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ZK-22609. Abgabenerhebung
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…dass dann, wenn die Zollschuld nach Art. 79 UZK entstanden ist und es mehr als einen Zollschuldner gibt, die Verpflichtung des Zollschuldners zur Entrichtung der Abgaben in Fällen und unter Bedingungen, die in einer delegierten Verordnung festgelegt werden können, ausgesetzt werden kann (Artikel 91 UZK…

ZK-22608.3.1. Suchverfahren im C-TIR
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…Anschrift des Warenempfängers bei eingehenden Sendungen). (3) Sendet die Bestimmungszollstelle die Suchanzeige zurück und ersucht dabei im Feld II der Suchanzeige um zusätzliche Auskünfte, füllt die Abgangs- bzw. Eingangszollstelle das Feld III aus und sendet die Suchanzeige erneut an die Bestimmungszollstelle. (4) Geht als Antwort…

ZK-07703.2. Einfuhrzollschuld im Zusammenhang mit der Wiederausfuhr einer in einem aktiven Veredelungsverkehr hergestellten Ware, die in einem Drittland eine Präferenzbehandlung erfahren soll (Art. 78 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…Union gleichzeitig als externes Unionsversandverfahren gilt, ist eine im Rahmen des gemeinsamen Versandverfahrens entstandene Zollschuld jedenfalls (auch) von den Unionszollbehörden vorzuschreiben, und zwar sogar dann, wenn die Zuwiderhandlung außerhalb der Union entdeckt wird und dort ebenfalls zur Abgabenvorschreibung führt. 3.4. Zeitpunkt der Zollschuldentstehung Art…

ZK-02203.8. Anwendbarkeit von Bescheidberichtigungsinstrumenten der BAO außerhalb von Rechtsmittelverfahren
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…niedrigerer Betrag als der mittels Erstbescheid vorgeschriebenen Abgabe festgesetzt werden oder für die vorgeschriebene Abgabe ein anderer Tatbestand (aber nur bei gleichbleibendem Sachverhalt!) herangezogen werden. Es kann jedoch nicht erstmals eine Abgabe überhaupt zur Vorschreibung gelangen oder die Abgabe gegenüber einem anderen Zollschuldner geltend gemacht…

UZKTITEL III Zollschuld und Sicherheitsleistung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…zollrechtlich freien Verkehr, auch im Rahmen der Vorschriften über die Endverwendung, b)vorübergehende Verwendung unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben. (2) Die Zollschuld entsteht zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung. (3) Zollschuldner ist der Anmelder. Bei indirekter Vertretung ist auch die Person Zollschuldner, in deren…

UZKArtikel 79 Entstehen der Zollschuld bei Verstößen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…der vollständigen oder teilweisen Befreiung von den Einfuhrabgaben aufgrund der Endverwendung der Waren nicht erfüllt war. (3) In den Fällen nach Absatz 1 Buchstaben a und b ist Zollschuldner, a)wer die betreffenden Verpflichtungen zu erfüllen hatte, b)wer wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen…

UZKArtikel 82 Entstehen der Zollschuld bei Verstößen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…dem Zollgebiet der Union verbracht werden, oder b)der Zeitpunkt, zu dem die Waren einer anderen Bestimmung zugeführt werden als der, für die sie unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Ausfuhrabgaben aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden durften, oder c)falls die Zollbehörden…

ZK-07703.5. Zollschuldner
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…4 UZK: In den Fällen nach Abs. 1 Buchstabe c ist Zollschuldner, wer die Voraussetzungen für die Überführung der Waren in ein Zollverfahren oder die Pflichten aus der Zollanmeldung der Waren zu diesem Zollverfahren oder für die Gewährung der vollständigen oder teilweisen Befreiung von den…

UZKAbschnitt 2 Unionsversand
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Unionsversand Artikel 233 Pflichten des Inhabers des Unionsversandverfahrens und des Beförderers und Warenempfängers hinsichtlich der im Unionsversand beförderten Waren (1) Der Inhaber des Unionsversands ist für alles Folgende verantwortlich: a)Er hat die unveränderten Waren und die erforderlichen Angaben bei der Bestimmungszollstelle innerhalb…

UZKAbschnitt 2 Ausfuhrzollschuld
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…der Annahme der Zollanmeldung. (3) Zollschuldner ist der Anmelder. Bei indirekter Vertretung ist auch die Person Zollschuldner, in deren Auftrag die Zollanmeldung abgegeben wird. Liegen einer Zollanmeldung Angaben zugrunde, die dazu führen, dass die Ausfuhrabgaben nicht oder nur teilweise erhoben werden, so ist Zollschuldner auch…

