…235 BAO). Rz 1501: Bezüglich des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, wonach die Aussetzung der Einbringung in Betracht kommt, wenn der für die Einbringung erforderliche Verwaltungsaufwand im Verhältnis zum einzubringenden Betrag zu hoch erscheint, wird es stets auf die Umstände des Einzelfalles ankommen. Rz 1502: Für Abgabenschulden…
…jedoch in weiterer Folge heraus, dass die Vergütung der Normverbrauchsabgabe zu Unrecht erfolgt ist, kann die Rückforderung nicht mit Festsetzung bzw. (Null-)Festsetzung der Normverbrauchsabgabe (Festsetzungsbescheid im Sinne des § 11 NoVAG 1991 iVm § 201 BAO) erfolgen. Vielmehr ist in allen Fällen, in denen ein Antrag…
…nach der Übertragung im Jahr X1 keine DEMPE-Funktionen mehr in Bezug auf das Patent übernimmt, steht ihr aus den folgenden Lizenzerträgen und dem Veräußerungsgewinn des Jahres X7 keine Vergütung zu. Nur wenn sich aufgrund der Funktions- und Risikoanalyse im Zeitpunkt der Übertragung im Jahr…
…wie etwa einen Gebrauchs-PKW sowie einen Jagd/Geländewagen, ist nur die Ersatzbeschaffung des Gebrauchs-PKW absetzbar. Für welches Familienmitglied das oder die Kraftfahrzeug(e) zugelassen waren, ist für die Zurechnung des Vermögensschadens innerhalb der Familie nicht maßgeblich; es ist von der tatsächlichen Nutzung auszugehen…
…Bemessungsgrundlage ist (§ 124b Z 334 EStG 1988 iVm § 107 Abs. 11 EStG 1988): 33% des (Netto)Auszahlungsbetrages als pauschale Bemessungsgrundlage (siehe dazu Punkt 3 lit. a). Die Rz 5174 bis Rz 5175c sind nicht anzuwenden. Die vom Steuerpflichtigen durch ein Gutachten nachzuweisende Bemessungsgrundlage. Rz 5174…
2.3.5. Verhältnismäßigkeit des Überwachungsaufwandes Die Bewilligung wird nur erteilt, wenn die Zollbehörden in der Lage sind, die zollamtliche Überwachung mit einem Verwaltungsaufwand auszuüben, der zum wirtschaftlichen Bedürfnis nicht außer Verhältnis steht. Das Zollrecht liefert keine näheren Anhaltspunkte dazu, wann eine solche Unverhältnismäßigkeit gegeben…
…vorhandenen Ausstattung dar, während ein wesentlicher Teil in der heimatlichen Wohnung verbleibt, sodass auch nach dem Verlust des Urlaubsgepäcks ein notwendiger Mindestbestand an Kleidung noch vorhanden ist. Bei einer solchen Sachlage können Wiederbeschaffungsaufwendungen nicht als zwangsläufig anerkannt werden (VwGH 16.12.1998, 96/13/0033…
…Vorteile sind mit den üblichen Endpreisen des Abgabeortes anzusetzen. Der übliche Endpreis ist der um übliche Preisnachlässe verminderte Preis. Der Begriff "üblich" verweist auf eine Bewertung, die sich an den objektiven, normalerweise am Markt bestehenden Gegebenheiten am Abgabeort orientiert. Auf die subjektive Einschätzung des Steuerpflichtigen…
…in ein Drittland verbracht werden sollen, identisch sein. Eine wirtschaftliche Herrschaft über das Verfahren im Drittland ist somit nicht zwingend erforderlich. 2.4.5. Verhältnismäßigkeit des Überwachungsaufwandes Die Bewilligung wird nur erteilt, wenn die Zollbehörden in der Lage sind, die zollamtliche Überwachung mit einem Verwaltungsaufwand…
…der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit des Überwachungsaufwandes werden im Anwendungsgebiet nicht alle Zolllagertypen bzw. nicht alle rechtlich denkbaren Verfahrenskombinationen (zB Nutzung vereinfachter Verfahren nach Art. 166, 179, 182 oder 185 UZK) bewilligt, sondern nur jene, die einen Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Vorteilen des Antragstellers und erforderlichem…
