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VS-10006.3. Erstattung und Vergütung von Verbrauchsteuern
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…Rückzahlung eines entrichteten Verbrauchsteuerbetrags an den ursprünglichen Steuerschuldner. Eine Vergütung ist die Rückzahlung an eine andere Person als den ursprünglichen Steuerschuldner. Die SystemRL unterscheidet zwischen Erlass und Erstattung. Der Erlass ist die Befreiung von der Verpflichtung zur Entrichtung eines noch nicht entrichteten Verbrauchsteuerbetrags und führt…

VS-1000Einleitung
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

Die Arbeitsrichtlinie Verbrauchsteuern (VS-1000) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und sonstigen Organen der Finanzverwaltung in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich zu vollziehenden Regelungen dar. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen…

VS-10001. Zu den Arbeitsrichtlinien im Verbrauchsteuerbereich
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…Die bisherige Arbeitsrichtlinie VS-1000 war noch auf Grundlage einer Vorgängerrichtlinie zur aktuellen Verbrauchsteuersystemrichtlinie (Richtlinie 92/12/EWG vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren) ergangen und stellt vielfach auf die Rechtslage im Zeitpunkt des…

VS-10002. Allgemeines
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…sind die wesentlichsten Grundlagen für Verbrauchsteuern auf Mineralöle, Alkohol und alkoholische Getränke und Tabakwaren in mehreren Richtlinien geregelt. Neben den wichtigsten Definitionen vstW (Steuergegenstand) und Grundprinzipien betreffend Steuerschuldner, Steuerschuldentstehung und -befreiungen enthalten diese lediglich Mindeststeuersätze und ermöglichen es somit den EU-Mitgliedstaaten unterschiedliche Verbrauchsteuersätze festzulegen…

VS-10002.3. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…freien Verkehr elektronisch abgewickelt. Dazu wurden in dieser Richtlinie neue Verfahrensbeteiligte, die sogenannten zertifizierten Versender und zertifizierten Empfänger geschaffen. Einen weiteren Schwerpunkt der neuen Richtlinie bildet die Verbesserung des Zusammenspiels von Verbrauchsteuer- und Zollverfahren. Vor allem sollen bei Ein- und Ausfuhren Doppelgleisigkeiten und Verwaltungsaufwand vermieden…

VS-10002.3.2. Österreichische Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…des Bundesministers für Finanzen über Maßnahmen für die verschlusssichere Einrichtung im Rahmen des Alkoholsteuergesetzes (VO-Sicherungsmaßnahmen) Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Verbrauchsteuerermäßigungen für kleine unabhängige Erzeuger alkoholischer Getränke (Kleinerz-VStErmV) Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Begünstigung von Gemischen von Bioethanol und Benzin…

VS-10002.4. Begriffsdefinitionen
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

2.4. Begriffsdefinitionen Im Bereich der Verbrauchsteuern gelten folgende aus der SystemRL sowie den österreichischen VSt-Ges abgeleitete Begriffsbestimmungen: 2.4.1. Steuergebiet Steuergebiet ist das Bundesgebiet der Republik Österreich, ausgenommen das Gebiet der Ortsgemeinden Jungholz (Tirol) und Mittelberg (Vorarlberg). Gemäß Art. 5 Abs. 3…

VS-10002.5. Sachlicher Anwendungsbereich der SystemRL
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

2.5. Sachlicher Anwendungsbereich der SystemRL Der SystemRL unterliegen Verbrauchsteuern, die mittelbar oder unmittelbar auf den Verbrauch bestimmter Waren (vstW) erhoben werden, mit Ausnahme der Mehrwertsteuer und anderer von der Union festgelegter Abgaben (zB Zoll). Zur Umschreibung dieser vstW und damit ihres sachlichen Anwendungsbereichs verweist…

VS-10002.7. Der Status von Verbrauchsteuerwaren innerhalb der Union
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…Nr. 24 UZK erhalten haben. Art. 2 SystemRL 2.7.2. Verfahren der Steueraussetzung Ein wesentliches Element der Verbrauchsteuerregelungen ist das in der SystemRL vorgesehene Verfahren der Steueraussetzung. Dieses soll verschiedene wirtschaftliche Vorgänge mit vstW ermöglichen, ohne gleichzeitig eine steuerliche Belastung zu bewirken. Steueraussetzung bedeutet…

VS-10003. Steueraussetzungsverfahren
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

3. Steueraussetzungsverfahren 3.1. Allgemeines Das Steueraussetzungsverfahren ist die zentrale steuerliche Regelung im Bereich der Verbrauchsteuern und soll die gewerbliche Herstellung, die Verarbeitung, das Inbesitzhalten und die Lagerung sowie die Beförderung vstW ohne steuerliche Belastung ermöglichen. Darüber hinaus unterstützt das Steueraussetzungsverfahren das in der EU…

