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UZKArtikel 114 Verzugszinsen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…entspricht der Verzugszinssatz dem im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, veröffentlichten Zinssatz, den die Europäische Zentralbank auf ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte am ersten Tag des Fälligkeitsmonats angewandt hat, zuzüglich zwei Prozentpunkten. Für Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, entspricht der Verzugszinssatz dem von der nationalen…

ZT-250541.4. Verzugszinsen
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

41.4. Verzugszinsen Im Falle einer Erstattung, die zu einem Anspruch auf die Zahlung von Verzugszinsen führt, wird für die zu zahlenden Verzugszinsen der von der Europäischen Zentralbank für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte zugrunde gelegte, am ersten Kalendertag des Fälligkeitsmonats geltende, im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe…

EStR 2000 Rz 6121–612520.2.1.6 Zinsen und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…14/0015 zur Wertsicherung einer gemischten Schenkung). Selbst eine vom Schuldner erzwungene Kapitalüberlassung führt zu Einkünften aus der Überlassung von Kapital. Verzugszinsen werden wie "normale" Zinsen dafür bezahlt, dass dem Gläubiger die Möglichkeit der Kapitalnutzung entzogen ist, weswegen die Abgeltung der Kapitalnutzung im Vordergrund steht…

LStR 2002 Rz 1070–107919.3 Gesetzliche Abfertigung (§ 67 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…Abfertigungsansprüche von Arbeitnehmern durch eine Versicherung an die Arbeitnehmer direkt ausbezahlt, liegt eine Abkürzungszahlung vor. Die Versteuerung hat durch den Arbeitgeber zu erfolgen. Rz 1079: Verzugszinsen, die im Zusammenhang mit einer begünstigt besteuerten Abfertigungszahlung stehen, sind in derselben Weise wie die Abfertigung zu besteuern (VwGH…

RAE Rz 1919–192622.9. Ermessen bei amtswegiger Rückzahlung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Zur Verwendung auf Abgabenkonten von GesBR, insbesondere von Arbeitsgemeinschaften im Baugewerbe, bestehender Guthaben, siehe Rz 819 bis Rz 822. Rz 1926: Im Zusammenhang mit Rückzahlungen besteht kein Anspruch auf Verzugszinsen. Der Gesetzgeber hat eine abschließende Regelung getroffen. Eine Lücke, die durch die Anwendung zivilrechtlicher Grundsätze…

UStR 2000 Rz 9–211.1.1.7. Schadenersatz
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…sich die Vertragserfüllung, weil der Gläubiger die Hauptleistung verspätet annimmt, oder der Schuldner verspätet leistet, können Vertragsstrafen (§ 1336 ABGB) oder Verzugszinsen (§ 1333 ABGB) anfallen. Diese teilen nicht das umsatzsteuerliche Schicksal der Hauptleistung. Sie treten neben die Hauptleistung und beruhen auf einem eigenen Rechtsgrund. Ihre Bezahlung…

UStR 2000 Rz 751–7596.1.8. Geld- und Kapitalverkehr
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…auch auf die damit im Zusammenhang erbrachten steuerfreien Kreditgewährungen entfallen, sind anteilig dem jeweiligen Umsatz zuzuordnen. Gesetzliche Verzugszinsen und Prozesszinsen für die verspätete Entrichtung des Kaufpreises stellen einen Schadenersatz dar und sind daher nicht umsatzsteuerbar (EuGH 01.07.1982, Rs C-222/81). Rz 757…

EStR 2000 Rz 6883–6888Wegerrichtung
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…ein Wirtschaftsgut oder ein Kundenstock veräußert, ist der daraus resultierende Ertrag nicht unter § 32 EStG 1988 zu subsumieren (vgl. VwGH 15.12.1970, 1187/69). Zinsen Rz 6887: Verzugszinsen stellen keine Entschädigungen iSd §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 32 Z 1…

EStR 2000 Rz 4038–404210.2.6 Im Gesetz angeführte Werbungskosten
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…insoweit Werbungskosten dar, als diese mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen und nicht unter das Abzugsverbot nach § 20 Abs. 2 EStG 1988 fallen. Zu den Schuldzinsen zählen auch Zinseszinsen, Verzugszinsen, das Damnum sowie Geldbereitstellungskosten im weiteren Sinne, wie bspw. Kreditprovisionen, Kreditgebühren, Kosten der grundbücherlichen…

EStR 2000 Rz 6876–6882Veränderungen, organisatorische
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…Z 1 lit. a EStG 1988 32 Z 1 lit. a EStG 1988 dar (VwGH 8.6.1979, 2042/78; VwGH 8.6.1979, 2189/78). Verzicht, auf die Gewerbeausübung Rz 6881: Siehe unter "Abfindung" (Rz 6822). Verzugszinsen Rz 6882: Siehe unter "Zinsen" (Rz 6887).

