Konservierung, der Restaurierung, der Ausstellung, der Digitalisierung, der darstellenden Künste, der Forschung akademischer Einrichtungen oder der Zusammenarbeit zwischen Museen oder ähnlichen Einrichtungen. Sofern es sich um Rückwaren gemäß Buchstaben a) handelt, ist dies im elektronischen Abfertigungssystem…

AH-11101. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien07.06.2016

…die Zahl, den Wirkungsbereich und die Einrichtung der Bundesministerien, BGBl. Nr. 287/1987, (Bundesministeriengesetz 1986 - BMG), BGBl. Nr. 76/1986. 2. Zuständige österreichische Behörde für Genehmigungen (1) Zuständig zur Erteilung außenwirtschaftsrechtlicher Genehmigungen in Österreich ist das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW), Abteilung C2…

AH-11104. Ausfuhrgenehmigung
geltende FassungRichtlinien07.06.2016

…Vereinten Nationen ist nach den Grundsätzen von Abschnitt 4. oder des Abschnitt 5. zu behandeln. Kann diese Genehmigung nicht im Original vorgelegt werden, so ist vom Wirtschaftsbeteiligten vor der Abfertigung eine Genehmigung bzw. eine Erlaubnis zur Verwendung vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft einzuholen.

VereinsR 2001 Rz 105–1351.1.6 Rechtsgrundlage des Rechtsträgers (§ 41 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…begünstigte Körperschaft kann daher anderen Körperschaftenteilweise oder ausschließlich Mittel für die Vergabe von Stipendien und Preisen für die Verwirklichung zumindest eines der Wissenschaft dienende Forschungsaufgaben oder für der Erwachsenenbildung dienende Lehraufgaben sowie für damit verbundene wissenschaftliche Publikationen und Dokumentationen zuwendenvon ihr verfolgten begünstigten Zwecke verwenden…

EStR 2000 Rz 5227–523616.2.4 Krankenanstalten
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

…der Forschung, somit dem Erringen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, oder/und der Lehre, somit der Vermittlung einer Wissenschaft an andere (Lernende) zum Zwecke der Erweiterung ihres Wissensstandes dient. Bei Auswertung einer wissenschaftlichen Tätigkeit zu wirtschaftlichen Zwecken ist Voraussetzung, dass die Gewinnung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und nicht…