0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Zollkodex der Union (UZK) Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. Nr. L 269 vom 10.10.2013 S. 1) Art. 56 UZK (Gemeinsamer Zolltarif und…
3. Verwendung 3.1. Zollamtliche Überwachung Art. 254 UZK Die aufgrund einer Bewilligung der Endverwendung abgabenbegünstigt in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführten Waren bleiben unter zollamtlicher Überwachung. Die zollamtliche Überwachung endet, wenn die Waren erstmals der vorgeschriebenen Endverwendung zugeführt wurden entsprechend der diesbezüglichen Vorschriften ausgeführt…
6. Beendigung 6.1. Frist für die Beendigung der zollamtlichen Überwachung Der UZK regelt die Tatbestände, wann die zollamtliche Überwachung bei der Endverwendung endet, zur Frist ist aber nur der Art. 254 Abs. 3 für den Fall der Mehrfachverwendung angegeben. Andererseits ist aber gemäß Art…
1.2. Formelles Bewilligungsverfahren Hinweis: a) Gemäß Artikel 173 UZK-DA gilt: (1) Wird eine Bewilligung gemäß Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex erteilt, beträgt die Geltungsdauer nicht mehr als fünf Jahre ab dem Datum, an dem die Bewilligung wirksam wird. (2) Die…
3.5. Zulässige Fälle Als "Fahrzeuge" im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gelten alle im Straßen- und Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzten Beförderungsmittel samt der mit den Beförderungsmitteln eingeführten Ersatzteile, normales Zubehör und Ausrüstung einschließlich der zum Befestigen, Abstützen oder Schützen der Waren…
…Bestimmung des Art. 217 Buchstabe b UZK-DA nicht das Verständnis beizumessen, dass allein die Nichteinhaltung der beförderungsrelevanten Vorschriften bei einer im Übrigen zollrechtlich zulässigen gewerblichen Verwendung des Beförderungsmittels im Zollgebiet eine Überschreitung der Verwendungsfrist bewirkt. 6. Zum gewöhnlichen Wohnsitz (Urteil vom 27.04. 2016 …
0.3. Verfahrensablauf 0.3.1. Zuständiger Mitgliedstaat Grundsätzlich bleibt es dem Zollbeteiligten überlassen, in welchem Mitgliedstaat er die Überlassung Art. 5 Z 16 UZK einer Ware in den zollrechtlich freien Verkehr vornimmt. Für Abgabenbefreiungen, die von einer bestimmten Verwendung der Waren durch den Empfänger…
1.1.7. Sicherheit Für die Überführung von Waren in die vorübergehende Verwendung mit vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben ist die Leistung einer Sicherheit grundsätzlich zwingend vorgeschrieben, um die Einhebung der entstandenen bzw. möglicherweise entstehenden Einfuhrzollschuld und der anderen Abgaben zu sichern. Hinsichtlich…
Abschnitt 2 Endverwendung Artikel 254 Endverwendung (1) In der Endverwendung können Waren aufgrund ihres besonderen Zwecks abgabenfrei oder zu einem ermäßigten Abgabensatz zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden. (2) Befinden sich Waren auf einer Herstellungsstufe, in der in wirtschaftlicher Hinsicht lediglich die vorgeschriebene Endverwendung erreicht…
…gewerblichen Beförderungsmitteln ist mit Ausnahme von Schienenbeförderungsmittel grundsätzlich an die Dauer des Beförderungsvorganges gebunden. Demgegenüber wird der eigene Gebrauch von Fahrzeugen - von Ausnahmen abgesehen (zB Berufspendler und Studenten) - durch die Bestimmung einer Verwendungsfrist eingeschränkt. Für die Inanspruchnahme des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung besteht generelle Bewilligungspflicht…
