2.6. Grundsätzliche Verfahrensbestimmungen 2.6.1. Aufzeichnungen | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 214 | Art. 178 | - | - Der Bewilligungsinhaber, der Inhaber des Verfahrens und sämtliche Personen, die an der Veredelung beteiligt sind, müssen geeignete Aufzeichnungen…
2.5. Grundsätzliche Verfahrensbestimmungen 2.5.1. Pflichten aus der Lagerung im Zolllager oder Verwahrungslager | UZK | DA | IA | TDA | 147, 218, 242 | - | - | - Der Bewilligungsinhaber (und im Fall von Zolllagern auch der Inhaber des Verfahrens) ist dafür verantwortlich…
2.5. Grundsätzliche Verfahrensbestimmungen 2.5.1. Frist für die Erledigung | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 215; Art. 257 | Art. 1; Art. 170; Art. 174 | Art. 325 | - Die Frist für die Erledigung ist die…
…September des Folgejahres) noch nicht abgelaufen ist. 21.10.1.3. Verfahrensbestimmungen 21.10.1.3.1. Antragstellung Rz 2838: Der Antragsteller hat den Erstattungsantrag ausnahmslos auf elektronischem Weg über das von seinem Ansässigkeitsstaat eingerichtete elektronische Portal zu übermitteln. Der Ansässigkeitsstaat überprüft die Vollständigkeit und…
3. Verfahren 3.1. Verdachtsfälle (1) Ergibt sich bei der zollamtlichen Abfertigung (Prüfung der Begleitpapiere, Beschau) der Verdacht, dass Waren dem Verbot unterliegen könnten, so muss die Anmeldung zwar angenommen werden, über den Abfertigungsantrag ist aber vorläufig nicht abzusprechen. Bis zur Überprüfung durch die Sicherheitsbehörde…
1.2. Rechtsgrundlagen 1.2.1. Zollkodex der Union (UZK) Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 269 v. 10.10.2013). 1.2.1…
Datengruppe Wirtschaftliche Verfahren (EcoProc, 1x, A) | Beschreibung: | Die Verwendung dieser Datengruppe ist nur zulässig, sofern die entsprechenden Angaben nicht auf Positionsebene gemacht wurden. | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Art der Veredelung, Umwandlung…
1. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe befasst sich mit den diesbezüglichen Bereichen auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der Union (UZK) und seiner ergänzenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, die sich auf den Vertrag über die Arbeitsweise der…
9. Feststellungsverfahren 9.1. Feststellungsbescheid (1) Werden die für einen Abfalltransport erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt bzw. mitgeführt und bestehen im Zuge der Durchführung des Zollverfahrens Bedenken, dass eine bewegliche Sache bewilligungspflichtiger Abfall sein könnte, so hat die Zollstelle gemäß § 70 Abs. 3 AWG 2002 bei…
Datengruppe Wirtschaftliche Verfahren (EcoProc, 1x, A) | Beschreibung: | Die Verwendung dieser Datengruppe ist nur zulässig, sofern die entsprechenden Angaben nicht auf Positionsebene gemacht wurden. | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Art der Veredelung, Umwandlung…
1.2. Rechtsgrundlagen 1.2.1. Zollkodex der Union (UZK) Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 269 vom 10.10.2013). 1.2.1…
2.5. Bewilligungsverfahren 2.5.1. Formelles Bewilligungsverfahren 2.5.1.1. Allgemeine und besondere Verfahrensvorschriften für zollrechtliche Entscheidungen | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 22 bis 23 | Art. 11 bis 18 | Art. 10 bis 15…
6. Konkrete Fälle der Erhebung der Verwaltungsabgabe gemäß § 30 Abs. 1 ZollR-DV 2004 Die nachfolgend angeführten Fälle sind solche, in denen die Zollämter im Sinne einer einheitlichen Vorgangsweise grundsätzlich eine Verwaltungsabgabe erheben. Die Liste ist jedoch keinesfalls abschließend, sondern kann jederzeit abgeändert - und somit…
Artikel 150 Wahl eines Zollverfahrens Sofern nichts anderes bestimmt ist, kann der Anmelder das Zollverfahren, in das die Waren überführt werden sollen, unter den für dieses Verfahren geltenden Voraussetzungen ungeachtet ihrer Beschaffenheit oder ihrer Menge oder ihres Ursprungs-, Herkunfts- oder Bestimmungslands frei wählen.
Artikel 264 Erledigung eines besonderen Verfahrens (Artikel 215 des Zollkodex) (1) Wurden Waren im Rahmen einer Bewilligung, aber unter Verwendung von zwei oder mehreren Zollanmeldungen in ein besonderes Verfahren übergeführt, so gilt das Verfahren mit der Überführung solcher Waren oder der aus ihnen erhaltenen Erzeugnisse…
Abschnitt 2 Zollrechtliche Entscheidungen Unterabschnitt 1 Von den Zollbehörden erlassene Entscheidungen Artikel 8 Allgemeines Verfahren für den Anspruch auf rechtliches Gehör (Artikel 22 Absatz 6 des Zollkodex) (1) Die Mitteilung nach Artikel 22 Absatz 6 Unterabsatz 1 des Zollkodex enthält folgende Angaben: a)eine Bezugnahme…
Artikel 9 Spezielles Verfahren für den Anspruch auf rechtliches Gehör (Artikel 22 Absatz 6 des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden können die in Artikel 22 Absatz 6 Unterabsatz 1 des Zollkodex genannte Mitteilung im Rahmen des Überprüfungs- oder Kontrollprozesses vornehmen, wenn sie eine Entscheidung auf einer…
Artikel 215 Erledigung eines besonderen Verfahrens (1) Außer im Falle des Versands ist ein besonderes Verfahren unbeschadet des Artikels 254 erledigt, wenn die in das betreffende Verfahren übergeführten Waren oder die Veredelungserzeugnisse in ein anschließendes Zollverfahren übergeführt werden, aus dem Zollgebiet der Union verbracht oder…
10.2. Verwaltungsübertretungen (1) Abgesehen von den unter Abschnitt 10.1. behandelten gerichtlichen Strafen und den unter Abschnitt 2.1.2. und Abschnitt 2.3. behandelten Verwaltungsübertretungen ist die Einfuhr, die Ausfuhr, die Durchfuhr oder die Verbringung innerhalb der Union von Abfällen entgegen den in…
2.6.3. Übertragung von Rechten und Pflichten | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 218 | - | Art. 266 | - Die Rechte und Pflichten des Inhabers des Verfahrens der pV können ganz oder teilweise auf eine andere Person…