…UStG 1994 im Inland. Bei der langfristigen Vermietung von Beförderungsmitteln bestimmt sich der Leistungsort im zwischenunternehmerischen Bereich nach § 3a Abs. 6 UStG 1994 (Empfängerort) bzw. bis 31.12.2015 nach § 3a Abs. 15 UStG 1994. Wird eine solche Leistung (langfristige Vermietung) an einen Nichtunternehmer erbracht…
…erfolgen (Kennzeichen eines Staates aus dem Drittlandsgebiet erforderlich). Handelt es sich bei dem Beförderungsmittel zunächst um eine Gemeinschaftsware, muss eine mit der zollrechtlichen Ausgangsbescheinigung versehene Ausfuhranmeldung vorliegen. Bei der Vermietung von Eisenbahngüterwagen (einschließlich Eisenbahnkesselwagen) an Unternehmer in Staaten außerhalb der EU bestimmt sich der Ort…
…1994 erfasst Umsätze aus der Vermietung von Beförderungsmitteln durch Drittlandsunternehmer, wenn die Leistung im Inland genutzt oder ausgewertet wird. Dabei ist es gleichgültig, ob die Leistung einem Unternehmer oder Nichtunternehmer gegenüber erbracht wird. Das gilt sinngemäß, wenn die Leistung von einer im Drittlandsgebiet gelegenen Betriebsstätte…
…Verpachtung von Grundstücken oder bei der Begründung oder Übertragung dinglicher Rechte an Grundstücken; Güterbeförderungsleistungen für Unternehmer; Umschlag, Lagerung oder ähnliche Leistungen, die mit Beförderungsleistungen üblicherweise verbunden sind, für Unternehmer; Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und die Begutachtung dieser Gegenstände für Unternehmer; Langfristige Vermietung von Beförderungsmitteln…
…1994 ist diese Regelung inhaltlich in § 3a Abs. 6 UStG 1994 enthalten. Folgende Leistungen sind nicht in die ZM aufzunehmen: Grundstücksleistungen Personenbeförderungsleistungen Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen Kurzfristige Vermietung von Beförderungsmitteln sowie sonstige Leistungen betreffend die Eintrittsberechtigung sowie die damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen für kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche…
…Betriebsausflüge anzuwenden. 23.1.1. Reiseleistungen Rz 2947: Als Reiseleistungen sind insbesondere anzusehen: Unterbringung (in Hotels, Pensionen, Ferienhäusern), Vermietung von Unterkünften, Beförderung der Reisenden (zu und von den einzelnen Reisezielen, Transfer, Rundreisen, Stadtrundfahrten, Ausflugsfahrten) mit Beförderungsmitteln jeder Art, Verpflegung, Nebenleistungen (Reisebegleitung, Besichtigungen, Führungen, Rundfahrten, Sportveranstaltungen…
…befreit sein: § 9 Abs. 2 Z 1 UStG 1994: Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Luftfahrzeugen (ebenso Leasing von Luftfahrzeugen). Grundsätzlich steht es dem leistenden Unternehmen frei, bei Vorliegen der Voraussetzungen die Steuerbefreiung gemäß § 7 bzw. § 8 UStG 1994 oder nach § 9 Abs…
…Abschluss des Vertrags zur Vermietung oder Neuvermietung an das im Zollgebiet der Union ansässige Vermietungsunternehmen zurückgegeben werden, wenn das Beförderungsmittel von der natürlichen Person verwendet wird, um an ihren Wohnsitz im Zollgebiet der Union zurückzukehren, oder wiederausgeführt werden, wenn das Beförderungsmittel von der Person verwendet…
…6 Abs. 1 Z 3 lit. d UStG 1994 (siehe dazu Rz 727 bis Rz 731). Rz 1303 bis 1312 mit den darin enthaltenen allgemeinen Ausführungen zur Personenbeförderungsleistung gelten sinngemäß auch für den Anwendungsbereich des ermäßigten Steuersatzes von 13%. Randzahlen 1440 bis 1443: derzeit frei.
