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UZK-IAArtikel 43 Maßnahmen zur Verhinderung illegaler Transfers
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 43 Maßnahmen zur Verhinderung illegaler Transfers (Artikel 49 des Zollkodex) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass a)bei der Ankunft auf einem für die Zollkontrolle zuständigen internationalen Unionsflughafen jeglicher Transfer von Waren aus dem Handgepäck vor der Kontrolle dieses Gepäcks überwacht wird; b)beim Abflug…

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

2.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen Rz 77: § 61 Abs. 4 BAO enthält einen Katalog an Aufgaben, die eine ausschließliche Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe vorsehen. Diese "punktuelle" Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben kommt auch dann zum Tragen, wenn für den Abgabepflichtigen grundsätzlich…

VB-03370. Einführung
geltende FassungRichtlinien07.08.2025

…Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für die vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen zur Verhinderung der Einbringung von invasiven gebietsfremden Arten in die Union anzuwendenden Beschränkungen sind: 1.die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prävention…

VB-0336Einleitung
geltende FassungRichtlinien22.09.2022

Die Arbeitsrichtlinie IUU-Fischerei (VB-0336) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei dar…

VB-03360. Einführung
geltende FassungRichtlinien22.09.2022

…1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlagen für die vom Zollamt Österreich und von den ZollämternZollorganen anlässlich der Einfuhr und der Ausfuhr von Fischereierzeugnissen anzuwendenden Beschränkungen sind: 1.die Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht…

AD-70012.2. Vorläufige Maßnahmen
geltende FassungRichtlinien16.12.2020

…Vorläufige Ausgleichszölle (1) Wird nach der Einleitung eines Verfahrens festgestellt, dass der eingeführten Ware anfechtbare Subventionen zugute kommen und Maßnahmen zur Verhinderung einer Schädigung erforderlich sind, können vorläufige Ausgleichszölle eingeführt werden. (2) Bei äußerster Dringlichkeit und wenn ein umgehendes Eingreifen der Kommission von einem Mitgliedstaat…

EStR 2000 Rz 6159–616020.2.2.5 Depotübertragung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…4 EStG 1988 gleichgestellte steuerpflichtige Vorgänge normiert. Im Folgenden wird der Ausdruck "Entnahme" auch stellvertretend für "das sonstige Ausscheiden" verwendet. Zweck des Depotentnahmetatbestandes ist die Sicherstellung einer möglichst lückenlosen Erfassung der Einkünfte aus Kapitalvermögen und die Verhinderung von Umgehungskonstruktionen, die zu einer Unterbrechung der Besteuerungskette…

EStR 2000 Rz 6804–680923.2 Entschädigungen nach § 32 Abs. 1 Z 1 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…Enteignungen (lit. c und d). Das EStG 1988 selbst führt den Begriff der Entschädigung nicht näher aus; nach der Judikatur des VwGH sind Entschädigungen "Beträge zur Beseitigung einer bereits eingetretenen oder zur Verhinderung einer sonst drohenden Vermögensminderung" (VwGH 23.10.1997, 96/15/0244; VwGH…

EStR 2000 Rz 6914–692223.7 Einkünftezurechnung bei Dividenden aus zentralverwahrten Aktien (§ 32 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…wem diese Dividenden ertragsteuerlich zuzurechnen sind. Nur diese Person kann als Abgabenschuldner in weiterer Folge zur allfälligen Rückforderung oder Anrechnung der KESt berechtigt sein. Zudem sieht die Regelung zur Verhinderung von unerwünschten KESt-Vermeidungsmodellen auch eine Anrechnungs- bzw. Erstattungsbegrenzung vor, die eine Anrechnung und Erstattung…

EStR 2000 Rz 7756–775729.6.2.2.2 Verhältnis § 94 Z 2 EStG 1988 zum DBA-Recht und § 21 Abs. 1 Z 1a KStG 1988
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…wenn der Rückerstattungsbescheid dem Vordruck ZS-EUMT beigelegt wird; dies unter der Voraussetzung, dass gegenüber den Verhältnissen zur Rückzahlung keine wesentlichen Veränderungen eintreten. Eine wesentliche Änderung ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn zuerst betragsmäßig eine geringe Ausschüttung erfolgt und später eine wesentlich größere Ausschüttung. Rz 7757d…

VB-08404. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien13.01.2026

…auch in anderen Fällen solche Verstöße feststellen, haben sie die Gegenstände bei Gefahr im Verzug gemäß § 29 ZollR-DG zur Verhinderung einer unzulässigen Verfügung zu beschlagnahmen. Der Verstoß sowie die erfolgte Beschlagnahme ist der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ungesäumt anzuzeigen; die beschlagnahmten Waren sind dieser Behörde…

