…Aufgrund eines Beratungsfehlers erhält A am 23.12.05 einen Schadenersatz in Höhe von 100. Diese Zahlung a)ist in voller Höhe als realisierte Wertsteigerung steuerpflichtig, wobei einer Verrechnung mit dem aus der Veräußerung eingetretenen Veräußerungsverlust in diesem Fall möglich ist. b)kürzt die Anschaffungskosten…
…und diese die Realisierung abwickelt. Damit decken sich auch im Bereich der Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen und aus Derivaten das Vorliegen inländischer Einkünfte und das Vorhandensein eines Abzugsverpflichteten. Da eine depotführende Stelle allerdings nur dann den Kapitalertragsteuerabzug vornehmen kann, wenn sie über die…
…4a Z 2 EStG 1988 pauschal angesetzt wurden (siehe Abschnitt 29.5.1.1; diese sind auch von der Abgeltungswirkung gemäß § 97 EStG 1988 ausgeschlossen). Der gleitende Durchschnittspreis ist für sämtliche Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kryptowährungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2022 zufließen (…
3.1.1.5.9.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds Rz 247: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Fließen derartige Einkünfte nicht über eine…
…1 Z 1 lit. a oder b ImmoInvFG fallen und die Einkünfte im Sinne des § 27 EStG 1988 sind, sinngemäß anzuwenden. Daher führen insbesondere Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen (§ 27 Abs. 3 EStG 1988), Dividenden oder Einkünfte aus Derivaten, die bisher nicht als Wertpapier…
…Anschaffungskosten der Anteile des übernehmenden Fonds fortzuführen. Die sich im Rahmen der Verschmelzung ergebenden Barauszahlungen sind als realisierte Wertsteigerungen zu behandeln und damit steuerpflichtig. Die Einkünfte aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds (einschließlich Anteile an einem AIF, der kein AIF in Immobilien ist…
…92/15/0085; VwGH 28.5.2002, 99/14/0109): | 1. | Grundmietzeit und betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer stimmen annähernd überein (siehe Rz 137). | 2. | Der Leasingnehmer hat sowohl das Risiko der Wertminderung als auch die Chance der Wertsteigerung; dies kann ua. angenommen werden…
…Eine Saldierung ist nicht zulässig; insbesondere ist ein Wertausgleich durch die Verrechnung von Wertminderungen und Wertsteigerungen verschiedener Wirtschaftsgüter zu vermeiden. Was als Wirtschaftsgut den Bewertungsgegenstand darstellt, ist den Rz 452 f zu entnehmen. Dem Grundsatz der Einzelbewertung entspricht in erster Linie das Identitätspreisverfahren (siehe Rz…
3.1.1.5.8.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds Rz 244: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Das inländische Kreditinstitut als inländische depotführende…
…Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören: Einkünfte aus der Überlassung von Kapital (§ 27 Abs. 2 und 5 EStG 1988; siehe Abschnitt 20.2.1) Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen (§ 27 Abs. 3 und 6 EStG 1988; siehe Abschnitt 20.2.2) Einkünfte aus Derivaten (…
…Gemäß § 27 Abs. 4a EStG 1988 gehören zu den Einkünften aus Kryptowährungen sowohl laufende Einkünfte aus Kryptowährungen als auch Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kryptowährungen gemäß § 27b EStG 1988. 20.2.3a.2.1 Laufende Einkünfte Rz 6178j: Unter die laufenden Einkünfte aus Kryptowährungen gemäß …
…1.5.8. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei inländischem Depot 3.1.1.5.8.1. Veräußerung von Anteilen an Meldefonds Rz 242: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011…
…1.5.9. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei ausländischem Depot 3.1.1.5.9.1. Veräußerung von Anteilen an Meldefonds Rz 245: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011…
…sind nicht steuerpflichtig (siehe Rz 4852). Rz 6121g: Zu beachten ist, dass Stückzinsen nicht als Einkünfte aus der Überlassung von Kapital erfasst, sondern wie der veräußerte Kapitalstamm behandelt und somit als Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen besteuert werden (§ 27 Abs. 6 Z 4 EStG 1988 vgl…
…der Anleihe zuzurechnen. Werden daher Optionsanleihen während der Laufzeit (zB am Sekundärmarkt) erworben, sind stets die gesamten Anschaffungskosten der Anleihe zuzurechnen. Bei einer Veräußerung einer Optionsanleihe während der Laufzeit wird der Gewinn aus der Anleihe als Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen gemäß § 27 Abs…
…bewilligt wurde oder nicht, ist daher bei Vorliegen der materiellen Voraussetzungen die Einfuhrumsatzsteuer immer nach § 5 Abs. 2 UStG 1994 (dh. nach dem Veredelungsentgelt bzw. nach der im Drittland eingetretenen Wertsteigerung) zu bemessen, sonst nach § 5 Abs. 1 UStG 1994, (dh. nach dem vollen Zollwert…
…1994, dh. der Bemessung des Umsatzes nach dem Veredelungsentgelt bzw. nach der im Drittland eingetretenen Wertsteigerung. Charakteristisch für die Überführung von Waren in die UPV ist der in der Zollanmeldung (Feld 37) zu verwendende Verfahrenscode 22. Er dient der Abgrenzung der im § 5 Abs. 2…
…wobei der durch eine solche Be- oder Verarbeitung eingetretenen Wertsteigerung Rechnung zu tragen ist. (4) Folgende Kaufgeschäfte werden bei der Ermittlung des Zollwerts gemäß Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe c des Zollkodex nicht berücksichtigt: a)Verkäufe von Waren auf einer anderen als der ersten Handelsstufe…
… 18 Abs. 6 und 7 EStG 1988 in den folgenden Wirtschaftsjahren abgezogen werden. Die vorrangige Verrechnung mit anderen Grundstücksgewinnen desselben Betriebes sowie die Halbierung vor einer Verrechnung mit anderen Gewinnen gilt nur für Grundstücke, deren Wertsteigerungen dem besonderen Steuersatz gemäß § 30a Abs. 1 EStG 1988…
…Veräußerung, Entnahme und Einlösung und sonstigen Abschichtungen aus Kapitalanlagen, Derivaten und Kryptowährungen iSd § 27 Abs. 3 bis 4a EStG 1988 vorrangig mit positiven Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen von solchen Kapitalanlagen, Derivaten und Kryptowährungen desselben Betriebes zu verrechnen. Dies gilt nur für Kapitalanlagen, Derivate und Kryptowährungen…