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UStR 2000 Rz 4131–4142121. Erklärungen (Art. 21 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

121. Erklärungen (Art. 21 UStG 1994) 121.1. Nichtunternehmer Rz 4131: Gemäß Art. 21 UStG 1994 gelten die Vorschriften des § 21 UStG 1994 betreffend UVA, Vorauszahlung und Veranlagung (Steuererklärung) auch für juristische Personen, die ausschließlich eine Erwerbsteuer (siehe Rz 3585 bis Rz 3588) oder eine…

UStR 2000 Rz 4226121.11. Gesonderte Erklärung von innergemeinschaftlichen Lieferungen
geltende FassungRichtlinien29.11.2013

121.11. Gesonderte Erklärung von innergemeinschaftlichen Lieferungen Rz 4226: Gemäß Art. 21 Abs. 11 UStG 1994 hat der Unternehmer die Bemessungsgrundlagen seiner innergemeinschaftlichen Lieferungen und seiner Lieferungen an die Empfänger beim Dreiecksgeschäft auch in der UVA und in der Steuererklärung gesondert zu erklären. Die gesonderte…

UStR 2000 Rz 2601–260219. Steuerschuldner, Entstehung der Steuerschuld (§ 19 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…Hinsichtlich der Möglichkeit einer Betriebsstättenbescheinigung siehe Rz 3494. Vorsteuerabzug des ausländischen Leistungsempfängers Siehe die Ausführungen in Rz 2601a zu "Vorsteuerabzug des ausländischen Leistungsempfängers ohne Betriebsstätte in Österreich". Abgabe von Umsatzsteuererklärungen Siehe Rz 2601b. Veranlagung Siehe Rz 2601b. Haftung Siehe Rz 2601a. 19.1.1.2…

EStR 2000 Rz 7552–755528.4.5 Form der Steuererklärungen (§ 44 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien11.12.2009

28.4.5 Form der Steuererklärungen (§ 44 EStG 1988) 28.4.5.1 Buchführende Steuerpflichtige Rz 7552: Wer den Gewinn auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung (siehe §§ 124 und 125 BAO) oder freiwillig gemäß §§ 4 Abs. 1 oder 5 EStG 1988 ermittelt, hat der Steuererklärung eine…

EStR 2000 Rz 7414.6.1.6 Interimskonto
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

4.6.1.6 Interimskonto Rz 741: Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, für die die Umsatzsteuerschuld am Bilanzstichtag noch nicht entstanden ist, sind einschließlich der auf sie entfallenden Umsatzsteuer zu bilanzieren und die betreffenden Umsatzsteuerbeträge überdies auf einem passiven Interimskonto (für noch nicht geschuldete…

VereinsR 2001 Rz 535–5443.8 Umsatzsteuervoranmeldung - Veranlagung
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

3.8 Umsatzsteuervoranmeldung - Veranlagung 3.8.1 Umsatzsteuervoranmeldung, Umsatzsteuervorauszahlung 3.8.1.1 Allgemeines Rz 535: Vereine, die unternehmerisch tätig sind oder innergemeinschaftliche Erwerbe tätigen, haben im Sinne des § 21 UStG 1994 monatliche oder vierteljährliche Voranmeldungen zu legen und die sich allenfalls ergebende Umsatzsteuer an…

EStR 2000 Rz 7543–755128.4.3 Erklärungspflicht (§ 42 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

28.4.3 Erklärungspflicht (§ 42 EStG 1988) 28.4.3.1 Allgemeines Rz 7543: Der Steuererklärungspflicht ist dann entsprochen, wenn die Erklärung grundsätzlich die für die Veranlagung maßgebenden Angaben enthält. Daher ist etwa die Einreichung eines unterschriebenen Einkommensteuererklärungsformulars ohne Angaben über Art bzw. Höhe der…

UStR 2000 Rz 2822–283021.9. Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer - Allgemeines
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

21.9. Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer - Allgemeines 21.9.1. Vorsteuerabzug des nicht im Inland ansässigen Unternehmers - Anzuwendendes Verfahren 21.9.1.1. Vorsteuerabzug des Unternehmers ohne Sitz und ohne Betriebsstätte im Inland Rz 2822: Umsätze eines Unternehmers ohne Sitz und ohne Betriebsstätte im Inland…

UStR 2000 Rz 2681–273120. Veranlagungszeitraum und Einzelbesteuerung (§ 20 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

20. Veranlagungszeitraum und Einzelbesteuerung (§ 20 UStG 1994) 20.1. Veranlagungszeitraum 20.1.1. Kalenderjahr als Veranlagungszeitraum Rz 2681: Veranlagungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Zu den hievon bestehenden Ausnahmen siehe Rz 2682 bis Rz 2684 und Rz 2711. 20.1.2. Vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr als…

UStR 2000 Rz 3972–3979106a. Verfahren zur Sonderregelung für EU-Kleinunternehmer (Art. 6a UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

