… 3a Abs. 1a Z 2 UStG 1994. Beispiel: Eine Arbeitgeberin erwirbt eine Monatskarte der Wiener Linien um 45 Euro (40,91 Euro zzgl. 10% Umsatzsteuer iHv 4,09 Euro) und stellt diese einem Arbeitnehmer unentgeltlich zur Verfügung. Da die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer das Recht auf…
…werden (was zB bei einem Jet der Flugambulanz oder bei einem Rettungshelikopter der Fall wäre). Es kann auch ein Verkehrsflugzeug zum Transport von Hilfspersonal oder Militärpersonen eingesetzt werden. Beispiel: Katastrophenhelfer des Österreichischen Roten Kreuzes fliegen mit einem Linienflugzeug, in dem auch andere Personen befördert werden…
…die politische Gemeinde (gleichzusetzen mit der Gemeindekennziffer). Auch für Reisen innerhalb Wiens gilt das gesamte Wiener Gemeindegebiet als Einsatzort (eine politische Gemeinde). Eine Filialleiterin wirdVon einem längeren Zeitraum ist in eine andere Filiale des Unternehmens versetzt. Die Fahrten zur neuen Filiale stellen keine Dienstreisen sondern…
…Linienverkehr einbezogen ist, oder eine Freizone eines Hafens der Union anläuft oder dort Waren lädt oder entlädt, unterrichtet die Schifffahrtsgesellschaft unverzüglich die Zollbehörden der nachfolgenden Anlaufhäfen der Union, einschließlich jener entlang der planmäßigen Routen des Schiffs. Das Datum, an dem das Schiff den Linienverkehr wieder…
1.1.3. Fahrausweispflicht (1) Fahrgäste, die einen Kraftfahrlinienverkehr - mit Ausnahme der Sonderformen des Linienverkehrs - benützen, müssen während der gesamten Fahrt einen Einzel- oder Sammelfahrausweis mit sich führen, der folgende Angaben enthält: den Abfahrts- und Zielort sowie gegebenenfalls die Rückfahrt, die Gültigkeitsdauer des Fahrausweises sowie…
…sofern für sie ein in einem Mitgliedstaat ausgestelltes einziges Beförderungspapier vorliegt;(*) b)wenn die Waren auf dem Seeweg in einem gemäß Artikel 120 zugelassenen Linienverkehr zwischen Häfen der Union befördert werden; c)wenn die Waren auf der Schiene mit einem in einem Mitgliedstaat ausgestellten einzigen…
…und Artikel 229 bis 232 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447) | 8 | Bewilligungen für den Betrieb eines Linienverkehrs (Artikel 313b der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93) | Bewilligungen für den Betrieb eines Linienverkehrs (Artikel 120 dieser Verordnung) | 9 | Bewilligungen für zugelassene Versender…
…1993, 91/13/0237; VwGH 27.9.1995, 92/15/0086). Rz 5242: Die Abgrenzung zwischen künstlerischer und gewerblicher Tätigkeit ist in erster Linie anhand jener Kriterien zu treffen, die Schrifttum und Rechtsprechung zum Steuerrecht entwickelt haben. Lexika und ähnlichen Nachschlagewerken ist zwar die Eignung…
…ständige Wohnstätte (für Österreich gilt § 26 BAO) verfügt. Im Falle eines Wohnsitzes in beiden Vertragsstaaten (Doppelwohnsitz) wird die Ansässigkeit auf Grund des Gesamtbildes, in erster Linie der persönlichen (VwGH 18.1.1996, 93/15/0145; VwGH 22.3.1991, 90/13/0073) aber auch der…
…und richtig ist. Ein denkbares objektiv unrichtiges Umtauschverhältnis wird idR auf eine unrichtige Einschätzung der Situation zurückzuführen sein. Ein Anwendungsfall der Äquivalenzverletzung ist demgemäß in erster Linie bei Vorliegen von Nahebeziehungen auf Gesellschafterebene denkbar. Liegt eine objektiv bestehende Bereicherung zugunsten einer Körperschaft, die unter § 7…
…Fall der passiven Veredelung ist die Frist für die Erledigung die Frist, in der vorübergehend ausgeführte Waren als Veredelungserzeugnisse wieder in das Zollgebiet der Union eingeführt und zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden dürfen, damit eine vollständige oder teilweise Befreiung von den Einfuhrabgaben gewährt werden…
…Anzugeben ist die Referenz der zuständigen Zollstelle des ersten Anlaufhafens der Schiffe, mit denen der Linienverkehr aufgenommen werden soll. Gruppe 51 - Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf den Status des zugelassenen Ausstellers | D.E. Nr. | Alt D.E…
…vor. Was ist als Einsatzort in diesem Sinne anzusehen? Wie ist vorzugehen, wenn zwischenzeitig die Arbeitsstätte nicht angefahren wird und der Arbeitnehmer erst nach einem längeren Zeitraum wieder dorthin zurückkehrt? Arbeitsstätte (Dienstort) ist jener Ort, an dem der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber regelmäßig tätig wird…
2.4. Fahrausweispflicht (1) Fahrgäste, die einen Linienverkehr - mit Ausnahme der Sonderformen des Linienverkehrs - benützen, müssen während der gesamten Fahrt einen Einzel- oder Sammelfahrausweis mit sich führen, der folgende Angaben enthält: den Abfahrts- und Zielort sowie gegebenenfalls die Rückfahrt, die Gültigkeitsdauer des Fahrausweises sowie den…
…Rz 177). Eine derartige Kontrolle ist gegeben, wenn die Jahresnetzkarte nur für dienstliche Fahrten ausgefolgt und anschließend wieder nachweislich hinterlegt wird. Werden bei der Bereitstellung von Netzkarten für innerstädtische Verkehrsmittel, bei denen die Einzelfahrten immer den gleichen Preis ausmachen, zumindest 25 Dienstfahrten pro Kalendermonat im…
1.2. Linienverkehr im EU/EWR-Bereich und der Schweiz 1.2.1. Genehmigungspflicht (1) Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 des Rates zur Einführung gemeinsamer Regeln für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen, in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 11/98…
3. Abgrenzungsfragen 3.1. Verhältnis zum Personengelegenheitsverkehr (1) Der Gelegenheitsverkehr im Sinne des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes umfasst die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen, ausgenommen die gewerbsmäßige Beförderung von Personen im Kraftfahrlinienverkehr auf Grund des Kraftfahrliniengesetzes. Der Gelegenheitsverkehr umfasst daher Pendelverkehre, Rundfahrten mit geschlossenen Türen, Absetzfahrten…
0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr mit in Österreich, in EU oder in EWR-Staaten oder in Drittstaaten zugelassenen Kraftfahrzeugen zu kontrollierenden Rechtsvorschriften sind 1.das Bundesgesetz über die linienmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Kraftfahrliniengesetz - KflG), BGBl. I Nr. 203/1999…
2.2. Kraftfahrlinienverkehre mit mindestens einem Endpunkt in einem Drittstaat (EU/EWR-Nichtmitgliedstaat) 2.2.1. Konzessionspflicht (1) Gemäß § 1 Abs. 3 Kraftfahrliniengesetz bedarf der innerstaatliche und grenzüberschreitende Kraftfahrlinienverkehr einer Konzession, der grenzüberschreitende Kraftfahrlinienverkehr, dessen Endhaltestellen auf dem Staatsgebiet der EU oder des EWR oder…
Anlage 4 Bescheid gemäß § 57 AVG [Grafik] [Grafik] [Grafik]