…Abs. 2 Buchstabe b UZK) Persönliche Gewähr (Art. 211 Abs. 3 Buchstabe b UZK) der Inhaber des Verfahrens ist grundsätzlich im Drittland ansässig (Art. 250 Abs. 2 Buchstabe c UZK) Verhältnismäßigkeit des Verwaltungsaufwandes (Art. 211 Abs. 4 Buchstabe a UZK) sind systematisch als gegeben anzunehmen…
…Einzelbewertung als auch dem Realisationsprinzip. In der Praxis kann diese Bewertung nur umgesetzt werden, wenn entsprechende begleitende Maßnahmen die Identifikation des Wirtschaftsguts und die Preiszuordnung unterstützen. Rz 2314: Das Identitätspreisverfahren ist immer dann einzusetzen, wenn es betrieblich zweckmäßig erscheint. Beispiel: Von einer bestimmten Vorratsposition wurden…
…bei Entstehung der Abgabenschuld entrichteter Bonus-Malus ist über das Wertverhältnis zwischen Bemessungsgrundlage und Neuwagenwert oder unter Berücksichtigung einer achtjährigen Nutzungsdauer oderanteilsmäßig zu erfassen. Die Aliquotierung des Bonus-Malus über das Wertverhältnis anteilsmäßig zu vergütendie Achtelung ist dann heranzuziehen, wenn der Neuwagenwert nicht bekannt ist…
…1 Z 1 lit. a EStG 1988 32 Z 1 lit. a EStG 1988 dar (VwGH 22.1.1992, 91/13/0139, zum Ausscheiden von Funktionären des ÖGB; VwGH 23.10.1997, 96/15/0244, zum Ausscheiden eines Gemeinderates); siehe auch unter "Zuwendungen". Abfindungen von…
…Vergleiche geschlossen werden, die aus sozialen Gründen befreit bleiben. 27.9.4.4. Vergleiche mit dem Bundesminister für Finanzen namens des Bundes über Ansprüche aus Haftungen nach dem Ausfuhrförderungsgesetz Rz 1559: In Ergänzung der zur Exportförderung geschaffenen Befreiungsbestimmungen gemäß § 33 TP 21 Abs. 2 Z…
…Ermittlung eines Durchschnitts der Jahresnutzung heranzuziehen ist. IdR wird der Durchschnitt der letzten drei Jahre unter Berücksichtigung der Zukunftsprognosen für eine Schätzung des voraussichtlich erzielbaren Durchschnittswertes hinreichend sein. Rz 1298: Wird in einem auf unbestimmte Dauer abgeschlossenen Bestandvertrag vereinbart, dass nach einer bestimmten Dauer ein…
13.5.3 ABC des Vorteilsausgleiches Aufwandsersparnis Rz 614: Übernimmt der Gesellschafter-Geschäftsführer Haftungen für die Gesellschaftskredite und verzichtet er auf Haftungsprovisionen, kann ein Vorteilsausgleich im Zusammenhang mit nichtverzinsten Forderungen gegen den Anteilsinhaber nicht mit dem Argument geltend gemacht werden, bei einer Besicherung der Kredite…
5.1.4 ABC der Betriebseinnahmen Abfindungen Rz 1030: Der Grund für das Entstehen des Anspruches muss in der betrieblichen Sphäre liegen: Verzicht auf eine Firmenbezeichnung (VwGH 29.3.1978, 0652/77), Entgelt für Verzicht auf Vorkaufsrecht eines Baumaterialienhändlers, da das Recht notwendiges Betriebsvermögen darstellt…
…Achtzehnfachen des Jahreswertes zu bewerten. Bei Bestandverhältnissen von unbestimmter Dauer mit einem sich nach einiger Zeit vereinbarungsgemäß erhöhenden Mietzins ist - dem Urkundenprinzip Rechnung tragend - von dem gemäß § 26 GebG als unbedingt und sofort fällig geltenden erhöhten Bestandzins auszugehen. Rz 1295: Für die Einbeziehung des Wertes…
…verbundenen Unternehmen ein (bestehender) immaterieller Wert übertragen oder zur Nutzung überlassen, so wird hierdurch ein Anspruch auf fremdübliches Entgelt begründet, für dessen Ermittlung die Grundsätze des Kapitels VI der OECD-VPL gelten. Die Bestimmung, welchem Unternehmen im Konzern die Erträge aus der Übertragung (Veräußerung) oder…