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ZK-23702.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

2.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten | UZK | DA | IA | TDA | 218, 242 (2) | - | 266 | - Wie schon unter Abschnitt 2.1.1.1. angeführt, wird von der in Art. 242 Abs. 2 UZK vorgesehenen Möglichkeit der…

ZK-25404. Beförderung
geltende FassungRichtlinien01.11.2023

4. Beförderung Art. 214 und 219 UZK, Art. 179 Abs. 1 UZK-DA, Art. 178 UZK-DA, Art. 267 UZK-IA Beförderungen der Waren der Endverwendung sind unter nachstehenden Bedingungen zulässig: In der Bewilligung (formell/vereinfacht) ist festzulegen, unter welchen Voraussetzungen Einfuhrwaren zwischen verschiedenen Verwendungsorten…

UZK-IAUnterabschnitt 2 Förmlichkeiten bei der Abgangszollstelle
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

Unterabschnitt 2 Förmlichkeiten bei der Abgangszollstelle Artikel 296 Versandanmeldung und Beförderungsmittel (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Jede Versandanmeldung enthält nur in das Unionsversandverfahren übergeführte Waren, die auf einem einzigen Beförderungsmittel, in einem Behälter oder…

UZK-IAArtikel 193 Beförderung in vorübergehender Verwahrung befindlicher Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 193 Beförderung in vorübergehender Verwahrung befindlicher Waren (Artikel 148 Absatz 5 des Zollkodex) (1) Erfolgt die Beförderung zwischen Verwahrungslagern, für die verschiedene Zollbehörden zuständig sind, unterrichtet der Inhaber der Bewilligung für den Betrieb des Verwahrungslagers, das die Waren verlassen sollen, a)die Zollstelle, die…

UZKArtikel 219 Beförderung von Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 219 Beförderung von Waren Abgesehen vom Versand und von der Freizone können die in ein besonderes Verfahren übergeführten Waren in bestimmten Fällen zwischen verschiedenen Orten innerhalb des Zollgebiets der Union befördert werden.

UZK-IAUnterabschnitt 7 Beförderung von Waren mit festinstallierten Transporteinrichtungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2020

Unterabschnitt 7 Beförderung von Waren mit festinstallierten Transporteinrichtungen Artikel 321 Ablauf des Unionsversands bei Beförderung durch festinstallierte Transporteinrichtungen (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Werden die Waren, die durch eine festinstallierte Transporteinrichtung befördert werden, durch…

ZK-22602.23. Zulassungstafel (englische Fassung)
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…die festgestellten Mängel vor weiterer Verwendung des Fahrzeuges zur Warenbeförderung von Zollgütern unter Raumverschluss beheben zu lassen | Die Mängel wurden im Verschlussanerkenntnis vermerkt nicht vermerkt | Unterschrift des Zollorgans Unterschrift des Fahrzeuglenkers | Urschriftlich | an den bundesweiten Fachbereich für Zoll und Verbrauchsteuern (bei…

UStR 2000 Rz 446–4493.8. Beförderungs- und Versendungslieferung
geltende FassungRichtlinien16.11.2018

3.8. Beförderungs- und Versendungslieferung 3.8.1. Allgemeines Rz 446: Wird der Gegenstand einer Lieferung durch den Lieferer oder den Abnehmer befördert oder versendet, so gilt die Lieferung dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung beginnt. Rz 447: Unter Beförderung ist ein Gütertransport…

ZK-22601.13. Eisenbahnverkehr
geltende FassungRichtlinien06.12.2017

…durch die hierfür eingerichtete zentrale Abrechnungsstelle zu erfolgen. In diesen Fällen wird der CIM Frachtbrief als Beförderungspapier und als Versandanmeldung zum Unionsversandverfahren verwendet (Art. 30 UZK-TDA). (2) Weiters kann die Ausdehnung des vereinfachten Unionsversandverfahrens für Warenbeförderung im Eisenbahnverkehr, die mit EBG Frachtbriefen durchgeführt werden…

VS-10004.4. Beförderungen im steuerrechtlich freien Verkehr
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

4.4. Beförderungen im steuerrechtlich freien Verkehr 4.4.1. Allgemeines Im Unterschied zu Beförderungen im Steueraussetzungsverfahren (Abschnitt 3.3.), die auf den gewerblichen Bereich beschränkt sind, können Beförderungen außerhalb des Steueraussetzungsverfahrens auch von natürlichen Personen zu privaten, nichtgewerblichen Zwecken durchgeführt werden. VstW, die sich…

