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EnAbgR Rz 223–2334.2.1.2 Anspruchsberechtigter Betrieb (Rechtslage ab 1. Februar 2011):
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

… 2 UStG 1994 anzusehen sind. Eine allfällige Vergütung von mit dieser Tätigkeit zusammenhängenden Energieabgaben kann daher durch die ARGE selbst unter den weiteren im Energieabgabenvergütungsgesetz genannten Voraussetzungen geltend gemacht werden. Rz 232: Zum Vorliegen eines Teilbetriebes siehe die - insoweit auch aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht maßgeblichen - Ausführungen…

VS-10002.3.2. Österreichische Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…dem eine Abgabe auf die Lieferung und den Verbrauch von Erdgas eingeführt wird (Erdgasabgabegesetz - ErdgasAbgG) Bundesgesetz, mit dem eine Abgabe auf die Lieferung und den Verbrauch elektrischer Energie eingeführt wird (Elektrizitätsabgabegesetz - ElAbgG) Kohleabgabegesetz (KohleAbgG) Bundesgesetz über die Vergütung von Energieabgaben (Energieabgabenvergütungsgesetz - EnAbgVergG) 2.3.2…

VS-100010. Abkürzungsverzeichnis
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung, BGBl. II Nr. 100/2010 (außer Kraft mit 13. Februar 2023 unter Berücksichtigung einer Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2023 für jene Beförderungen, die vor dem 13. Februar 2023 begonnen wurden) | EnAbgVergG | Bundesgesetz über die Vergütung von Energieabgaben…

EnAbgR Rz 208–2224.2 Anspruchsberechtigung und Antragstellung
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…Eine allfällige Vergütung von mit dieser Tätigkeit zusammenhängenden Energieabgaben kann daher durch die ARGE selbst unter den weiteren im Energieabgabenvergütungsgesetz genannten Voraussetzungen geltend gemacht werden. Rz 213: Für Teilbetriebe, bei denen es sich schon begrifflich nicht um eigenständige Betriebe handelt, kann eine Energieabgabenvergütung ebenfalls nicht…

EnAbgR Rz 243–2514.2.2 Antragstellung
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

…247: Hinsichtlich einer Vergütung von Heizöl leicht, mittel und schwer ist es für die Berechnung der Selbstbehalte erforderlich, dass die verbrauchte Menge in kg angegeben wird. Eine Rechnung, in der insoweit eine Angabe in Litern erfolgt ist, ist für die Energieabgabenvergütung ungeeignet und muss entsprechend…

EnAbgR Rz 254–2634.3 Ausschluss von der Vergütung
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

…Vergütung auch tatsächlich beantragt oder gewährt wurde. Rz 262: Wird zB in einem Betrieb, der die Voraussetzungen für die Energieabgabenvergütung erbringt, aus Erdgas Strom und Wärme erzeugt, wobei die Wärme für den Produktionsprozess verwendet wird, dann wird die Erdgasabgabe, soweit sie auf die Erzeugung von…

EnAbgR Rz 76–882.3 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…zB durch Gutachten) von jenem Unternehmen zu erbringen, das das Erdgas begünstigt verwendet. In beiden Fällen entspricht das Vergütungsverfahren jenem des Energieabgabenvergütungsgesetzes, wobei jedoch der Antrag auf Vergütung (Formular EGA 3) nach Ablauf eines jeden Kalendermonates möglich ist und die im Energieabgabenvergütungsgesetz vorgesehenen Selbstbehalte nicht…

EnAbgR Rz 170–1864 Energieabgabenvergütung
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

…gilt als selbständiger Betrieb im Sinne des § 2 EnAbgVergG, der dazu berechtigt ist, einen Antrag auf Vergütung der Energieabgaben zu stellen. Hierfür ist aber grundsätzlich auch erforderlich, dass Leistungen, die zwischen dieser Einrichtung (Antragsteller) und dem Sozialversicherungsträger erbracht und verrechnet werden - wie es auch sonst…

EnAbgR Rz 19–311.2 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

…jenem des Energieabgabenvergütungsgesetzes, wobei jedoch der Antrag auf Vergütung (Formular ELA 3) nach Ablauf eines jeden Kalendermonates möglich ist und die im Energieabgabenvergütungsgesetz vorgesehenen Selbstbehalte nicht zur Anwendung kommen. Anträge auf Vergütung der Elektrizitätsabgabe im Sinne des § 2 Z 3 ElAbgG können innerhalb von fünf…

EnAbgR Rz 133–1443.3 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…zB durch Gutachten) von jenem Unternehmen zu erbringen, das die Kohle begünstigt verwendet. In beiden Fällen entspricht das Vergütungsverfahren jenem des Energieabgabenvergütungsgesetzes, wobei jedoch der Antrag auf Vergütung (Formular KOH 3) nach Ablauf eines jeden Kalendermonates möglich ist und die im Energieabgabenvergütungsgesetz vorgesehenen Selbstbehalte nicht…