… 10 Abs. 2 Z 12 UStG 1994) dar. Rz 1306: Die bloße Vermietung eines Verkehrmittels ist keine Personenbeförderung. Rz 1307: Ein Mietvertrag wird in all jenen Fällen vorliegen, in welchen das Beförderungsmittel ohne Bedienungspersonal überlassen wird. Der Vermieter ist in den eigentlichen Beförderungsvorgang nicht eingeschaltet…
…14.9. Verzichtsleistungen betreffend Rechte Randzahl 642f: derzeit frei 3a.14.10. Verzicht auf Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit Randzahl 642g: derzeit frei 3a.14.11. Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände, ausgenommen Beförderungsmittel Rz 642h: Die Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II Nr. 173…
…gehöriges KFZ fallweise für Privatfahrten sowohl im Inland als auch im Ausland zur Verfügung. Das Fahrzeug wird in Deutschland tatsächlich zur Verfügung gestellt. Die Überlassung des Fahrzeuges stelltEs liegt eine kurzfristige Vermietung eines Beförderungsmittelsunentgeltliche sonstige Leistung iSd § 3a Abs. 1a Z 2 UStG 1994dar vor…
…Anmietung von Beförderungsmitteln, einer kompletten Unterkunft (zB Hotel) ohne Personal (siehe Rz 2949) usw. Soweit der Unternehmer selbst infolge der Stornierung einer Reise durch den Kunden bereits bestellte Reisevorleistungen (zB Hotelzimmer) gegen Gebühr stornieren muss, liegen insoweit keine Reisevorleistungen vor. 23.4.5. Gestellung von…
…Gesichtspunkten ist es in solchen Fällen durchaus verständlich, zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen die Fälle der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln oder anderen Waren von Voraussetzungen abhängig zu machen und/oder die Verwendungsfrist zu begrenzen. Die entsprechenden Unionsvorschriften gehen zum Teil auf völkerrechtliche Vereinbarungen (Zollabkommen, Internationale Abkommen…
…Verbrauch des Begünstigten dienen und dürfen erst nach Ablauf einer Frist von zwölf Monaten nach der Annahme der Zollanmeldung ohne vorherige Unterrichtung der Zollbehörde verliehen, verpfändet, vermietet, veräußert oder überlassen werden. Bei motorgetriebenen Beförderungsmitteln beträgt diese Frist zwei Jahre oder gegebenenfalls länger aufgrund entsprechender Gegenseitigkeit…
…vermieten oder ihn sonst einem Dritten überlassen darf. Dem bloßen Inhaber ist jedoch diese Verfügung üblicherweise nicht gestattet. Beispiel 1: Firmen-PKW mit privater Nutzung Der Beteiligte hat den ggst. PKW im Drittland 8 Monate vor der Übersiedlung von seinem Arbeitgeber zur beruflichen und privaten…
…von jeder Zollbehandlung frei zu lassen, wenn es nach Art, Anzahl, Umfang und Anschrift mit dem vom Kurier vorzuweisenden Verzeichnis seiner Behörde übereinstimmt. Dies gilt sinngemäß auch für unbegleitete Dienstpost. 11.1.3.4. Fahrzeugkartei Das Zollamt Wien hat über die abgabenfrei eingeführten motorgetriebenen Beförderungsmittel…
…Beförderungsmittel Aufzeichnungen zu führen, aus denen insbesondere der Begünstigte, eine Fahrzeugbeschreibung und Beginn und Dauer der Sperrfrist ersichtlich sind. Vor Erlassung eines Grundlagenbescheides ist daher vom Zollamt Österreich (Zollstelle Wien Dienststelle Nord) (Fahrzeugkartei) die Unbedenklichkeit bestätigen zu lassen. Bei jeder abgabenfreien Überlassung von motorgetriebenen Beförderungsmitteln…
…Verkehr innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag des ersten Dienstantrittes beantragt wird. Der Tag des ersten Dienstantrittes ist mit dem Tag der Akkreditierung beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten gleichzusetzen, soweit sich im Einzelfall nichts anderes ergibt. Es sind jedoch nur zwei motorgetriebene Beförderungsmittel (beispielsweise…
…Waren müssen dem persönlichen Ge- oder Verbrauch des Begünstigten dienen und dürfen erst nach Ablauf einer Frist von zwölf Monaten nach der Annahme der Zollanmeldung ohne vorherige Unterrichtung der Zollbehörde verliehen, verpfändet, vermietet, veräußert oder überlassen werden. Bei motorgetriebenen Beförderungsmitteln beträgt diese Frist zwei Jahre (…