Findok · Richtlinien
EStR 2000
24.11 entfällt
geltende FassungRichtlinie2026-0.265.879gilt ab 05.06.2013
Inhaltsverzeichnis der EStR 2000
Wortlaut laut Findok
24.11 Beteiligungsveräußerungentfällt gemäß § 31 EStG 1988 und Rente
Rz 7057:
Wird eine Beteiligung im Sinne des § 31 EStG 1988 gegen eine Kaufpreisrente übertragen, ist für die Berechnung des steuerpflichtigen Veräußerungsüberschusses Rz 7055 sinngemäß anzuwenden, da § 31 EStG 1988 als lex specialis zu § 29 Z 1 EStG 1988 der Besteuerungsregelung für wiederkehrende Bezüge vorgeht. Die Versteuerung mit dem Hälftesteuersatz gemäß § 37 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 ist anzuwenden (siehe Rz 7308).
BeispielRandzahl 7057: derzeit frei
Ein GmbH- Anteil von 50% wurde im Jahr 00 von der natürlichen Person A um 100.000 erworben. Im Jahr 05 veräußert A den GmbH-Anteil gegen Kaufpreisrente von 12.000/Jahr ab dem Jahre 05. Im Jahr 13 übersteigt die Summe der bis dahin getätigten Rentenzahlungen (das sind 96.000 inkl. des Jahres 12) die Anschaffungskosten um 8.000. Diese sind daher mit dem Hälftesteuersatz zu versteuern. In der Folge sind auch alle weiteren Zuflüsse ab dem Jahr 14 mit dem Hälftesteuersatz steuerpflichtig.
Sind die Anschaffungskosten der Beteiligung negativ, tritt die Steuerpflicht hinsichtlich der negativen Anschaffungskosten im Veräußerungszeitpunkt ein. Die Rentenzahlungen sind bereits mit der ersten Rentenzahlung steuerpflichtig.
Normen und Schlagworte
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2026-0.265.879
- GZ der Erstfassung
- 06 0104/9-IV/6/00
- Stammnummer
- 19973
- Enthalten in Fassung
- 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24 (geltend: 24)
- Gültig
- 05.06.2013 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF