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VS-10001. Zu den Arbeitsrichtlinien im Verbrauchsteuerbereich
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

1. Zu den Arbeitsrichtlinien im Verbrauchsteuerbereich Zu den Verbrauchsteuern zählen die Mineralölsteuer, die Tabaksteuer, die Alkoholsteuer und die Biersteuer (Verbrauchsteuern auf Bier und sonstige alkoholische Getränke). Das EU-Recht gibt für die Erhebung von Verbrauchsteuern einen rechtlichen Rahmen vor. Österreich hatte schon im Vorfeld des…

VB-0210Anlage 6
geltende FassungRichtlinien17.02.2022

…Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder im Vereinigten Königreich. (8) Angabe des vollständigen Namens, der Anschrift und der Kontaktdaten des Versenders. (9) Angabe: Für die Europäische Union: Verbrauchsteuernummer des Systems für den Austausch von Verbrauchsteuerdaten (SEED) oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls der Versender keine SEED-Nummer hat…

UZK-DAGruppe 13 - Beteiligte
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…anzugeben. Verbrauchsteuern:**** Werden verbrauchsteuerpflichtige Waren nach der Einfuhr unter Steueraussetzung versandt, muss der Anmelder die SEED-Nummer (einmalige Verbrauchsteuernummer gemäß Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 des Rates (5)) zur Identifizierung des registrierten Versenders für die Beförderung sowie die…

UZK-IA12 01 000 000 Vorpapiere
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…Lagerinhaber**** | Einmalige Verbrauchsteuernummer gemäß Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 des Rates zur Identifizierung des zugelassenen Lagerinhabers, an den die verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung versandt werden**** | EC2**** | Registrierter Empfänger**** | Einmalige Verbrauchsteuernummer gemäß Artikel 19 Absatz…

VS-11101.5. Multinationale Vereinbarung betreffend vereinfachte Kontrollmaßnahmen für bestimmte Mineralöle
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…geliefert werden, ist für jedes Steuerlager, aus dem Mineralöl geliefert werden soll, eine eigene Zulassung zu erteilen. Als Zulassungsnummer gilt die jeweilige vergebene Verbrauchsteuernummer (Steuerlager), der die Buchstaben "VV" voranzustellen sind. In der Zulassung sind jene Mineralöle anzuführen, auf die sich die Zulassung bezieht. Der…

VS-10006.4. Steuerbefreiungen und sonstige Steuerbegünstigungen
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

6.4. Steuerbefreiungen und sonstige Steuerbegünstigungen Steuerbefreiungen und sonstige Steuerbegünstigungen sind in unterschiedlichen EU-Rechtsgrundlagen (insbesondere in der SystemRL, der AlkoholsteuerstrukturRL, der EnStRL, TabaksteuerRL, ReiseRL, ZBefrVO und im UZK) enthalten. Dabei sind zwingende Steuerbegünstigungen (zB Alkohol zur Herstellung von Arzneimitteln, Luftfahrtbetriebsstoffe für die gewerbliche Luftfahrt…

UStR 2000 Rz 2151–216412.15. Vorsteuerabzug bei Eigenverbrauch
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

12.15. Vorsteuerabzug bei Eigenverbrauch Rz 2151: Der leistende Unternehmer darf die für den Eigenverbrauch gemäß § 3 Abs. 2 und § 3a Abs. 1a UStG 1994 geschuldete Umsatzsteuer gesondert in Rechnung stellen und der Leistungsempfänger darf diese als Vorsteuer abziehen. An Stelle des Entgelts ist in…

VS-11301.2. Nicht steuerrelevante Verwendung von Mineralölen "ohne eigenen Steuersatz" (§ 4 Abs. 1 Z 10 MinStG 1995; aufgehoben durch VStÄG 1996)
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

1.2. Nicht steuerrelevante Verwendung von Mineralölen "ohne eigenen Steuersatz" (§ 4 Abs. 1 Z 10 MinStG 1995; aufgehoben durch VStÄG 1996) § 4 Abs. 1 Z 10 MinStG 1995 idF vor Inkrafttreten des VStÄG 1996 sah für andere als die im § 3 Abs. 1 Z 1…

VS-10002. Allgemeines
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

2. Allgemeines 2.1. System der Verbrauchsteuern Verbrauchsteuern sind Steuern, die einen bestimmten steuerrelevanten Verbrauch (menschlicher Genuss, energetische Verwendung, etc.) oder die eine entsprechende Nutzung bestimmter Waren im Steuergebiet steuerlich belasten. Zu den verbrauchsteuerpflichtigen Waren (vstW) gehören Mineralöle, Alkohol und alkoholische Getränke (zB Bier) sowie…

VS-10002.7. Der Status von Verbrauchsteuerwaren innerhalb der Union
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

2.7. Der Status von Verbrauchsteuerwaren innerhalb der Union 2.7.1. Allgemein VstW unterliegen einer Verbrauchsteuer mit 1.ihrer Herstellung, gegebenenfalls einschließlich ihrer Förderung, innerhalb des Gebiets der Union; 2.ihrer Einfuhr oder ihrem unrechtmäßigen Eingang in das Gebiet der Union. VstW befinden sich…