106a. Verfahren zur Sonderregelung für EU-Kleinunternehmer (Art. 6a UStG 1994) 106a.1. Voraussetzung für die Registrierung zum Verfahren Rz 3972: Unternehmer, die ihr Unternehmen im Inland betreiben, haben die Möglichkeit, über ein eigens hierfür eingerichtetes Portal die Kleinunternehmerbefreiung in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch zu…

EStR 2000 Rz 4128–413211.1.4 Pauschalierung im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

11.1.4 Pauschalierung im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer Rz 4128: Die einkommensteuerliche Pauschalierung ist von der umsatzsteuerlichen Pauschalierung unabhängig. Die Pauschalierungen können ohne jegliche wechselseitige Bindungen jeweils gesondert gewählt werden. Rz 4129: Die Basispauschalierung ist unabhängig davon möglich, ob der Steuerpflichtige die Umsatzsteuer ertragsteuerlich…

LStR 2002 Rz 915–91714 STEUERERKLÄRUNGSPFLICHT (§ 42 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

14 STEUERERKLÄRUNGSPFLICHT (§ 42 EStG 1988) Rz 915: Unbeschränkt Steuerpflichtige mit nichtselbständigen Einkünften haben in den folgenden Fällen eine Steuererklärung abzugeben: Wenn sie vom FA dazu aufgefordert werden. Wenn das zu veranlagende Jahreseinkommen den Betrag laut Tabelle in Rz 788 übersteigt und andere Einkünfte von mehr…

EStR 2000 Rz 731–7364.6 Auswirkungen des Umsatzsteuerrechts auf die Einkommensteuer
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

4.6 Auswirkungen des Umsatzsteuerrechts auf die Einkommensteuer 4.6.1 Auswirkungen bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich 4.6.1.1 Umsatzsteuer Rz 731: Die Umsatzsteuer ist innerhalb der Unternehmerkette kein Kostenfaktor und hat wirtschaftlich gesehen den Charakter eines durchlaufenden Postens. Sie ist daher grundsätzlich erfolgsneutral…

UStR 2000Erläuterungen zur Bescheinigung über die Befreiung von der Mehrwertsteuer und/oder Verbrauchsteuer (U 100)
geltende FassungRichtlinien16.11.2018

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EStR 2000 Rz 744–7524.6.2 Auswirkungen bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

4.6.2 Auswirkungen bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 4.6.2.1 Allgemeines Rz 744: Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung stehen die Bruttoverrechnung und die Nettoverrechnung als Möglichkeiten der Umsatzsteuer-Verrechnung zur Verfügung. 4.6.2.2 Das Bruttosystem Rz 745: Nach den…

UStR 2000 Rz 2794–282121.4. Veranlagung
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

21.4. Veranlagung Rz 2794: Im Zusammenhang mit der Veranlagung steht die grundsätzliche Verpflichtung des Unternehmers zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr. Nicht hiezu verpflichtet sind Kleinunternehmer im Sinne des § 21 Abs. 6 UStG 1994, Unternehmer, die unter die Durchschnittssatzbesteuerung des § 22 UStG…

EnAbgR Rz 145–1483.4 Abgabenschuldner
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

…im Inland umsatzsteuerbare Lieferungen. Da das Finanzamt Graz-Stadt für die Umsatzbesteuerung von Unternehmern, die im Inland weder über einen Sitz, eine Niederlassung, eine Betriebsstätte oder einen Wohnsitz verfügen, zuständig ist, muss sich der ausländische Lieferer bei diesem Finanzamt erfassen lassen und entsprechende Umsatzsteuererklärungen einreichen.

LRL 2012 Rz 180–1819.6. Rechnungsausstellung
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

9.6. Rechnungsausstellung Rz 180: Werden bei einer Tätigkeit, die gemäß § 2 Abs. 5 Z 2 UStG 1994 eindeutig nichtunternehmerisch istnicht der Umsatzsteuer unterliegt, Rechnungen im Sinne des § 11 UStG 1994 mit Steuerausweis ausgestellt, schuldet der Rechnungsaussteller die Umsatzsteuer auf Grund der Rechnung (§ 11 Abs…

ZustRL Rz 55–692.2. Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe (§ 61 BAO)
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…des Finanzamtes Österreich von seiner Zuständigkeit. Die beiden zuletzt abgegebenen Umsatzsteuererklärungen und die beiden zuletzt abgegebenen Körperschaftsteuererklärungen müssen nicht zwingend die selben Veranlagungsjahre betreffen. Beispiel: Für das Jahr 2021 und für das Jahr 2022 wurden sowohl mehr als 10 Mio. Euro steuerbare Umsätze als auch…

VereinsR 2001 Rz 793–8328 Haftungsfragen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…dann, wenn nach einem Wechsel in der Person desgesetzlichen Vertreters (zB der nach den Statuten zur Vertretung des Vereins befugten Person) der Vertreter erkennt, dass bereits abgegebene Erklärungen zur Festsetzung von Abgaben (zB Umsatzsteuererklärungen gemäß § 21 Abs. 4 UStG 1994) unrichtig oder unvollständig sind oder…