UZKArtikel 234 Warenbeförderung durch das Gebiet eines nicht zum Zollgebiet der Union gehörenden Landes im externen Unionsversandverfahren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 234 Warenbeförderung durch das Gebiet eines nicht zum Zollgebiet der Union gehörenden Landes im externen Unionsversandverfahren (1) Im Rahmen des externen Unionsversandverfahrens sind Warenbeförderungen durch ein nicht zum Zollgebiet der Union gehörendes Land oder Gebiet zulässig, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: a…

ZK-22601. Unionsversandverfahren
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…von Waren zwischen zwei im Zollgebiet der Union gelegenen Orten anzuwenden. Das gemeinsame Versandverfahren (gemVV) ist hingegen für die Warenbeförderung zwischen der Union und den EFTA-Ländern sowie zwischen den einzelnen EFTA-Ländern vorgesehen. Das Übereinkommen EWG - EFTA "Gemeinsames Versandverfahren" stellt klar, dass die Warenbeförderung…

ZK-0612Datengruppe Transportinformationen (Transp, 1x, A)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

Datengruppe Transportinformationen (Transp, 1x, A) | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Inländ. Verkehrszweig | InMo | n..2 | NC_20000 | 26 | P | Beschreibung: | Eine Angabe des inländischen Verkehrszweiges ist nicht erforderlich…

ZK-25602.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten
geltende FassungRichtlinien28.05.2021

2.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 218 | - | Art. 266 | - Die Rechte und Pflichten des Inhabers des Verfahrens der aV können ganz oder teilweise auf eine andere Person…

ZK-0612Datengruppe Transportinformationen (Transp, 1x, P)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

Datengruppe Transportinformationen (Transp, 1x, P) | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Inländ. Verkehrszweig | InMo | n..2 | NC_20000 | 26 | A | Beschreibung: | Nicht zu verwenden, wenn die Ausfuhr- oder Versandförmlichkeiten…

VS-10004.4.4. Beginn und Ende der Beförderung im steuerrechtlich freien Verkehr
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

4.4.4. Beginn und Ende der Beförderung im steuerrechtlich freien Verkehr 4.4.4.1. Beginn der Beförderung Die Beförderung im steuerrechtlich freien Verkehr beginnt, wenn die vstW den im v-e-VD bezeichneten Abgangsort verlässt. 4.4.4.2. Ende der Beförderung Die…

UZKArtikel 135 Beförderung zum zugelassenen Ort
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 135 Beförderung zum zugelassenen Ort (1) Wer Waren in das Zollgebiet der Union verbringt, hat diese unverzüglich und gegebenenfalls nach Maßgabe der von den Zollbehörden festgelegten Einzelheiten auf dem von ihnen bezeichneten Verkehrsweg zu der von diesen Behörden bezeichneten Zollstelle oder zu einem anderen…

UZK-IAArtikel 267 Beförderung von Waren in einem besonderen Verfahren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 267 Beförderung von Waren in einem besonderen Verfahren (Artikel 219 des Zollkodex) (1) Die Beförderung von Waren zu der Ausgangszollstelle im Hinblick auf die Erledigung eines besonderen Verfahrens, mit Ausnahme der Endverwendung und der passiven Veredelung, durch die Verbringung der Waren aus dem Zollgebiet…

UZK-TDAArtikel 39 Internes Versandverfahren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 39 Internes Versandverfahren 1. Bei Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren und Beförderung der Unionswaren durch eines oder mehrere Länder des gemeinsamen Versandverfahrens werden die Waren unter den von den Mitgliedstaaten festgelegten Bedingungen für die gesamte Strecke vom Abgangsbahnhof im Zollgebiet…

VS-10003.3.4. Beginn und Ende der Beförderung unter Steueraussetzung
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

3.3.4. Beginn und Ende der Beförderung unter Steueraussetzung Standardmäßig beginnt eine Beförderung durch das Verlassen des Steuerlagers. Daneben besteht für registrierte Versender auch die Möglichkeit, nach der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr vom Ort der Einfuhr, eine Beförderung unter Steueraussetzung zu beginnen. Das…