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EStR 200024.11 entfällt
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

24.11 Beteiligungsveräußerungentfällt gemäß § 31 EStG 1988 und Rente Rz 7057: Wird eine Beteiligung im Sinne des § 31 EStG 1988 gegen eine Kaufpreisrente übertragen, ist für die Berechnung des steuerpflichtigen Veräußerungsüberschusses Rz 7055 sinngemäß anzuwenden, da § 31 EStG 1988 als lex specialis zu § 29 Z…

EStR 2000 Rz 6219–622120.2.5 Befreiungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

20.2.5 Befreiungen 20.2.5.1 Genussscheine und junge Aktien Rz 6219: Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 ist die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs für Ausgaben natürlicher Personen für die Anschaffung von Genussscheinen im Sinne des § 6 des Beteiligungsfondsgesetzes und für die Erstanschaffung junger Aktien bestimmter…

KStR 2013 Rz 1195–119916.2.1.8.3 Beteiligung am Liquidationsgewinn
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

16.2.1.8.3 Beteiligung am Liquidationsgewinn Rz 1195: Substanzgenussrechte im Sinne des § 8 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 liegen vor, wenn sie auf die Lebensdauer der emittierenden Gesellschaft abgestellt sind. Dieser Grundsatz schließt allerdings eine Abschichtung vor der Liquidation der Körperschaft nicht…

InvFR 2018 Rz 242–2433.1.1.5.8. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei inländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.1.1.5.8. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei inländischem Depot 3.1.1.5.8.1. Veräußerung von Anteilen an Meldefonds Rz 242: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3…

EStR 2000 Rz 7763–776429.6.5.2 Beginn, Ende und Umfang der Befreiung
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

29.6.5.2 Beginn der Befreiung, Ende und Weiterleitung an das FinanzamtUmfang der Befreiung Rz 7763: Die Befreiung von der Abzugspflicht istbeginnt ab dem Zeitpunkt gegeben, ab dem die digitale Befreiungserklärung - bei Wertpapieren für das auf Depot liegende Wertpapier - bei der Bank vorliegt, jedoch…

VS-10003.2. Verfahrensbeteiligte am Steueraussetzungsverfahren
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

3.2. Verfahrensbeteiligte am Steueraussetzungsverfahren 3.2.1. Steuerlagerinhaber Der Steuerlagerinhaber ist eine natürliche oder juristische Person, oder eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB GesbR), die von den zuständigen Behörden eines MS ermächtigt wurde, unter Steueraussetzung vstW in einem Steuerlager herzustellen, zu verarbeiten, in Besitz…

EStR 2000 Rz 2418–24416.9 Verbindlichkeiten
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

6.9 Verbindlichkeiten 6.9.1 Negatives Wirtschaftsgut Rz 2418: Eine Verpflichtung kann im bilanzrechtlichen Sinn erst dann als Verbindlichkeit angesehen werden, wenn es sich dabei um ein negatives Wirtschaftsgut handelt. Die Verpflichtung muss, um als Verbindlichkeit angesehen zu werden, sowohl dem Grunde als auch…

EStR 2000 Rz 6710–671422.5.2.2 Ermittlung der ImmoESt und Haftung des Parteienvertreters
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

22.5.2.2 Ermittlung der ImmoESt und Haftung des Parteienvertreters Rz 6710: Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken aus einer Verlassenschaft (vor Einantwortung) sind grundsätzlich ab dem Todestag den Erben zuzurechnen (siehe Rz 108a). Wurden Erbantrittserklärungen zum gesamten Nachlass abgeben und ist das Erbrecht…

EStR 2000 Rz 34068.6.4.6 Art der Wertpapiere
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

8.6.4.6 Art der Wertpapiere Rz 3406c: Für die Wertpapierdeckung kommen nur die in § 14 Abs. 7 Z 4 lit. a bis f EStG 1988 angeführten Wertpapiere in Betracht. Die Funktion der Wertpapiere iSd § 14 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 liegt vor…

InvFR 2018 Rz 481–4835.13. Verspätete Meldungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

5.13. Verspätete Meldungen Rz 481: Werden Ausschüttungs- oder Jahresmeldungen nach Ablauf der jeweiligen Meldefrist erstmalig vorgenommen (§ 3 Abs. 2 FMV 2015), können diese Meldungen vom Abzugsverpflichteten beim KESt-Abzug nicht automatisch berücksichtigt werden. Dies führt dazu, dass die in § 186 Abs. 2 Z 3…

UmgrStR 2002 Rz 1564–15735.1.12. Erfordernis einer Gegenleistung
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

5.1.12. Erfordernis einer Gegenleistung 5.1.12.1. Allgemeines Rz 1564: Die Realteilung ist ungeachtet der gesellschaftsrechtlichen Verankerung ein tauschartiger Vorgang, der sich ertragsteuerlich von einem rechtsgeschäftlichen Veräußerungsvorgang insofern unterscheidet, als der ausscheidende Mitunternehmer nicht mit Geld und/oder anderen Wirtschaftsgütern der Mitunternehmerschaft…

