…als auch Vermögen, das ihr nach dem 31.07.2008 zugewendet wurde (Neuvermögen) und daher unter das Regime der Substanzauszahlung fällt. 10.5.2.1 Widerruf von Privatstiftungen mit Altvermögen Rz 283: Hält die Privatstiftung ausschließlich Vermögen, das ihr vor dem 01.08.2008 zugewendet…
…sind. Zwecks Gleichstellung mit dem Widerruf einer österreichischen Privatstiftung sind bei der Kürzung die nach österreichischem Steuerrecht ermittelten Werte anzusetzen (dh. die Werte, die bei Zuwendung an eine österreichische Privatstiftung anzusetzen wären und nicht allfällige höhere ausländische Eingangswerte). Weiters setzt die Kürzung bei Widerruf voraus…
Artikel 15 Widerruf einer begünstigenden Entscheidung (Artikel 28 des Zollkodex) Eine nach Artikel 16 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 ausgesetzte Entscheidung wird von der entscheidungsbefugten Zollbehörde in den in Artikel 16 Absatz 1 Buchstaben b und c dieser Verordnung genannten Fällen widerrufen…
…die nicht mehr erfüllt ist. (2) Der Widerruf oder die Änderung einer den Bewilligungsinhaber begünstigenden Entscheidung betrifft nicht automatisch die AEO-Bewilligung dieser Person. (3) Ist eine Person sowohl ein AEOC als auch ein AEOS und findet Artikel 28 des Zollkodex oder Artikel 15 Anwendung…
Artikel 161 Rücknahme und Widerruf einer Verpflichtungserklärung im Fall einer Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln (Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 94 des Zollkodex) Die für die betreffende Zollstelle der Sicherheitsleistung zuständige Zollbehörde gibt in das in Artikel 273 Absatz 1 genannte elektronische System alle…
Artikel 28 Widerruf und Änderung begünstigender Entscheidungen (1) Eine begünstigende Entscheidung wird außer in den Fällen des Artikels 27 widerrufen oder geändert, wenn a)eine oder mehrere Voraussetzungen für ihren Erlass nicht erfüllt waren oder nicht mehr erfüllt sind oder b)der Inhaber der Entscheidung…
…ist (§ 294 Abs. 1 lit. b BAO). Rz 325: Der Widerruf einer Zahlungserleichterung soll nur in Fällen von größerer Bedeutung und bei Vorliegen triftiger Gründe ausgesprochen werden, so etwa, wenn eine erhebliche Änderung (Verbesserung oder Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Abgabenschuldners) bekannt wird, oder wenn…
…zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen, die zur Erteilung der Bewilligung geführt haben, nicht mehr gegeben sind; weiters bei Zahlungsschwierigkeiten, die nicht sofort behoben werden können (mit Vorbehalt), oder bei Einleitung eines gerichtlichen Ausgleichs- oder Konkursverfahrens über den Begünstigten (ohne Vorbehalt). Als Begründung für den Widerruf…
…198030.1.1980, G 107/78 und G 49/79). Rz 1711: Der Widerruf der Abgabennachsicht stellt eine Einhebungsmaßnahme dar; es sind daher die Bestimmungen über die Einhebungsverjährung maßgeblich (VwGH 16.2.2000, 95/15/0054). Rz 1712: Von einem vorbehaltenen Widerruf iSd § 294 Abs…
…10.2002, 2002/17/0238). Rz 427: Im Interesse der Effizienz des Rechtsschutzes ist als Nachforderung im Sinne des § 212a Abs. 1 BAO auch eine Zahlungsverpflichtung, die sich aus dem Widerruf einer Löschung oder Nachsicht gemäß § 235 Abs. 3 BAO oder § 236 Abs. 3 BAO…