Artikel 217 Fristen für die Erledigung der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln und Containern (Artikel 215 Absatz 4 des Zollkodex) Die Erledigung der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln und Containern muss innerhalb der folgenden Fristen ab dem Zeitpunkt der Überführung der Waren in das Verfahren erfolgen: a…
…die ertragsteuerrechtlichen Rechte und Pflichten der realgeteilten Personengesellschaft. Damit hat der Nachfolgeunternehmer bspw. die Abschreibungsgrundsätze fortzusetzen, steuerfrei gebildete Rücklagen fortzuführen und offene Verwendungsfristen hinsichtlich solcher Rücklagen zu beachten, offene Behaltefristen zu wahren, übergehende Schwebeverluste in Evidenz zu halten, den Abbau des Unterdeckungsbetrages bei Pensionsrückstellungen fortzuführen…
…Gesichtspunkten ist es in solchen Fällen durchaus verständlich, zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen die Fälle der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln oder anderen Waren von Voraussetzungen abhängig zu machen und/oder die Verwendungsfrist zu begrenzen. Die entsprechenden Unionsvorschriften gehen zum Teil auf völkerrechtliche Vereinbarungen (Zollabkommen, Internationale Abkommen…
1.3. Erneuerung, Änderung 1.3.1. Antrag/Erteilung Art. 164 UZK-DA Zur Erneuerung/Änderung einer Bewilligung genügt ein einfacher schriftlicher Antrag, der insbesondere den Hinweis auf die frühere Bewilligung und gegebenenfalls die für deren Änderung erforderlichen Angaben enthält (Art. 164 UZK-DA). Wenn…
…1 Z 9 ZollR-DV 2004). Im Grundlagenbescheid ist - entsprechend dem beantragten Forschungszweck - Verwendungsmenge und Verwendungsfrist festzusetzen und über einen allfälligen Antrag auf Umwandlung oder Vernichtung von Resterzeugnissen (siehe Abschnitt 9.5.4.) abzusprechen. Im Hinblick auf die Behandlung allfälliger Restmengen ist dem Verwender im…
…163 Abs. 3 UZK-DA verlangt Nachweis Verbindliche Erklärung der Wohnsitzverlegung. Verwendungsfrist 6 Monate *) Informationen dazu: derzeit gilt dies für geflüchtete Personen aus der Ukraine diese Regelung betrifft das Zollrecht, andere Rechtsbereiche wie zB das Verkehrsrecht sind davon unberührt eine Anmeldung zum Hauptwohnsitz aus anderen…
…jede (verspätete) Gestellung der Ware kann regelmäßig angenommen werden, dass es sich nicht um einen Täuschungsversuch handelt. Eine nachträgliche Verlängerung der Verwendungsfrist ist nicht erforderlich. 8.1.2.2. Ausfuhr statt Wiederausfuhr Wurden die Einfuhrwaren zwar gestellt, jedoch irrtümlich zum Ausfuhrverfahren anstatt zur Wiederausfuhr angemeldet …
…steuerwirksamer Aufwertung von einem einer Veräußerung gleichzuhaltenden Tatbestand auszugehen, der keine Nachversteuerung auslöst (EStR 2000 Rz 3860m) Hat der Übertragende Übertragungsrücklagen gemäß § 12 EStG 1988 gebildet, laufen offene Verwendungsfristen gemäß § 12 Abs. 9 EStG 1988 weiter. Im Fall der Übertragung von Teilbetrieben kann der Übertragende…
…begünstigte Zwecke verwendet, ist der evidenzierte Betrag aufzulösen. Kommt die Stiftung daher ihrer Verpflichtung zur zeitnahenfristgerechten Verwendung der Erträge nach, muss der evidenzierte Betrag zum Ablauf der Verwendungsfrist (Ende des dritten bzw. siebten Kalenderjahres nach Zufließen der Erträge, siehe Rz 1351) wegfallen. Es ist für…
…3 EStG 1988 kann ein Betrag in dieser Höhe steuerfrei belassen werden (siehe Rz 3887 f). 9.3.6.1 Verwendungsfristen Rz 3884: Die Rücklage (der steuerfreie Betrag) kann innerhalb von 12 Monaten ab dem Ausscheiden des Wirtschaftsgutes auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Anlagevermögen…