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EStR 2000 Rz 6883–6888Wegerrichtung
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

Wegerrichtung Rz 6883: Siehe unter "Geländeänderung" (Rz 6842). Werknehmer Rz 6884: Zu Belohnungen, Entschädigungen, Sonderzahlungen usw., die an Werknehmer geleistet werden, siehe unter "Arbeitnehmer" Rz 6824 (unter Außerachtlassung der lohnsteuerlichen Spezifika, vor allem der Versteuerung gemäß § 67 EStG 1988). Wirtschaftserschwernisse Rz 6885: Siehe Rz 5170…

EStR 2000 Rz 7569–757328.5.4 Anpassungen von Amts wegen
geltende FassungRichtlinien02.01.2006

28.5.4 Anpassungen von Amts wegen Rz 7569: Eine andere Vorauszahlung als die bisherige ergibt sich grundsätzlich mit der nächstfolgenden Veranlagung. Der der Vorauszahlung zu Grunde liegende Bescheid wird in einem Rechtsmittelverfahren oder zB durch Maßnahmen gemäß §§ 295 oder 299 BAO geändert. Der Vorauszahlungsbescheid…

VS-10006.1.2.4. Steuerschuld wegen Unregelmäßigkeiten im Verfahren der Steueraussetzung
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

6.1.2.4. Steuerschuld wegen Unregelmäßigkeiten im Verfahren der Steueraussetzung Neben den abgabenrechtlichen Konsequenzen sind bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten immer auch finanzstrafrechtliche Aspekte zu prüfen. Entsteht eine Steuerschuld im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, sind in den VSt-Ges für den jeweiligen Steuerschuldtatbestand oftmals mehrere Steuerschuldner…

VS-10006.1.3.6. Steuerschuld wegen Unregelmäßigkeiten im steuerrechtlich freien Verkehr
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

6.1.3.6. Steuerschuld wegen Unregelmäßigkeiten im steuerrechtlich freien Verkehr Neben den abgabenrechtlichen Konsequenzen sind bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten immer auch finanzstrafrechtliche Aspekte zu prüfen. Entsteht eine Steuerschuld im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, sind in den VSt-Ges für den jeweiligen Steuerschuldtatbestand oftmals mehrere Steuerschuldner…

GK-09006.5. Nichterhebung der Kraftfahrzeugsteuer wegen Geringfügigkeit
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

6.5. Nichterhebung der Kraftfahrzeugsteuer wegen Geringfügigkeit (1) Die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer hat bei Beträgen unter 10 Euro zu unterbleiben. Sind neben der Kraftfahrzeugsteuer Eingangs- oder Ausgangsabgaben, Kosten nach dem ZollR-DG oder sonstige Abgaben zu erheben, dann hat dies nur dann zu erfolgen, wenn…

EStR 2000 Rz 550–554Vorkaufsrecht
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…im Betrieb bestimmt und stellen daher kein Betriebsvermögen dar (VwGH 20.2.1998, 96/15/0192). Privat gehaltene Wertpapiere werden nicht schon wegen der aus betriebswirtschaftlicher Sicht ansonsten gegebenen Unterkapitalisierung des (Einzel-)Unternehmens zu notwendigem Betriebsvermögen. Erfüllen die Wertpapiere auch sonst keine Funktion im Betriebsgeschehen…

EStR 2000 Rz 577–5884.1.10.4.5 Grund und Boden
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Brücken, Pumpenanlagen usw., aber auch Baumschulanlagen. Ein selbständiges Wirtschaftsgut ist auch ein Wegerecht am Nachbargrundstück (VwGH 27.10.1976, 1418/74; siehe auch Rz 553). Für Zwecke der Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Grundstücken sind Wirtschaftsgüter, die nach der Verkehrsauffassung derart in einem…

UStR 2000 Rz 272–2772.3.5. Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…im Vordergrund steht und nicht die Vermittlung von Kenntnissen bzw. Unterrichtserteilung iSd § 6 Abs. 1 Z 11 UStG 1994. In solch einem Fall kann weder die Umsatzsteuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a noch nach lit. b UStG 1994 zur Anwendung gelangen. Rz…