EnAbgR Rz 240–2424.2.1.3 Einschränkung des Vergütungsanspruches
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…Allgemeinen oder Teile von Betrieben, die elektrische Energie, Erdgas oder aus diesen Energieträgern erzeugte Wärme (Warmwasser oder Dampf) liefern, wird hier die Möglichkeit der Energieabgabenvergütung nicht zugelassen. In diesen Fällen soll der Abnehmer der Energie, wenn er die Voraussetzungen erfüllt, die Vergütung geltend machen können…

EnAbgREinleitung
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

…wird. Die Information des BMF zur Energieabgabenvergütung aus dem Jahr 2005 und die ergangene Rechtsprechung wurde im Wesentlichen eingearbeitet. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesen Richtlinien nicht abgeleitet werden. Die Energieabgaben-Richtlinien 2011 behandeln Zweifelsfragen und Auslegungsprobleme von allgemeiner Bedeutung…

EnAbgR Rz 204–2074.1.3 vergütungsfähige Energieträger
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

…sondern zu einer Vergütung grundsätzlich nicht entgegenstehenden Zwecken eingesetzt wird (zB Stromerzeugung). Rz 206: Kerosin bzw. Flugbenzin zählt nicht zu den oben angeführten vergütungsfähigen Waren der Kombinierten Nomenklatur und kann schon aus diesem Grund eine Energieabgabenvergütung für in Kerosin enthaltene Abgaben nicht geltend gemacht werden…

EnAbgR Rz 252–2534.2.3 Vergütungsanspruch für Wärme, Dampf oder Warmwasser
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…jeweils darauf entfallende Energieabgabe (Elektrizitätsabgabe, Erdgasabgabe, Kohleabgabe oder Mineralölsteuer) bekannt gegeben wird. Diese Beträge sind in der Vergleichsrechnung jeweils bei der zutreffenden Abgabe zu erfassen. Erfolgt die Bekanntgabe dieser Beträge nur zusammengefasst unter der Bezeichnung "Energieabgaben", ist eine Zuordnung auf eine konkrete Energieabgabe und damit…

EnAbgR Rz 32–361.3 Abgabenschuldner
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

…elektrischer Energie Rz 32: Wird die elektrische Energie durch Elektrizitätsunternehmen, andere Erzeuger oder Wiederverkäufer geliefert, dann ist der Lieferer steuerpflichtig. 1.3.2 Abgabenschuldner beim Verbrauch elektrischer Energie Rz 33: Wird die elektrische Energie von einem Elektrizitätsunternehmen verbraucht, dann ist dieses selbst steuerpflichtig, unabhängig davon…

EnAbgR Rz 37–431.5 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

…Dies wird vor allem bei Haushaltskunden und Kleinabnehmern der Fall sein, bei denen die Liefermenge nur einmal pro Jahr festgestellt wird. In diesem Fall kann von den Vorjahresmengen ausgegangen werden. Etwaige Abweichungen vom tatsächlichen Jahresverbrauch sind beim letzten Fälligkeitstag für jedes Jahr auszugleichen. Bei Abgabenschuldnern…

PV-Erlass Rz 66–702.2.3. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…und Verbrauchsspitzen ermöglicht wird (siehe auch § 4 Abs. 7 ElAbg-ESBV betreffend die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung im Wege einer Vergütung). Hingegen sind Strommengen, die von begünstigten Elektrizitätserzeugern an einem anderen Ort verbraucht werden, von der Befreiung nicht erfasst (§ 3 Abs. 5 ElAbg-ESBV). Eine Selbsterzeugung…

EnAbgR Rz 187–2034.1.2 Vorleistungen
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

…C-80/95, "Harnas & Helm"), sondern es sich hier um das bloße zur Verfügung stellen von Kapital handelt, das keine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt, wenn es nicht als Hilfsgeschäft im Rahmen eines bestehenden Unternehmens anzusehen ist. Zu Zinsenzahlungen im Allgemeinen siehe aber auch Rz 192. Rz…

PV-Erlass Rz 156–1583.2.3. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Im Falle von Überschusseinspeisern gilt dies grundsätzlich nicht, es sei denn, die Aufzeichnungen der EEG erstrecken sich auch auf jene Mengen an elektrischer Energie, die vom Überschusseinspeiser selbst verbraucht oder an Energieversorgungsunternehmen oder die OeMAG geliefert und nicht der EEG zur Verfügung gestellt werden. Die…

EnAbgR Rz 1–181 Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

…sondern unterliegt erst die Weiterlieferung des Konzerns der Besteuerung. Zur Energieabgabenvergütung bei der Weiterlieferung von Elektrizität siehe Rz 223. 1.1.1.1.4 Stromlieferungen innerhalb eines Konzerns Rz 8: Liefert zB innerhalb eines (Nicht-Elektrizitätsunternehmen-)Konzerns der elektrizitätserzeugende Konzernteil Strom an einen anderen Teil…