VB-08303. Ausfuhrverbote und -beschränkungen
geltende FassungRichtlinien31.07.2026

…Nr. 8). (2) Die Ausfuhrverbote und -beschränkungen sind daher bei der Ausfuhr zu beachten, wobei bei Beanstandungen die betroffenen Waren zur Verhinderung einer unzulässigen Verfügung gemäß § 29 ZollR-DG zu beschlagnahmen sind. Der Verstoß sowie die erfolgte Beschlagnahme ist der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ungesäumt anzuzeigen…

VS-10006.4. Steuerbefreiungen und sonstige Steuerbegünstigungen
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…Regelung der Verfahrensvorschriften zur Gewährung der Begünstigungen obliegt den MS, die dabei auch auf die Verhinderung von Missbrauch zu achten haben. Die EU-rechtlichen Vorgaben betreffend Steuerbefreiungen wurden in den VSt-Ges und in der VStBefrV umgesetzt. Die Steuerbefreiungen können unterschieden werden in jene Fälle…

VB-02403. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…Fällen, solche Verstöße feststellen, haben sie die Gegenstände bei Gefahr im Verzug gemäß § 29 ZollR-DG zur Verhinderung einer unzulässigen Verfügung zu beschlagnahmen. Der Verstoß sowie die erfolgte Beschlagnahme ist der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ungesäumt anzuzeigen; die beschlagnahmten Waren sind dieser Behörde nach Möglichkeit auszufolgen…

VB-03004. Strafbestimmungen; Vernichtung von beschlagnahmten Waren
geltende FassungRichtlinien11.04.2022

…Ausübung ihres Dienstes, sei es im Zuge einer Abfertigung oder auch in anderen Fällen solche Verstöße feststellen, haben sie die Gegenstände bei Gefahr im Verzug gemäß § 29 ZollR-DG zur Verhinderung einer unzulässigen Verfügung zu beschlagnahmen. Eine Beschlagnahme kann auch gemäß § 14 Abs. 3 Pflanzenschutzgesetz…

VB-03033. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.03.2021

…Ausübung ihres Dienstes, sei es im Zuge einer Abfertigung oder auch in anderen Fällen solche Verstöße feststellen, haben sie die Gegenstände bei Gefahr im Verzug gemäß § 29 ZollR-DG zur Verhinderung einer unzulässigen Verfügung zu beschlagnahmen. Eine Beschlagnahme kann auch gemäß § 14 Abs. 3 Pflanzenschutzgesetz…

EnAbgR Rz 240–2424.2.1.3 Einschränkung des Vergütungsanspruches
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…oder der Produktionsbetrieb (bis 31. Dezember 2010Jänner 2011: Betrieb) aus diesen Energieträgern Wärme, Dampf oder Warmwasser erzeugt und liefert. Zur Verhinderung einer mehrfachen Inanspruchnahme für Betriebe im Allgemeinen oder Teile von Betrieben, die elektrische Energie, Erdgas oder aus diesen Energieträgern erzeugte Wärme (Warmwasser oder Dampf…

VB-02313. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien03.07.2024

…Fällen, solche Verstöße feststellen, haben sie die Gegenstände bei Gefahr im Verzug gemäß § 29 ZollR-DG zur Verhinderung einer unzulässigen Verfügung zu beschlagnahmen. Der Verstoß sowie die erfolgte Beschlagnahme ist der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ungesäumt anzuzeigen; die beschlagnahmten Waren sind dieser Behörde nach Möglichkeit auszufolgen…

VB-03104. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

…Fällen, solche Verstöße feststellen, haben sie die Gegenstände bei Gefahr im Verzug gemäß § 29 ZollR-DG zur Verhinderung einer unzulässigen Verfügung zu beschlagnahmen. Der Verstoß sowie die erfolgte Beschlagnahme ist der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ungesäumt anzuzeigen; die beschlagnahmten Waren sind dieser Behörde nach Möglichkeit auszufolgen…

GK-02001. Gegenstand
geltende FassungRichtlinien01.08.2007

…1. Geltungsbereich Das Tiertransportgesetz 2007 gilt gemäß § 1 Abs. 1 TTG 2007 für den Transport von Tieren durch Kraftfahrzeuge und Anhänger (Straßentransportmittel), Luftfahrzeuge, Schienenfahrzeuge oder Schiffe in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit sowie die Festlegung der dabei einzuhaltenden Mindestanforderungen zur Verhinderung der Verschleppung von Tierseuchen.