ZK-25605.4. Buchmäßige Erfassung
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

…zu Abschnitt 5.4.2.1. vorzugehen, allenfalls kommen in diesen Fällen Verzugszinsen und Verwaltungsabgaben in Betracht. Zollschuldbeträge, die außerhalb der Überlassungsfunktion durch faktische Annahme einer Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr entstanden sind und bereits entrichtet wurden, müssen in der Abrechnung nicht ausgewiesen…

ZK-25606. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

…der Prüfung der Abrechnung festgestellten Unregelmäßigkeiten gemäß Art. 79 UZK entstanden sind. Nur im letzteren Fall kommen Verzugszinsen und Verwaltungsabgaben in Betracht. Die Überwachungszollstelle überprüft weiters durch stichprobenweise und risikoorientierte Auswahl jene Zollanmeldungen zur Überlassung zum freien Verkehr, in denen die Erledigung des Verfahrens mittels…

AD-70011.6. Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls
geltende FassungRichtlinien20.01.2026

…spätestens zwei Monate nach dem Tag buchmäßig zu erfassen, an dem die Verordnung zur Einführung eines endgültigen Antidumping- oder Ausgleichszolls im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden ist. (7) Bei der endgültigen Vereinnahmung von vorläufigen Antidumpingzöllen fallen keine Verzugszinsen im Sinne des Art. 114 Abs…

AD-70012.5. Vereinnahmung des vorläufigen Ausgleichszolls
geltende FassungRichtlinien20.01.2026

…spätestens zwei Monate nach dem Tag buchmäßig zu erfassen, an dem die Verordnung zur Einführung eines endgültigen Antidumping- oder Ausgleichszolls im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden ist. (7) Bei der endgültigen Vereinnahmung von vorläufigen Ausgleichszöllen fallen keine Verzugszinsen im Sinne des Art. 114 Abs…

LStR 2002 Rz 666–6699.1.3.25 Sachbezüge (Sachleistungen)
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

…dem Steuerabzug vom Arbeitslohn. 9.1.3.29 Unfallrenten Rz 669a: Siehe Rz 678. 9.1.3.30 Verzugszinsen Rz 669b: Verzugszinsen, die im Zusammenhang mit nichtselbständigen Einkünften zufließen (zB Verzugszinsen für Lohnnachzahlungen, Verzugszinsen bei Vergleichssummen), zählen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Zu Verzugszinsen…

EStR 2000 Rz 7703–770629.2 Inländische Kapitalerträge
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…wenn ein Anleger einem Kreditinstitut ein verzinsliches Darlehen einräumt. Keine Kapitalertragsteuerpflicht besteht hingegen zB für Verzugszinsen, die ein Kreditinstitut auf Grund eines von ihm abgeschlossenen Kaufvertrages bezahlt. Sehr wohl kapitalertragsteuerpflichtig sind dagegen Verzugszinsen, die aus der Rückabwicklung eines Wertpapiergeschäftes (zB aufgrund falscher Anlegerinformation) stammen. Rz…

UZK-TDAAnlage D1 Auf den Vordrucken zu verwendende Codes 1)
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

…Ausgleichszölle | A45 | Mehrwertsteuer | B00 | Ausgleichszinsen (MwSt.) | B10 | Verzugszinsen (MwSt.) | B20 | Ausfuhrabgaben | C00 | Ausfuhrabgaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse | C10 | Verzugszinsen | D00 | Ausgleichszinsen (zB aktive Veredelung) | D10 | Im Namen anderer Länder erhobene…

ZK-07704. Sicherheitsleistung für den Zollschuldbetrag (Art. 89 bis 100 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…Sicherheit zu sozialen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen könnte. (3) Wurde für eine Zollschuld Sicherheit durch Hinterlegung einer Barsicherheit oder durch ein der Barsicherheit gleichgestelltes Zahlungsmittel geleistet, werden Verzugszinsen im Sinne des Artikels 114 UZK für den Zeitraum, in dem die Zollbehörde über die Barsicherheit verfügte…

ZK-07705.2. Fristen und Modalitäten für die Entrichtung des Abgabenbetrages (Art. 108 bis Art. 114 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…Zahlung fremder Schuld (Art. 109 Abs. 2 UZK) Jeder Abgabenbetrag kann von einem Dritten anstelle des Zollschuldners - mit schuldbefreiender Wirkung für diesen - entrichtet werden. 5.2.7. Einbringungsmaßnahmen, Verzugszinsen (Art. 113, 114 UZK) (1) Gemäß Art. 113 UZK stellen die Zollbehörden, wenn der Abgabenbetrag nicht…

ZK-07706.4. von der Kommission zu treffende Entscheidungen (Art. 116 Abs. 3 UZK, Art. 98 - 102 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…6.5. Verzinsung des Erstattungsbetrages (Art. 116 Abs. 6 UZK) (1) Werden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträge sowie bei deren Entrichtung gegebenenfalls erhobene Kredit- oder Verzugszinsen erstattet, dann sind von den Zollbehörden hierfür keine Zinsen zu zahlen. (2) Zinsen sind jedoch zu bezahlen, wenn eine Entscheidung, mit…