2.6. Grundsätzliche Verfahrensbestimmungen 2.6.1. Aufzeichnungen | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 214 | Art. 178 | - | - Der Bewilligungsinhaber, der Inhaber des Verfahrens und sämtliche Personen, die an der Veredelung beteiligt sind, müssen geeignete Aufzeichnungen…
2.5. Grundsätzliche Verfahrensbestimmungen 2.5.1. Pflichten aus der Lagerung im Zolllager oder Verwahrungslager | UZK | DA | IA | TDA | 147, 218, 242 | - | - | - Der Bewilligungsinhaber (und im Fall von Zolllagern auch der Inhaber des Verfahrens) ist dafür verantwortlich…
2.5. Grundsätzliche Verfahrensbestimmungen 2.5.1. Frist für die Erledigung | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 215; Art. 257 | Art. 1; Art. 170; Art. 174 | Art. 325 | - Die Frist für die Erledigung ist die…
…September des Folgejahres) noch nicht abgelaufen ist. 21.10.1.3. Verfahrensbestimmungen 21.10.1.3.1. Antragstellung Rz 2838: Der Antragsteller hat den Erstattungsantrag ausnahmslos auf elektronischem Weg über das von seinem Ansässigkeitsstaat eingerichtete elektronische Portal zu übermitteln. Der Ansässigkeitsstaat überprüft die Vollständigkeit und…
1.2. Rechtsgrundlagen 1.2.1. Zollkodex der Union (UZK) Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 269 v. 10.10.2013). 1.2.1…
1.2. Rechtsgrundlagen 1.2.1. Zollkodex der Union (UZK) Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 269 vom 10.10.2013). 1.2.1…
1. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe befasst sich mit den diesbezüglichen Bereichen auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der Union (UZK) und seiner ergänzenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, die sich auf den Vertrag über die Arbeitsweise der…
Artikel 9 Spezielles Verfahren für den Anspruch auf rechtliches Gehör (Artikel 22 Absatz 6 des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden können die in Artikel 22 Absatz 6 Unterabsatz 1 des Zollkodex genannte Mitteilung im Rahmen des Überprüfungs- oder Kontrollprozesses vornehmen, wenn sie eine Entscheidung auf einer…
Abschnitt 2 Zollrechtliche Entscheidungen Unterabschnitt 1 Von den Zollbehörden erlassene Entscheidungen Artikel 8 Allgemeines Verfahren für den Anspruch auf rechtliches Gehör (Artikel 22 Absatz 6 des Zollkodex) (1) Die Mitteilung nach Artikel 22 Absatz 6 Unterabsatz 1 des Zollkodex enthält folgende Angaben: a)eine Bezugnahme…
Artikel 176 Übertragung von Durchführungsbefugnissen Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Verfahrensregeln für Folgendes fest: a)die Abgabe einer Zollanmeldung gemäß Artikel 171, b)die Annahme einer Zollanmeldung gemäß Artikel 172, einschließlich der Anwendung dieser Regeln in den in Artikel 179 genannten Fällen…
Artikel 264 Erledigung eines besonderen Verfahrens (Artikel 215 des Zollkodex) (1) Wurden Waren im Rahmen einer Bewilligung, aber unter Verwendung von zwei oder mehreren Zollanmeldungen in ein besonderes Verfahren übergeführt, so gilt das Verfahren mit der Überführung solcher Waren oder der aus ihnen erhaltenen Erzeugnisse…
2.5. Bewilligungsverfahren 2.5.1. Formelles Bewilligungsverfahren 2.5.1.1. Allgemeine und besondere Verfahrensvorschriften für zollrechtliche Entscheidungen | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 22 bis 23 | Art. 11 bis 18 | Art. 10 bis 15…
Artikel 209 Übertragung von Durchführungsbefugnissen Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Verfahrensregeln für die Erbringung des Nachweises gemäß Artikel 208 Absatz 2 fest. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.
Kapitel 6 Besondere Verfahren Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen für besondere Verfahren außer dem Versandverfahren Artikel 22 Vordrucke für Anträge und Bewilligungen in Bezug auf besondere Verfahren 1. Stützt sich ein Antrag auf eine Bewilligung gemäß Artikel 211 Absatz 1 des Zollkodex nicht auf eine Zollanmeldung…
10.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV Abweichend von den Ausführungen in der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 447: Folgende Eingaben an die Verwaltungsgerichte unterliegen einer Pauschalgebühr nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Gebühr für Eingaben bei…
3. Verfahren 3.1. Verdachtsfälle (1) Ergibt sich bei der zollamtlichen Abfertigung (Prüfung der Begleitpapiere, Beschau) der Verdacht, dass Waren dem Verbot unterliegen könnten, so muss die Anmeldung zwar angenommen werden, über den Abfertigungsantrag ist aber vorläufig nicht abzusprechen. Bis zur Überprüfung durch die Sicherheitsbehörde…
3. Überführung in das Verfahren 3.1. Zollstellen 3.1.1. Formelles Bewilligungsverfahren Im formellen Bewilligungsverfahren ist die Zollanmeldung zur Überführung in das Verfahren der aV bei einer der in der Bewilligung vorgesehenen Zollstelle abzugeben. Unbeschadet der aus Art. 221 Abs. 2 UZK-IA resultierenden…
9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen 9.1. Überprüfung der Ursprungseigenschaft (1) Für die Zwecke der Prüfung, ob ein in eine Vertragspartei eingeführtes Erzeugnis ein Ursprungserzeugnis der anderen Vertragspartei ist oder ob die Voraussetzungen des Ursprungsprotokolls erfüllt sind, darf die Zollbehörde der Einfuhrvertragspartei eine Prüfung…
Artikel 150 Wahl eines Zollverfahrens Sofern nichts anderes bestimmt ist, kann der Anmelder das Zollverfahren, in das die Waren überführt werden sollen, unter den für dieses Verfahren geltenden Voraussetzungen ungeachtet ihrer Beschaffenheit oder ihrer Menge oder ihres Ursprungs-, Herkunfts- oder Bestimmungslands frei wählen.
Titel VII Besondere Verfahren Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften Artikel 210 Geltungsbereich Waren können in die folgenden Arten besonderer Verfahren übergeführt werden: a)Versand - umfasst den externen und den internen Versand, b)Lagerung - umfasst das Zolllager und Freizonen, c)Verwendung - umfasst die vorübergehende Verwendung und die…