…gemäß § 14 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 anzuwenden, bindet ihn für mindestens zwei Jahre. Nach Ablauf dieser Frist kann der Unternehmer seine Erklärung widerrufen und falls die in der VO des BMF, BGBl. Nr. 627/1983 genannten Voraussetzungen zutreffen auf die Pauschalierung gemäß § 14…
…wesentlichen Rechte, die einem Stifter nach der Errichtung der Privatstiftung zustehen und die er sich vorbehalten kann, sind das Recht auf Änderung der Stiftungserklärung (§ 33 PSG) und das Recht zum Widerruf der Privatstiftung (§ 34 PSG). Die Stifterrechte sind höchstpersönlich und erlöschen mit dem Tode. Im…
…zurückgewiesen oder als zurückgenommen erklärt wird. 4.10. Zahlungsaufschub (§ 212a Abs. 5 BAO) Rz 483: Die Wirkung einer Aussetzung besteht in einem Zahlungsaufschub bis zu ihrem Ablauf oder ihrem Widerruf, woran sich gemäß § 212a Abs. 7 erster Satz BAO noch eine Zahlungsfrist von einem Monat…
…Vollstreckbarkeit voraus. Bei Gesamtschuldverhältnissen tritt bezüglich einer Abgabe bei nicht gleichzeitiger Inanspruchnahme der einzelnen Schuldner die Fälligkeit und damit auch die Vollstreckbarkeit zu unterschiedlichen Zeitpunkten ein. 13.2. Wiederaufleben der Vollstreckbarkeit Rz 1333: Durch den Widerruf einer Löschung oder Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten (§ 235 Abs. 3…
…Rz 1459: Da dem § 230 Abs. 7 letzter Satz BAO zufolge eine Zahlungserleichterung mit der Zustellung des Vollstreckungsbescheides außer Kraft tritt, bedarf es keines Widerrufes des Zahlungserleichterungsbescheides und ist somit auch keine Nachfrist gemäß § 212 Abs. 3 BAO zu setzen. Eine Verpflichtung zur Entrichtung eines…
…des Widerrufes zu leisten ist, steht aber eine Frist von einem Monat zu (§ 235 Abs. 3 und § 236 Abs. 3 BAO). Während dieser Frist ist eine Hemmung der Einbringung gegeben (§ 230 Abs. 2 BAO). Rz 1604: Eine Löschung oder eine Nachsicht ist insoweit zu widerrufen…
…die rechtlichen Interessen der übrigen Gesamtschuldner unberücksichtigt. Sie wäre ein Eingriff in deren Rechte, weil das Wiederaufleben eines bereits erloschenen Abgabenanspruches bei den verbleibenden bisherigen Gesamtschuldnern zweifellos deren Rechtsstellung verändern würde. Ein derartiger Verwaltungsakt bedürfte einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung. Diese fehlt und damit auch die…
…eine Bindungswirkung ein. K kann in diesen Jahren die unechte Steuerbefreiung für Kleinunternehmer in Anspruch nehmen. 6.3.3. Widerruf der Verzichtserklärung Rz 1021: Hat ein Unternehmer eine Verzichtserklärung abgegeben und diese nicht bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheides wieder zurückgenommen, so tritt die in § 6…
…Miteigentümer, Bewirtschafter weiter, weil dieser die Entscheidung zur Regelbesteuerung mitgetragen hat. Ein Widerruf des Verzichtes auf die Pauschalierung kann daher frühestens nach Ablauf der fünfjährigen Bindung erfolgen. Beispiel: Ein Ehepaar führt eine Landwirtschaft als GesbR, deren Umsätze gemäß § 22 UStG 1994 pauschaliert sind. Anfang 2009…
…Unternehmer kann die Inanspruchnahme des Nicht-EU-OSS unter Einhaltung der Frist des § 25a Abs. 8 UStG 1994 widerrufen. 25a.2. Sonderregelung für den Nicht-EU-OSS Rz 3432: Insbesondere folgende Regelungen gelten bei Verwendung des Nicht-EU-OSS: Das Kalendervierteljahr ist Erklärungszeitraum (§ 25a Abs…