…Ohne Unterbrechung befördert Laut Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 32/2000 sind die Kontingente für handgearbeitete und auf Handwebstühlen hergestellte Erzeugnisse nur anwendbar, wenn die Waren vom Herstellungsland in die Gemeinschaft ohne Unterbrechung befördert werden. Der Begriff "ohne Unterbrechung befördert" ist in Artikel 5…
…Rz 1848: Die Einhebungsverjährung ist für Abgabepflichtige und Haftungspflichtige einheitlich zu betrachten (VwGH 30.3.1998, 97/16/0501). Rz 1849: Unterbrechungshandlungen gegenüber dem primären Abgabenschuldner wirken auch gegenüber dem potenziell Haftungspflichtigen (VwGH 31.1.2001, 95/13/0259). Rz 1850: Ebenso wirkt eine gemäß …
…Abs. 4 BAO regelt Fälle, die einer Entrichtung von Säumniszuschlägen entgegenstehen. Rz 937: Anbringen und Amtshandlungen, die die Verwirkung von Säumniszuschlägen (vorübergehend) verhindern, unterbrechen die für die beiden Säumniszuschläge in Höhe von je 1 % maßgebenden Dreimonatsfristen des § 217 Abs. 3 BAO. Amtshandlungen im Sinn des …
…durch Haftungsbescheid geltend gemacht wird, gegen den Haftungsschuldner eine verselbständigt zu denkende Einhebungsverjährungsfrist (VwGH 27.11.2000, 2000/17/0100). In Folge der Anspruchsbezogenheit (VwGH 18.10.1995, 91/13/0037) wirken Unterbrechungshandlungen (§ 238 Abs. 2 BAO) und Hemmungstatbestände (§ 238 Abs. 3 BAO) jedoch wechselseitig…
…29.06.2007 | 78 Tage (unbeachtlich, weil danach 6 Monate Unterbrechung) | 06.02.2008 - 19.04.2008 | 74 Tage Die für die Monate Februar bis April 2008 ausbezahlten Tagesgelder können nicht steuerbar ausbezahlt werden, weil seit dem letzten Einsatz am selben Ort…
…oder kollektivvertraglich vorgesehenen Freizeitansprüche zu verstehen sind, die sich aus bestimmten Anlässen wie zB Todesfall, Heirat ergeben, unterbrochen werden. Dienstreisen während der begünstigten Auslandsbeschäftigung unterbrechen die Auslandsbeschäftigung dann nicht, wenn sie ausschließlich im Interesse des ausländischen Vorhabens unternommen werden. Dienstreisen, die in den inländischen Stammbetrieb…
…Gewissheit besteht, dass von der Verjährungseinrede Gebrauch gemacht wird, und der Verjährungsgegner keinen Unterbrechungstatbestand geltend machen kann (VwGH 1.12.1992, 92/14/0148). Rz 2422: Sind Nachteile in den Geschäftsbeziehungen zum Gläubiger oder eine Schädigung des wirtschaftlichen Rufs des Schuldners zu befürchten, dann kann…
5.5.1.5.4 Betriebsunterbrechungsversicherung Rz 1271: Als Betriebsausgaben absetzbar sind auch Prämien zu einer Betriebsunterbrechungsversicherung, welche den Schaden ersetzt, der durch eine gänzliche oder teilweise Unterbrechung des Betriebes infolge eines Schadenereignisses, wie zB Krankheit der den Betrieb leitenden Personen, Brand, Explosion, eintritt (VwGH…
6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der ausführenden Vertragspartei erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus einer Vertragspartei in ein Drittland ausgeführt und anschließend wieder eingeführt werden, gelten grundsätzlich als Erzeugnisse ohne Ursprungseigenschaft…
6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (Grundsatz) und territoriale Toleranz (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der betreffenden Vertragspartei erfüllt werden. (2) Ursprungserzeugnisse, die aus den Vertragsparteien in ein Drittland ausgeführt und anschließend wiedereingeführt werden, gelten bei Wiedereinfuhr…
6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der ausführenden Vertragspartei erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus einer Vertragspartei in ein Drittland ausgeführt und anschließend wiedereingeführt werden, gelten grundsätzlich als Erzeugnisse ohne Ursprungseigenschaft, es…
6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (Grundsatz) und territoriale Toleranz (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der betreffenden Vertragspartei erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus den Vertragsparteien in ein Drittland ausgeführt und anschließend wieder eingeführt werden, gelten bei…
6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der ausführenden Vertragspartei erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus einer Vertragspartei in ein Drittland ausgeführt und anschließend wieder eingeführt werden, gelten grundsätzlich als Erzeugnisse ohne Ursprungseigenschaft…
6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der EU oder in Kamerun, abgesehen von zulässigen Kumulierungsländern (ÜLG), erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus der EU oder Kamerun in ein Drittland ausgeführt und anschließend…
6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (Grundsatz) und territoriale Toleranz (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der EU oder in Ghana, abgesehen von zulässigen Kumulierungsländern, erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus der EU oder Ghana in ein Drittland…
6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der ausführenden Vertragspartei erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus einer Vertragspartei in ein Drittland ausgeführt und anschließend wiedereingeführt werden, gelten grundsätzlich als Erzeugnisse ohne Ursprungseigenschaft, es…
6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (Grundsatz) und territoriale Toleranz (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der EU oder in Côte d'Ivoire, abgesehen von zulässigen Kumulierungsländern, erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus der EU oder Côte d…
6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (Grundsatz) und territoriale Toleranz (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der ausführenden Vertragspartei erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus einer Vertragspartei in ein Drittland ausgeführt und anschließend wieder eingeführt werden, gelten grundsätzlich…
6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der ausführenden Vertragspartei erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus einer Vertragspartei in ein Drittland ausgeführt und anschließend wieder eingeführt werden, gelten grundsätzlich als Erzeugnisse ohne Ursprungseigenschaft…
6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der ausführenden Vertragspartei erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus einer Vertragspartei in ein Drittland ausgeführt und anschließend wieder eingeführt werden, gelten grundsätzlich als Erzeugnisse ohne Ursprungseigenschaft…