EStR 2000 Rz 4534–453712.2.6 Vortragsberechtigte Personen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

12.2.6 Vortragsberechtigte Personen Fassung ab Veranlagung 2013 Rz 4534: Persönlich vortragsberechtigt ist - von gesetzlichen Ausnahmebestimmungen (etwa nach dem UmgrStG) abgesehen - grundsätzlich die Person, die den Verlust erlitten hat (VwGH 4.6.1986, 84/13/0251). Nur im Rahmen einer unentgeltlichen Übertragung von Todes…

EStR 2000 Rz 622520.3.3 Ausnahmen von den besonderen Steuersätzen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

20.3.3 Ausnahmen von den besonderen Steuersätzen Rz 6225: Der Rechtslage vor dem BBG 2011 entsprechend soll nur für bestimmte Einkünfte keine 25- bzw. 27,5-prozentige Endbesteuerung greifen. Aufgrund der Anknüpfung von § 93 EStG 1988 an die Anwendung der besonderen Steuersätze kommt es…

UmgrStR 2002 Rz 1526–15355.1.7. Erfordernis eines Teilungsvertrages
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

5.1.7. Erfordernis eines Teilungsvertrages Rz 1526: § 27 Abs. 1 UmgrStG setzt als Grundlage für die Vornahme einer Realteilung den Abschluss eines schriftlichen Teilungsvertrages (Gesellschaftsvertrages) voraus. Dieses Rechtsgeschäft muss nicht ausdrücklich als Teilungsvertrag bezeichnet werden, es muss aber klar erkennbar sein, dass es sich…

KStR 2013 Rz 1295–129821.3.2.3 Auswirkungen
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

18.3.2.321.3.2.3 Auswirkungen Rz 1295: Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibungen bzw. Verluste anlässlich der Veräußerung oder des sonstigen Ausscheidens einer Beteiligung sind steuerlich nicht abzugsfähig. Eine steuerlich unwirksame ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung führt aber dennoch zu einer entsprechenden Verminderung des steuerlichen Buchwertes. Die Teilwertabschreibung ist…

EStR 2000 Rz 163–1772.6.2.4 Im Vordergrund-Stehen des Erzielens steuerlicher Vorteile bei Beteiligungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

2.6.2.4 Im Vordergrund-Stehen des Erzielens steuerlicher Vorteile bei Beteiligungen 2.6.2.4.1 Grundsätzliches Rz 163: Die Spezialbestimmung des § 2 Abs. 2a EStG 1988 ist - soweit sie auf Beteiligungen abzielt - ab der Veranlagung 2000 (§ 124b Z 39 EStG 1988) unabhängig…

UmgrStR 2002 Rz 1619–16275.4. Nachfolgeunternehmer (§ 30 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

5.4. Nachfolgeunternehmer (§ 30 UmgrStG) 5.4.1. Rechtsnachfolge 5.4.1.1. Fiktive steuerrechtliche Gesamtrechtsnachfolge Rz 1619: Der Nachfolgeunternehmer ist für Zwecke der Gewinnermittlung so zu behandeln, als ob er Gesamtrechtsnachfolger wäre (§ 30 Abs. 1 Z 1 UmgrStG). Diese Quasigesamtrechtsnachfolge bezieht sich nur auf…

KStR 2013 Rz 1307–130921.3.4 Einlagenbedingte Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverluste (§ 12 Abs. 3 Z 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

21.3.4 Einlagenbedingte Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverluste (§ 12 Abs. 3 Z 3 KStG 1988) Rz 1307: Nach § 12 Abs. 3 Z 3 KStG 1988 dürfen im Falle von Einlagen in mittelbar verbundene Körperschaften Teilwertabschreibungen bei der Zwischenkörperschaft insoweit nicht vorgenommen werden, als ein unmittelbarerwirtschaftlicher Zusammenhang…

EStR 2000 Rz 617220.2.2.6 Liquidation
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

20.2.2.6 Liquidation Rz 6172: Als Veräußerung im Sinne des § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 gilt auch der Untergang von Anteilen auf Grund der Auflösung (Liquidation) oder Beendigung einer Körperschaft für sämtliche Beteiligte unabhängig vom Ausmaß ihrer Beteiligung (§ 27 Abs. 6…

EStR 2000 Rz 7396–740027.10.3 Beendigung der Verteilung (Z 7 und 8)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

27.10.3 Beendigung der Verteilung (Z 7 und 8) Rz 7396: In § 37 Abs. 4 Z 7 EStG 1988 sind die Gründe taxativ aufgezählt, die zur Beendigung der Verteilung führen: a)Tod des Steuerpflichtigen. Noch offene Drittelbeträge sind in diesem Fall dem Erblasser zuzurechnen…