1.3. Werkverkehr Werkverkehr ist ein nichtkommerzieller Verkehrsdienst ohne Erwerbszweck, den eine natürliche oder juristische Person unter folgenden Bedingungen durchführt: bei der Beförderungstätigkeit muss es sich lediglich um eine Nebentätigkeit der natürlichen oder juristischen Person handeln und die eingesetzten Fahrzeuge müssen im Eigentum der natürlichen…
…Werkverkehr mit Fahrzeugen in der Art eines Massenbeförderungsmittels ist dann anzunehmen, wenn die Beförderung der Arbeitnehmer mit größeren Bussen, mit arbeitgebereigenen oder angemieteten Kleinbussen oder mit anderen Fahrzeugen nach Art eines Linienverkehrs, die im Unternehmen des Arbeitgebers zur Beförderung eingesetzt werden, erfolgt. Rz 744: Werkverkehr…
…für jedes Lehrjahr (§ 30j Abs. 1 lit. b FLAG 1967) zu leisten haben, liegt kein Werkverkehr vor. Auch die Fahrten zwischen Wohnung und Berufsschule gelten im Hinblick auf die Regelung in § 9 Abs. 5 Berufsausbildungsgesetz (BAG) als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (vgl. Rz 291)…
1.2.1. Pendelverkehr Als Pendelverkehr gelten Verkehrsdienste, bei denen bei mehreren Hin- und Rückfahrten von demselben Ausgangsort nach demselben Zielort Reisende befördert werden, die zuvor in Gruppen zusammengefasst worden sind. Jede Reisegruppe, welche die Hinfahrt gemeinsam ausgeführt hat, wird bei einer späteren Fahrt geschlossen…
…die Arbeitsstätte direkt vom Wohnort angefahren. Es ist auch üblich, dass ein weiterer Arbeitnehmer der Firma vom Wohnort abgeholt und zum Arbeitsplatz mitgenommen wird. Nach Rz 744Nach Rz 744 ist Werkverkehr dann anzunehmen, wenn es sich um Spezialfahrzeuge handelt, die auf Grund ihrer Ausstattung eine…
…zur Verfügung stehen. Unter welchen Voraussetzungen steht das große Pendlerpauschale zu? Unter welchen Voraussetzungen steht das große Pendlerpauschale zu? Erwachsen einem Arbeitnehmer im Rahmen der Beförderung im Werkverkehr keine Kosten, besteht kein Anspruch auf ein Pendlerpauschale. Werden Bedienstete von Verkehrsbetrieben im Schichtdienst eingesetzt, ist zu…
42.5.9 § 26 EStG 1988 Rz 10696: § 26 Z 3 EStG 1988 - Outplacement (Rz 696) (2009) Auf Grund der derzeitigen Wirtschaftskrise müssen sich Firmen vermehrt von Mitarbeitern trennen. Um die dadurch auf beiden Seiten entstehenden Probleme besser bewältigen zu können, wird den Mitarbeitern ein…
1.1. Linienverkehr (1) Als Linienverkehr gilt die regelmäßige Beförderung von Fahrgästen auf einer bestimmten Verkehrsverbindung, wobei Fahrgäste an vorher festgelegten Haltestellen aufgenommen oder abgesetzt werden können. Der Linienverkehr ist ungeachtet einer etwaigen Buchungspflicht für jedermann zugänglich. Eine Anpassung (Änderung) der Beförderungsbedingungen eines solchen Verkehrsdienstes…
…Verordnung (EWG) Nr. 684/92 ist der Werkverkehr (Abschnitt 1.3.) bescheinigungspflichtig. Bei der Durchführung von Werkverkehren ist eine vollständig ausgefüllte Bescheinigung (siehe Abs. 2.) mitzuführen. (2) Die Bescheinigung für den Werkverkehr hat dem Muster in Anlage 4 zu entsprechen. Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 5…
1.1. Begriffsbestimmungen 1.1.1. Linienverkehr (1) Als Linienverkehr gilt die regelmäßige Beförderung von Fahrgästen auf einer bestimmten Verkehrsverbindung, wobei Fahrgäste an vorher festgelegten Haltestellen aufgenommen oder abgesetzt werden können. Der Linienverkehr ist ungeachtet einer etwaigen Buchungspflicht für jedermann zugänglich. (2) Als Linienverkehr gilt…
