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UStR 2000 Rz 6413a.12. Vermietung von Beförderungsmitteln
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…UStG 1994 im Inland. Bei der langfristigen Vermietung von Beförderungsmitteln bestimmt sich der Leistungsort im zwischenunternehmerischen Bereich nach § 3a Abs. 6 UStG 1994 (Empfängerort) bzw. bis 31.12.2015 nach § 3a Abs. 15 UStG 1994. Wird eine solche Leistung (langfristige Vermietung) an einen Nichtunternehmer erbracht…

UStR 2000 Rz 642–6433a.16. Verordnungsermächtigung
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

…erfolgen (Kennzeichen eines Staates aus dem Drittlandsgebiet erforderlich). Handelt es sich bei dem Beförderungsmittel zunächst um eine Gemeinschaftsware, muss eine mit der zollrechtlichen Ausgangsbescheinigung versehene Ausfuhranmeldung vorliegen. Bei der Vermietung von Eisenbahngüterwagen (einschließlich Eisenbahnkesselwagen) an Unternehmer in Staaten außerhalb der EU bestimmt sich der Ort…

UStR 2000 Rz 6423a.15. Sonderfälle des Ortes der sonstigen Leistungen
geltende FassungRichtlinien04.11.2015

…1994 erfasst Umsätze aus der Vermietung von Beförderungsmitteln durch Drittlandsunternehmer, wenn die Leistung im Inland genutzt oder ausgewertet wird. Dabei ist es gleichgültig, ob die Leistung einem Unternehmer oder Nichtunternehmer gegenüber erbracht wird. Das gilt sinngemäß, wenn die Leistung von einer im Drittlandsgebiet gelegenen Betriebsstätte…

UStR 2000 Rz 6393a.6. Generalklausel für unternehmerische Leistungsempfänger
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Verpachtung von Grundstücken oder bei der Begründung oder Übertragung dinglicher Rechte an Grundstücken; Güterbeförderungsleistungen für Unternehmer; Umschlag, Lagerung oder ähnliche Leistungen, die mit Beförderungsleistungen üblicherweise verbunden sind, für Unternehmer; Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und die Begutachtung dieser Gegenstände für Unternehmer; Langfristige Vermietung von Beförderungsmitteln…

UStR 2000 Rz 4151–4217121.3. Zusammenfassende Meldung (ZM)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…1994 ist diese Regelung inhaltlich in § 3a Abs. 6 UStG 1994 enthalten. Folgende Leistungen sind nicht in die ZM aufzunehmen: Grundstücksleistungen Personenbeförderungsleistungen Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen Kurzfristige Vermietung von Beförderungsmitteln sowie sonstige Leistungen betreffend die Eintrittsberechtigung sowie die damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen für kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche…

UStR 2000 Rz 2941–299023. Besteuerung von Reiseleistungen (§ 23 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Betriebsausflüge anzuwenden. 23.1.1. Reiseleistungen Rz 2947: Als Reiseleistungen sind insbesondere anzusehen: Unterbringung (in Hotels, Pensionen, Ferienhäusern), Vermietung von Unterkünften, Beförderung der Reisenden (zu und von den einzelnen Reisezielen, Transfer, Rundreisen, Stadtrundfahrten, Ausflugsfahrten) mit Beförderungsmitteln jeder Art, Verpflegung, Nebenleistungen (Reisebegleitung, Besichtigungen, Führungen, Rundfahrten, Sportveranstaltungen…

UStR 2000 Rz 1131–11529. Umsätze für die Seeschifffahrt und die Luftfahrt (§ 9 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2020

…befreit sein: § 9 Abs. 2 Z 1 UStG 1994: Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Luftfahrzeugen (ebenso Leasing von Luftfahrzeugen). Grundsätzlich steht es dem leistenden Unternehmen frei, bei Vorliegen der Voraussetzungen die Steuerbefreiung gemäß § 7 bzw. § 8 UStG 1994 oder nach § 9 Abs…

UZK-DAArtikel 218 Fristen für die Wiederausfuhr im Fall professioneller Vermietungsunternehmen
geltende FassungRichtlinien31.07.2018

…Abschluss des Vertrags zur Vermietung oder Neuvermietung an das im Zollgebiet der Union ansässige Vermietungsunternehmen zurückgegeben werden, wenn das Beförderungsmittel von der natürlichen Person verwendet wird, um an ihren Wohnsitz im Zollgebiet der Union zurückzukehren, oder wiederausgeführt werden, wenn das Beförderungsmittel von der Person verwendet…

UStR 2000 Rz 143910.3.9. Personenbeförderung mit Luftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…6 Abs. 1 Z 3 lit. d UStG 1994 (siehe dazu Rz 727 bis Rz 731). Rz 1303 bis 1312 mit den darin enthaltenen allgemeinen Ausführungen zur Personenbeförderungsleistung gelten sinngemäß auch für den Anwendungsbereich des ermäßigten Steuersatzes von 13%. Randzahlen 1440 bis 1443: derzeit frei.

