RIS AI
10 Treffer1565 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 1931–198312.2.5. Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…würde. Rz 1944: Wird ein KFZ unentgeltlich übertragen, so liegt keine gewerbliche Weiterveräußerung vor. Dies ist zB bei der Verlosung eines Kraftfahrzeuges im Rahmen eines Preisausschreibens der Fall (VwGH 12.12.1988, 87/15/0094). Rz 1945: Das KFZ muss "ausschließlich", das bedeutet ohne jede…

EStR 2000 Rz 1049–1058Konventionalstrafen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…auch wenn keine Gegenleistung vereinbart ist. Gleiches gilt bei Preisausschreiben aus geschäftlichen Motiven (zB Schaufensterwettbewerb mit Verlosung einer [Incentive-]Reise). Keine Einnahmen liegen vor bei Preisen in Würdigung der Persönlichkeit oder des Schaffens (Literaturpreis, Nobelpreis), Preisen durch Einsatz von Allgemeinwissen (Fernsehquiz). Siehe auch Rz 101…

GebR 2025 Rz 70–763.1.3. Entrichtung an Urkundspersonen (§ 13 Abs. 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 14 TP 7 Abs. 1 Z 4 bis 6 GebG (siehe Rz 490 ff) über eine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, eine Versammlung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Verlosungen oder Auslosungen von Wertpapieren, die Aufnahme eines Wechsel(Scheck-)protestes, wenn sie vom Notar aufgenommen werden…

UStR 2000 Rz 369–3743.2.5. Andere unentgeltliche Zuwendungen
geltende FassungRichtlinien18.11.2010

…zur Verkaufsförderung oder zur Imagepflege, tätigt. Darunter fallen insbesondere Sachspenden an Vereine, Warenabgaben anlässlich von Preisausschreiben, Verlosungen usw. zu Werbezwecken. Die Steuerbarkeit entfällt nicht, wenn der Empfänger die zugewendeten Gegenstände in seinem Unternehmen verwendet. Ausgenommen von der Besteuerung sind Geschenke von geringem Wert und die…

EStR 2000 Rz 1012 Einkommen (§ 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

…als Ausfluss einer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit anzusehen sind - subsidiär Einnahmen im Rahmen des § 29 Z 3 EStG 1988 dar; Preise, die nur eigenen Arbeitnehmern oder Geschäftspartnern, wenn auch durch Verlosung, als Incentive zuerkannt werden. Rz 101b: Gemäß § 3 Abs. 3 Kunstförderungsgesetz sind Staats-, Würdigungs-…

GebR 2025 Rz 1502–150927.7.4. Wetten
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…der von inländischen Gebietskörperschaften (Bund, Land, Gemeinden) begebenen Anleihen, die mit einer Verlosung verbunden sind, sind nicht gebührenpflichtig. Rz 1509: Differenzgeschäfte sind ebenfalls gebührenfrei. Differenzgeschäfte sind Glücksverträge in der äußeren Form von Kauf- oder Kommissionsverträgen über Waren (Devisen) oder Wertpapiere, bei deren Abschluss die Parteien…

GebR 2025 Rz 169–1768.2.2. Amtliche Ausfertigungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…eine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, Z 4 lit. b: Niederschrift über die Versammlung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Z 5: Niederschriften über Verlosungen oder Auslosungen von Wertpapieren, Z 6: Protokolle über die Aufnahme eines Wechsel(Scheck)protestes, wenn sie vom Notar aufgenommen werden. 8…

GebR 2025 Rz 480–49510.6. Protokolle (Niederschriften; § 14 TP 7 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1.4. Protokolle über Verlosungen oder Auslosungen von Wertpapieren (§ 14 TP 7 Abs. 1 Z 5 GebG) Rz 492: Gebührenpflichtig sind sowohl Protokolle über Auslosungen von Wertpapieren als auch Protokolle über jede Art von Verlosungen (zB für die Ermittlung von Preisträgern bei einem Preisausschreiben). Voraussetzung…

EStR 2000 Rz 6623–662822.4.2 Veräußerung, Anschaffung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…vor. Anschaffungskosten für die erworbenen Miteigentumsanteile sind nur die Teile des Meistbotes, die auf die weichenden bisherigen Miteigentümer entfallen. Grundstücksverlosung Rz 6628: Beim Verloser eines Grundstücks ist in wirtschaftlicher Betrachtung - ungeachtet der Bezeichnung als "Verlosung" - ertragsteuerlich ein Veräußerungsgeschäft anzunehmen. Der Verloser hat nicht die Absicht…

UStR 2000 Rz 766–7726.1.8.7. Wertpapiere
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…auch für die nachfolgend angeführten Bankumsätze. Gebühren im Zusammenhang mit der Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren fallen nicht unter die Steuerbefreiung. Darunter fallen insbesondere Gebühren für Inkasso von Kupons/Tilgungserlöse, Besorgung von Zins- und Erträgnisscheinen (Bogenerneuerung), Verlosungskontrolle, Beschaffung von Ersatzurkunden, Ausstellung von Lieferbarkeitsbescheinigungen, Erlag, Behebung…