1.2.1. Pendelverkehr Als Pendelverkehr gelten Verkehrsdienste, bei denen bei mehreren Hin- und Rückfahrten von demselben Ausgangsort nach demselben Zielort Reisende befördert werden, die zuvor in Gruppen zusammengefasst worden sind. Jede Reisegruppe, welche die Hinfahrt gemeinsam ausgeführt hat, wird bei einer späteren Fahrt geschlossen…
Anlage 4 Bescheinigung für den Werkverkehr [Grafik] [Grafik]
…Begriffsbestimmungen Hinweis 1: Die für den EU/EWR-Raum geltenden Bestimmungen unterscheiden nur zwischen Linienverkehr (inkl. Sonderformen des Linienverkehrs) sowie Gelegenheitsverkehr und Werkverkehr. Diese Definitionen gelten für alle Verkehre zwischen den Mitgliedsstaaten der EU/EWR sowie für Verkehre zwischen dem Niederlassungsstaat des Verkehrsunternehmens und einem…
1.2. Gelegenheitsverkehr (1) Gelegenheitsverkehr ist jener Verkehrsdienst, der nicht der Begriffsbestimmung des Linienverkehrs, einschließlich der Sonderformen des Linienverkehrs, entspricht und für den kennzeichnend ist, dass auf Initiative eines Auftraggebers oder des Verkehrsunternehmers selbst vorab gebildete Fahrgastgruppen befördert werden. Solche Fahrten verlieren ihre Eigenschaft als…
…Fälle gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Waren gegen Entgelt oder andere materielle Vorteile (Gewinnabsicht); Beförderung von Waren im Rahmen eines Betriebes ohne Entgelt (Werkverkehr). Als "Verwender" gilt jenes Unternehmen, für dessen Geschäftsbetrieb das Beförderungsmittel im Einsatz steht und das den wirtschaftlichen Vorteil aus der Verwendung…
…die nicht gefährliche Abfälle transportieren, sind von der Pflicht ein derartiges Dokument mitzuführen, ausgenommen. Der Werkverkehr im Sinne des Güterbeförderungsgesetzes ist von dieser Bestimmung ebenfalls nicht umfasst. 2a.2. Verpflichtender Abfalltransport per Bahn ab 1. Jänner 2023 (1) Ab 1. Jänner 2023 müssen auf der…
… 1 Z 11 kürzen Kostenersätze gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 nicht den Pauschbetrag. Rz 424: Nicht als Kostenersätze zählen Betriebsmittel oder sonstige Leistungen (zB Werkverkehr), die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers zur Verfügung stellt. Rz 425: Nicht als Kostenersätze im…
…26 Z 5 lit. b EStG 1988 Rz 750a: Rechtslage bis 30.06.2021 (Jobticket): Der Arbeitgeber kann seine Arbeitnehmer ausschließlich auf der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem öffentlichen Verkehrsmittel begünstigt befördern lassen (Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln durch Zurverfügungstellung einer Streckenkarte). Die Zurverfügungstellung einer…
…97/67/EG über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstqualität) ist die Österreichische Post vorläufig alleiniger Universaldienstbetreiber. 3.Beförderung von beschädigten oder reparaturbedürftigen Fahrzeugen; 4.Beförderungen im Werkverkehr (Abschnitt 2.4.); 5.Beförderung von Medikamenten…
…97/67/EG über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstqualität) ist die Österreichische Post vorläufig alleiniger Universaldienstbetreiber. 3.Beförderung von beschädigten oder reparaturbedürftigen Fahrzeugen; 4.Beförderungen im Werkverkehr (Abschnitt 2.4.); 5.Beförderung von Medikamenten…