…Tetrahydrocannabinol bei Hanfsamen des KN-Codes 1207 9920 ist durch eine Warenuntersuchung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr zu erbringen. (4) Zu diesem Zwecke wird von der betreffenden Sendung vor der Überführung in den zoll-rechtlich freien Verkehr unter Zollaufsicht eine Warenprobe entnommen…
…dort, wo sich Waren befinden, die den Bestimmungen des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes unterliegen, Nachschau zu halten; dabei können sie auch Warenproben entnehmen. (2) Bei Waren, die der zollamtlichen Überwachung unterliegen, einschließlich ihrer etwaigen Beförderungsmittel, darf eine solche Nachschau nur an den unter Abschnitt 3.3…
…09.0792 ist demnach der Ausdruck "zum industriellen Herstellen" folgendermaßen zu verstehen: Das Zollkontingent gilt für Erzeugnisse, die einer anderen als nur einer oder mehrerer der folgenden Verarbeitungsarten unterliegen: -Säubern, Ausnehmen, Entfernen von Schwanz und Kopf, Zerteilen, Entnahme von Warenproben, Sortieren, Etikettieren, Verpacken, Kühlen, Gefrieren…
…EG) Nr. 1850/2006 an die Vermarktung gestellten Mindestanforderungen erfüllt. Zu diesem Zwecke wird von der betreffenden Sendung vor der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr unter Zollaufsicht eine Warenprobe entnommen. Bis auf Widerruf ist jede Sendung von Hopfen aus Drittländern zu kontrollieren. Die erforderliche…
…erfüllt sind: Die Waren müssen MEHR als einer oder mehrere der folgenden Verarbeitungen unterzogen werden: -Säubern, -Ausnehmen, -Entfernen von Kopf oder Schwanz, -Schneiden, -Umpacken einzeln schnellgefrorener Filets, -Entnahme von Warenproben, -Sortieren, -Kennzeichnung, -Verpacken, -Kühlen, -Gefrieren, -Tiefgefrieren, -Entfrosten, -Glasieren (Überziehen mit Eis), -Auftauen, -Trennen Die Kontingente…
…Ölmengen anhand der Geschäftsbuchhaltung und hinsichtlich der Qualität durch Vergleich der technischen Merkmale der Warenproben des nicht in der Union erzeugten Öls, die zum Zeitpunkt der Überführung in das Verfahren entnommenen wurden, mit den technischen Merkmalen der Warenproben des verwendeten in der Union erzeugten Öls…
…sowie die Aufstellung von Finanzierungsplänen, die Auswahl von Herstellungsverfahren und die Prüfung ihrer Wirtschaftlichkeit. Ebenso sind Leistungen von Handelschemikern, die ausländische Auftraggeber neben der chemischen Analyse von Warenproben insbesondere in Kennzeichnungsfragen beraten, als Beratungsleistungen im Sinne des § 3a Abs. 14 Z 4 UstG 1994 zu…
9. Wirtschaftsfördernde Befreiungen 9.1. Geringwertige Warenmuster oder -proben (C30) 9.1.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Waren geringen Wertes, die als Muster oder Proben dazu bestimmt sind, Aufträge für Waren entsprechender Art im Hinblick auf deren Einfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft zu akquirieren (Art…
2.4. Entnahme von Proben (1) Erweist sich die Entnahme von Untersuchungsmustern als notwendig, ist die entnommene Menge unbedingt auf Blatt 3 der Einfuhrbewilligung von der Zollstelle in der Spalte "Zollabfertigung" zu vermerken und unter Anführung des Zwecks der Entnahme amtlich zu bestätigen. (2) Nach…
Artikel 240 Entnahme von Mustern und Proben (Artikel 189 und 190 des Zollkodex) (1) Beschließt die Zollstelle, Muster oder Proben zu entnehmen, so benachrichtigt sie den Anmelder. (2) Weigert sich der Anmelder, bei der Warenbeschau anwesend zu sein oder die von den Zollbehörden geforderte Unterstützung…
Artikel 190 Teilbeschau der Waren und Entnahme von Mustern und Proben (1) Wird nur ein Teil der mit einer Zollanmeldung angemeldeten Waren beschaut oder werden Muster und Proben entnommen, so gelten die Ergebnisse dieser Teilbeschau beziehungsweise der Analyse oder Prüfung der Muster und Proben für…
Artikel 241 Prüfung der Muster und Proben (Artikel 189 und 190 des Zollkodex) (1) Führt die Prüfung von Mustern oder Proben der gleichen Waren zu unterschiedlichen Ergebnissen, die eine unterschiedliche zollrechtliche Behandlung erfordern, so sind, sofern möglich, weitere Muster oder Proben zu entnehmen. (2) Bestätigen…
Artikel 189 Beschau der Waren und Entnahme von Mustern und Proben (1) Die Beförderung der Waren zum Ort der Beschau und zum Ort der Entnahme von Mustern und Proben sowie alle für die Beschau oder Entnahme erforderlichen Tätigkeiten werden vom Anmelder oder unter seiner Verantwortung…