EStR 2000 Rz 1267–12705.5.1.5 Versicherungsprämien nach dem allgemeinen Betriebsausgabenbegriff des § 4 Abs. 4 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

… VwGH 21.12.1989, 89/14/0103). Eine vergleichbare berufliche Notwendigkeit besteht aber bspw. weder für einen operierenden Facharzt (VwGH 22.10.1991, 91/14/0043) noch für einen Rechtsanwalt, weil dessen Einkünfte auch dann nicht verloren gingen, wenn er freiwillige Krankenversicherungsbeiträge nicht entrichten würde…

RAE Rz 1900–191822. Rückzahlungen (§§ 239 bis 242 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

… 239 Abs. 2 BAO herangezogen wird, auf Antrag des Abgabepflichtigen oder von Amts wegen zurückgezahlt werden. Rz 1906: Über ein rückzahlbares Guthaben kann auch durch Antrag auf Umbuchung oder Überrechnung verfügt werden. 22.3. Aufrechnung mit Gegenforderungen Rz 1907: Das Finanzamt, bei dem ein Guthaben…

UStR 2000 Rz 199–2042.1.8.3. Ende der Unternehmereigenschaft
geltende FassungRichtlinien23.11.2011

…2 UStG 1994 vor (VwGH 28.5.1998, 96/15/0009). Rz 201: Die Unternehmereigenschaft einer Kapitalgesellschaft ist weder von ihrem Vermögensstand noch von ihrer Eintragung im Handelsregister abhängig; eine aufgelöste GmbH kann auch noch nach ihrer Löschung im Firmenbuch Umsätze im Rahmen ihres Unternehmens…

RAE Rz 1600–161919. Abschreibung von Abgaben (Löschung, Nachsicht §§ 235 und 236 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…235 und 236 BAO sind insbesondere: Rz 1607: Eintritt der Einhebungsverjährung gemäß § 238 BAO, soweit § 238 Abs. 4 und 5 BAO nicht entgegenstehen. Wegen bedingter Erbserklärung gegen die Erben nicht durchsetzbare, dem Erblasser gegenüber entstandene Abgabenansprüche (§§ 802 ABGB 802 ABGBiVm § 19 BAO in Verbindung mit …

UZKArtikel 8 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 8 Übertragung von Durchführungsbefugnissen (1) Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten Folgendes fest: a)erforderlichenfalls das Format und den Code für die gemeinsamen Datenanforderungen gemäß Artikel 6 Absatz 2, b)die Verfahrensregeln für den Austausch und die Speicherung von Informationen, die mit anderen…

UZKArtikel 11 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 11 Übertragung von Durchführungsbefugnissen Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten fest, welche Zollbehörde für die Registrierung gemäß Artikel 9 zuständig ist. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.

UZKArtikel 17 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 17 Übertragung von Durchführungsbefugnissen Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die technischen Modalitäten für die Entwicklung, Wartung und Nutzung der in Artikel 16 Absatz 1 genannten elektronischen Systeme fest. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.

UZKArtikel 21 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 21 Übertragung von Durchführungsbefugnissen Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Verfahrensregeln zur Übertragung und zum Nachweis der in Artikel 18 Absatz 3 genannten Befugnis fest. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.

UZKArtikel 25 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 25 Übertragung von Durchführungsbefugnissen Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Verfahrensvorschriften für Folgendes fest: a)Einreichung und Annahme des Antrags auf Entscheidung gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 2, b)Erlass der Entscheidung gemäß Artikel 22, gegebenenfalls einschließlich der Konsultation des betreffenden…

UZKArtikel 32 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 32 Übertragung von Durchführungsbefugnissen Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Verfahrensregeln für die Rücknahme, den Widerruf oder die Änderung von begünstigenden Entscheidungen fest. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.

UZKArtikel 37 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 37 Übertragung von Durchführungsbefugnissen (1) Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Verfahrensregeln für Folgendes fest: a)für die Verwendung einer vZTA- oder vUA-Entscheidung, nachdem sie gemäß Artikel 34 Absatz 9 ihre Gültigkeit verloren hat oder widerrufen wurde, b)für die zur…

UZKArtikel 41 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 41 Übertragung von Durchführungsbefugnissen Die Kommission erlässt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Einzelheiten der Anwendung der Voraussetzungen gemäß Artikel 39. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.