VS-10003.2. Verfahrensbeteiligte am Steueraussetzungsverfahren
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…von Transportgefäßen, etc.). Ergänzend dazu gelten für die jeweiligen Verbrauchsteuerarten aufgrund von Sonderbestimmungen in den einzelnen VSt-Ges noch weitere Möglichkeiten an Lagerbehandlungen (siehe die ARL zu den einzelnen Verbrauchsteuergegenständen). Ein Lagerbetrieb umfasst in der Regel nur jene Teile des Betriebes bzw. der Betriebsstätte, die…

VS-10003.2.2.6. Berechtigungen im Steuerlager
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…Alkohol: Die Gewinnung von Alkohol (Herstellung von Alkohol aus Waren, die nicht Alkohol sind); Details zur Herstellung können für jede Verbrauchsteuerart aus den jeweiligen ARL entnommen werden. 3.2.2.8. Inbesitzhalten Anders als im österreichischen Zivilrecht, setzt das Inbesitzhalten (der Besitz) im Sinne der…

VS-10003.2.3. Registrierte Versender
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

3.2.3. Registrierte Versender Registrierte Versender sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB GesbR), denen von einem anderen MS oder vom Zollamt die Bewilligung erteilt worden ist, vstW vom Ort der Einfuhr unter Steueraussetzung zu versenden. Registrierte Versender dürfen im…

VS-10003.2.4. Registrierte Empfänger
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

3.2.4. Registrierte Empfänger Registrierte Empfänger sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB GesbR), denen von einem anderen MS oder vom Zollamt die Bewilligung erteilt worden ist, vstW aus einem Steuerlager in einem anderen MS, oder von einem registrierten Versender…

VS-10003.2.5. Völkerrechtlich begünstigte Empfänger
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…Steuerbefreiungen vor (Abschnitt 6.4.2.), die auch im Verfahren der Beförderung unter Steueraussetzung berücksichtigt werden. Bei diesen von der Verbrauchsteuer befreiten Empfängern handelt es sich vor allem um diplomatische Missionen, konsularische Vertretungen oder internationale Einrichtungen, deren völkerrechtliche Privilegien nach internationalen Übereinkommen und zwischenstaatlichen Verträgen…

VS-10003.3. Beförderung unter Steueraussetzung
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…bestehen Verfahrenserleichterungen für die Beförderung unter Steueraussetzung innerhalb des Steuergebietes; siehe dazu die ARL zu den jeweiligen Verbrauchsteuergegenständen. Die Beförderung von vstW im Verfahren der Steueraussetzung kann grundsätzlich zwischen zwei Orten innerhalb des EU-VstGeb erfolgen, und zwar auch über ein Drittland oder ein Drittgebiet…

VS-10003.3.2. EMCS - System zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

3.3.2. EMCS - System zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren Mit der EMCS-Entscheidung 1152/2003 (Excise Movement Control System), mittlerweile ersetzt durch den EMCS-Beschluss 2020/263 vom 15. Jänner 2020, wurde innerhalb der EU die Schaffung eines elektronischen Systems zur Kontrolle während…

VS-10003.3.3. Elektronisches Verwaltungsdokument (e-VD)
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

3.3.3. Elektronisches Verwaltungsdokument (e-VD) 3.3.3.1. Verwendung des e-VD Das e-VD ist das vorgesehene Begleitdokument in elektronischer Form für Beförderungen unter Steueraussetzung. Das e-VD hat den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und ist die materiell-rechtliche Voraussetzung für…

VS-10003.3.3.7. Ausfallverfahren (Fallback)
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…und der Versender das Zollamt vor Beginn der Beförderung davon unterrichtet. Darüber hinaus ist das Ausfalldokument mit der Bezeichnung Begleitdokument für Beförderungen verbrauchsteuerpflichtiger Waren im Ausfallverfahren zu kennzeichnen. Nicht zur Verfügung stehend bedeutet, dass Ausfälle oder andere Störungen der erforderlichen IT-Infrastruktur oder von Teilen…

VS-10003.3.4. Beginn und Ende der Beförderung unter Steueraussetzung
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…Das Verlassen des EU-VstGeb liegt vor, wenn die vstW körperlich aus diesem verbracht (exportiert) werden. Die Beförderung erfolgt in diesem Fall in einer Kombination aus Verbrauchsteuerverfahren und Ausfuhrverfahren des Zollrechtes (Abschnitt 3.3.7. und Abschnitt 5.2.). Mit der Rückmeldung der Ausgangsbescheinigung von…