UStR 2000 Rz 1301–131310.2.6. Personenbeförderung
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

… 10 Abs. 2 Z 12 UStG 1994) dar. Rz 1306: Die bloße Vermietung eines Verkehrmittels ist keine Personenbeförderung. Rz 1307: Ein Mietvertrag wird in all jenen Fällen vorliegen, in welchen das Beförderungsmittel ohne Bedienungspersonal überlassen wird. Der Vermieter ist in den eigentlichen Beförderungsvorgang nicht eingeschaltet…

UStR 2000 Rz 641–6423a.14. Katalogleistungen
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…14.9. Verzichtsleistungen betreffend Rechte Randzahl 642f: derzeit frei 3a.14.10. Verzicht auf Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit Randzahl 642g: derzeit frei 3a.14.11. Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände, ausgenommen Beförderungsmittel Rz 642h: Die Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II Nr. 173…

UStR 2000 Rz 487–4893a.1a.5. Ort des Eigenverbrauches
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

…gehöriges KFZ fallweise für Privatfahrten sowohl im Inland als auch im Ausland zur Verfügung. Das Fahrzeug wird in Deutschland tatsächlich zur Verfügung gestellt. Die Überlassung des Fahrzeuges stelltEs liegt eine kurzfristige Vermietung eines Beförderungsmittelsunentgeltliche sonstige Leistung iSd § 3a Abs. 1a Z 2 UStG 1994dar vor…

UStR 2000 Rz 2996–302723.4. Reisevorleistungen
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…Anmietung von Beförderungsmitteln, einer kompletten Unterkunft (zB Hotel) ohne Personal (siehe Rz 2949) usw. Soweit der Unternehmer selbst infolge der Stornierung einer Reise durch den Kunden bereits bestellte Reisevorleistungen (zB Hotelzimmer) gegen Gebühr stornieren muss, liegen insoweit keine Reisevorleistungen vor. 23.4.5. Gestellung von…

ZK-25000. Übersicht, Einführung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…Gesichtspunkten ist es in solchen Fällen durchaus verständlich, zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen die Fälle der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln oder anderen Waren von Voraussetzungen abhängig zu machen und/oder die Verwendungsfrist zu begrenzen. Die entsprechenden Unionsvorschriften gehen zum Teil auf völkerrechtliche Vereinbarungen (Zollabkommen, Internationale Abkommen…

ZK-203011.2. Waren für ausländische Diplomaten oder Berufskonsuln in Österreich (321)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…Verbrauch des Begünstigten dienen und dürfen erst nach Ablauf einer Frist von zwölf Monaten nach der Annahme der Zollanmeldung ohne vorherige Unterrichtung der Zollbehörde verliehen, verpfändet, vermietet, veräußert oder überlassen werden. Bei motorgetriebenen Beförderungsmitteln beträgt diese Frist zwei Jahre oder gegebenenfalls länger aufgrund entsprechender Gegenseitigkeit…

ZK-20303. Befreiungen bei Wohnsitzverlegung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…vermieten oder ihn sonst einem Dritten überlassen darf. Dem bloßen Inhaber ist jedoch diese Verfügung üblicherweise nicht gestattet. Beispiel 1: Firmen-PKW mit privater Nutzung Der Beteiligte hat den ggst. PKW im Drittland 8 Monate vor der Übersiedlung von seinem Arbeitgeber zur beruflichen und privaten…

ZK-203011. Privilegien
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…von jeder Zollbehandlung frei zu lassen, wenn es nach Art, Anzahl, Umfang und Anschrift mit dem vom Kurier vorzuweisenden Verzeichnis seiner Behörde übereinstimmt. Dies gilt sinngemäß auch für unbegleitete Dienstpost. 11.1.3.4. Fahrzeugkartei Das Zollamt Wien hat über die abgabenfrei eingeführten motorgetriebenen Beförderungsmittel…

ZK-203011.4. Waren für Internationale Organisationen in Österreich (360)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…Beförderungsmittel Aufzeichnungen zu führen, aus denen insbesondere der Begünstigte, eine Fahrzeugbeschreibung und Beginn und Dauer der Sperrfrist ersichtlich sind. Vor Erlassung eines Grundlagenbescheides ist daher vom Zollamt Österreich (Zollstelle Wien Dienststelle Nord) (Fahrzeugkartei) die Unbedenklichkeit bestätigen zu lassen. Bei jeder abgabenfreien Überlassung von motorgetriebenen Beförderungsmitteln…

ZK-203011.3. Waren für Verwaltungs- und technisches Personal ausländischer Vertretungsbehörden in Österreich (322)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…Verkehr innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag des ersten Dienstantrittes beantragt wird. Der Tag des ersten Dienstantrittes ist mit dem Tag der Akkreditierung beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten gleichzusetzen, soweit sich im Einzelfall nichts anderes ergibt. Es sind jedoch nur zwei motorgetriebene Beförderungsmittel (beispielsweise…

ZK-203011.5. Waren für Angestellte Internationaler Organisationen in Österreich (361, 362, 363, 364, 370)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…Waren müssen dem persönlichen Ge- oder Verbrauch des Begünstigten dienen und dürfen erst nach Ablauf einer Frist von zwölf Monaten nach der Annahme der Zollanmeldung ohne vorherige Unterrichtung der Zollbehörde verliehen, verpfändet, vermietet, veräußert oder überlassen werden. Bei motorgetriebenen Beförderungsmitteln beträgt diese Frist zwei Jahre (…