UZK-IAArtikel 315 Förmlichkeiten für im Unionsversandverfahren beförderte und bei einem zugelassenen Empfänger eingehende Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 315 Förmlichkeiten für im Unionsversandverfahren beförderte und bei einem zugelassenen Empfänger eingehende Waren (Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe b des Zollkodex) (1) Treffen die Waren an einem in der Bewilligung gemäß Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe b des Zollkodex zugelassenen Ort ein, hat der…

UZK-DAArtikel 195 Bewilligung des Status eines zugelassenen Empfängers für den Empfang von im Unionsversandverfahren beförderten Waren
geltende FassungRichtlinien31.07.2018

Artikel 195 Bewilligung des Status eines zugelassenen Empfängers für den Empfang von im Unionsversandverfahren beförderten Waren (Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe b des Zollkodex) Der Status eines zugelassenen Empfängers gemäß Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe b des Zollkodex wird nur Antragstellern gewährt, die erklären, dass…

UZK-TDAArtikel 44 Zugelassener Empfänger
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 44 Zugelassener Empfänger Treffen die Waren am Ort eines zugelassenen Empfängers gemäß Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe b des Zollkodex ein, so können die Zollbehörden vorsehen, dass die Exemplare Nr. 2 und 3 des Frachtbriefs CIM der Bestimmungszollstelle abweichend von Artikel 315 der Durchführungsverordnung…

UZKArtikel 230 Zugelassener Empfänger für TIR-Zwecke
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 230 Zugelassener Empfänger für TIR-Zwecke Die Zollbehörden können einer Person, als ''zugelassener Empfänger'' bezeichnet, auf Antrag bewilligen, Waren, die im Einklang mit dem TIR-Übereinkommen befördert werden, an einem zugelassenen Ort zu empfangen, womit das Verfahren gemäß Artikel 1 Buchstabe d des TIR…

AD-70013.5. Schuld
geltende FassungRichtlinien20.01.2026

3.5. Schuld 3.5.1 Grundsätze (1) Zu einer Schuld führt die Abgabe einer Wiederausfuhranmeldung, einer Wiederausfuhrmitteilung oder einer summarischen Ausgangsanmeldung für die betroffene Ware, was auch veredelte Waren aus der Überführung der betroffenen Ware in die aktive Veredelung nach der Verordnung (EU) Nr…

UZKArtikel 195 Überlassung gegen Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags oder der Leistung einer Sicherheit
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 195 Überlassung gegen Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags oder der Leistung einer Sicherheit (1) Entsteht durch Überführung von Waren in ein Zollverfahren eine Zollschuld, so werden die Waren dem Anmelder erst überlassen, wenn der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag, der der Zollschuld entspricht…

UZK-DAArtikel 196 Vom zugelassenen Empfänger ausgestellte Empfangsbescheinigung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 196 Vom zugelassenen Empfänger ausgestellte Empfangsbescheinigung (Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) Eine Empfangsbescheinigung, die der zugelassene Empfänger dem Beförderer bei Lieferung der Waren und der erforderlichen Angaben ausstellt, enthält die in Anhang 72-03 genannten Daten.

UZKArtikel 102 Mitteilung der Zollschuld
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 102 Mitteilung der Zollschuld (1) Die Zollschuld wird dem Zollschuldner in der Form mitgeteilt, die an dem Ort, an dem die Zollschuld entstanden ist oder nach Artikel 87 als entstanden gilt, vorgeschrieben ist. Eine Mitteilung nach Unterabsatz 1 ist in den folgenden Fällen nicht…

UZKArtikel 84 Mehrere Zollschuldner
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 84 Mehrere Zollschuldner Sind mehrere Personen zur Entrichtung des einer Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags verpflichtet, so haben sie gesamtschuldnerisch für die Zahlung dieses Betrags einzustehen.

UZKAbschnitt 4 Vorschriften für alle Zollanmeldungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 4 Vorschriften für alle Zollanmeldungen Artikel 170 Abgabe einer Zollanmeldung (1) Unbeschadet des Artikels 167 Absatz 1 kann eine Zollanmeldung von jeder Person abgegeben werden, die in der Lage ist, sämtliche Informationen beizubringen, die für die Anwendung der Vorschriften über das Zollverfahren, zu dem…