VS-10007. Amtliche Aufsicht
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

7. Amtliche Aufsicht 7.1. nur intern verfügbar 7.2. Pflichten der beteiligten Personen Den Befugnissen der Zollorgane stehen entsprechende Pflichten der Personen gegenüber, in deren Gewahrsame sich vstW befinden oder die im Zusammenhang mit Verbrauchsteuerbewilligungen solche Pflichten zu erfüllen haben. Die jeweiligen Pflichten ergeben…

VB-0710Anlage 1
geltende FassungRichtlinien23.10.2014

Anlage 1 Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck ab 1. November 2011) [Grafik] . Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck bis 31.10.201131. Oktober 2011) [Grafik]  

VS-10006.1.3. Steuerschuld - Steuerrechtlich freier Verkehr
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

6.1.3. Steuerschuld - Steuerrechtlich freier Verkehr Für gewerbliche Verbringungen, einschließlich Versandhandel, gilt das Bestimmungslandprinzip. Werden vstW aus dem freien Verkehr eines anderen MS zu gewerblichen Zwecken in das Steuergebiet verbracht, kommt es dadurch zu einer (weiteren) Steuerschuldentstehung im Steuergebiet. Werden die dafür erforderlichen Verfahren…

ZK-42003.3. UID-Nummern
geltende FassungRichtlinien17.01.2020

3.3. UID-Nummern Zu prüfen ist die Richtigkeit der UID-Nummern durch MIAS-Abfragen oder an Hand der beim Anmelder hinterlegten Bestätigungen des UID-Prüfverfahrens nach Stufe 2. 3.3.1. Unstimmigkeiten 3.3.1.1. Falsche UID des Erwerbers/Empfängers in der Anmeldung…

VS-10002.3.2. Österreichische Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

2.3.2. Österreichische Rechtsgrundlagen 2.3.2.1. Verbrauchsteuergesetze Die zuvor angeführten System-, Struktur- und Steuersatzrichtlinien wurden in Österreich durch die nachfolgend angeführten VSt-Ges umgesetzt. Bundesgesetz über eine Verbrauchsteuer auf Mineralöl, Kraftstoffe und Heizstoffe (Mineralölsteuergesetz 2022 - MinStG 2022) Bundesgesetz über eine Verbrauchsteuer auf…

ZK-0612Datengruppe Empfänger (ConeeTra, 1x, P)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

Datengruppe Empfänger (ConeeTra, 1x, P) | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Identifikationsnummer | TIN | an..17 |   | 8 | P | Beschreibung: | Anzugeben ist die dem Empfänger zugeteilte Kennnummer (TIN). | Beispiel…

VS-10004.4.9. Besonderheiten für bestimmte Warenkategorien
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

4.4.9. Besonderheiten für bestimmte Warenkategorien 4.4.9.1. Tabakwaren Personen oder Personenvereinigungen, die Tabakwaren im Sinne des TabStG 2022 (Tabakwaren) an Letztverbraucher abgeben (zB Tabaktrafikanten), dürfen keine Tabakwaren aus dem steuerrechtlich freien Verkehr eines MS zu gewerblichen Zwecken beziehen, in Gewahrsame halten…

ZK-0612Datengruppe Veredeler, Umwandler, Verwender(ProcTra, 99x, A)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

Datengruppe Veredeler, Umwandler, Verwender(ProcTra, 99x, A) | Beschreibung: | Diese Datengruppe ist nur bei der Überführung in ein wirtschaftliches Zollverfahren zu verwenden, sofern keine Angabe bei den betreffenden Warenpositionen erfolgt. Anzugeben sind die Daten des beteiligten Veredelers, Umwandlers oder Verwenders.   | Datenfeld |…

UStR 2000 Rz 1448–145110.3.11. Lieferungen (und der den Lieferungen gleichgestellte Eigenverbrauch) von Wein und anderen gegorenen Getränken
geltende FassungRichtlinien14.12.2016

10.3.11. Lieferungen (und der den Lieferungen gleichgestellte Eigenverbrauch) von Wein und anderen gegorenen Getränken Rz 1448: Nicht unter Wein aus frischen Weintrauben (Unterpositionen 2204 21 und 2204 29 der Kombinierten Nomenklatur) fällt Schaumwein. Unter andere gegorene Getränke aus der Position 2206 der Kombinierten…

KfzBStR 2021 Rz 1150–1152B.10. Bescheinigungspflicht (§ 10 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.10. Bescheinigungspflicht (§ 10 NoVAG 1991) B.10.1. Allgemeines Rz 1150: Bei der Lieferung (steuerbare Vorgänge im Sinne des § 1 Z 1 oder 4 NoVAG 1991) muss der Unternehmer dem Abnehmer des Kraftfahrzeuges (z.B. auch Leasingunternehmen) eine Bescheinigung ausstellen, aus der hervorgeht, dass…