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Findok · Richtlinien

VS-1000

1. Zu den Arbeitsrichtlinien im Verbrauchsteuerbereich

geltende FassungRichtlinie2024-0.127.137gilt ab 10.04.2024

Inhaltsverzeichnis der VS-1000

Wortlaut laut Findok

1. Zu den Arbeitsrichtlinien im Verbrauchsteuerbereich Zu den Verbrauchsteuern zählen die Mineralölsteuer, die Tabaksteuer, die Alkoholsteuer und die Biersteuer (Verbrauchsteuern auf Bier und sonstige alkoholische Getränke). Das EU-Recht gibt für die Erhebung von Verbrauchsteuern einen rechtlichen Rahmen vor. Österreich hatte schon im Vorfeld des EU-Beitritts Verbrauchsteuern erhoben und passte seine Rechtslage mit dem Beitritt entsprechend an. Die österreichischen Verbrauchsteuergesetze (MinStG 2022, TabStG 2022, AlkStG 2022 und BierStG 2022) weisen - insbesondere in Bereichen, in denen sie EU-Recht umsetzen - Gemeinsamkeiten auf. Diesen allgemeinen Regelungen, die vielfach der Umsetzung der sogenannten Verbrauchsteuersystemrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/262 vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems (Neufassung)) dienen, ist die vorliegende Arbeitsrichtlinie VS-1000 gewidmet. Sie ist Teil eines Gesamtkonzepts von mehreren Arbeitsrichtlinien im Bereich Verbrauchsteuern. Im Bereich Mineralölsteuer (VS-11xx) und Alkohol (VS-13xx) gibt es seit dem EU-Beitritt Arbeitsrichtlinien mit für diese Steuerkategorien spezifischen Regelungen. Eine Aktualisierung und Ergänzung der weiteren Arbeitsrichtlinien ist in Ausarbeitung. Die bisherige Arbeitsrichtlinie VS-1000 war noch auf Grundlage einer Vorgängerrichtlinie zur aktuellen Verbrauchsteuersystemrichtlinie (Richtlinie 92/12/EWG vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren) ergangen und stellt vielfach auf die Rechtslage im Zeitpunkt des EU-Beitritts ab. Ihre Regelungen sind daher teilweise überholt und bedurften - auch in Anbetracht des Umfangs neuer Regelungen - einer Neukonzipierung. Neben der Anpassung der Arbeitsrichtlinie an den aktuellen Rechtsbestand wurde auch eine Erlassbereinigung vorgenommen (Abschnitt 9.).

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.127.137
Stammnummer
82618
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 1)
Gültig
10.04.2024 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF