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StiftR 2009 Rz 264–27410.4 Substanzauszahlung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

10.4 Substanzauszahlung 10.4.1 Allgemeines Rz 264: Gemäß § 27 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 stellen Zuwendungen von nicht unter § 5 Z 6 KStG 1988 fallenden Privatstiftungen und vergleichbaren ausländischen Stiftungen sowie sonstigen Vermögensmassen, die nach dem 31.07.2008 getätigt werden, keine…

StiftR 2009 Rz 124–1273.3.5 Gutschrift der Zwischensteuer
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

3.3.5 Gutschrift der Zwischensteuer Rz 124: Tätigt die Privatstiftung in einem Veranlagungsjahr Zuwendungen, die nicht Substanzauszahlungen im Sinne des § 27 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 darstellen und höher sind als die im selben Jahr erzielten zwischensteuerpflichtigen Einkünfte, und hat sie für diese…

StiftR 2009 Rz 75–883.2.5 Einkommensverwendung der Privatstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…fiktives Mietentgelt in Höhe des monatlichen ortsüblichen Mietzinses ist nicht anzusetzen. Sehr wohl liegt aber eine Zuwendung oder eine Substanzauszahlung an den Begünstigten in Höhe des monatlichen Mietzinses vor. Beispiel 2: Die Privatstiftung erwirbt eine Villa als Wohnung für einen Begünstigten, dieser zahlt keine Miete…

StiftR 2009 Rz 255–26010.2 Erfassung der Zuwendung bei Körperschaften
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…KStG 1988 fallenden Körperschaften bzw. bei Zuwendungen ins Betriebsvermögen einer unter § 7 Abs. 2 KStG 1988 fallenden Körperschaft gilt dies auch, wenn die Zuwendungen auf Seiten des Zuwendenden Substanzauszahlungen darstellen. Sie fallen nicht unter die Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 KStG 1988. Da § 3 EStG 1988 auch…

StiftR 2009 Rz 261–26310.3 Entlastung von im Ausland ansässigen Empfängern
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…im Ausland ansässigen Empfängern Rz 261: Unabhängig davon, ob Begünstigte beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig sind, unterliegen Zuwendungen als Kapitaleinkünfte nach innerstaatlichem Recht dem Kapitalertragsteuerabzug (Rz 235) bzw. stellen steuerfreie Substanzauszahlungen (Rz 264 ff) dar. Bei unbeschränkt Steuerpflichtigen sind die Zuwendungen, soweit sie Betriebseinnahmen darstellen, nach …

StiftR 2009 Rz 281–30610.5 Widerruf einer nicht unter § 4 Abs. 11 Z 1 EStG 1988 (= betriebliche) fallenden Privatstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Für S und T ist die Kapitalertragsteuerbemessungsgrundlage je 1.999.000 und für G 2.000.000. Das Regime der Substanzauszahlung kommt nicht zum Tragen. Im Formular Ka1 ist als Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer 6.963.000 (Summe aus den 4 Beträgen) einzutragen. Rz 284…

StiftR 2009 Rz 33614. Schenkungsmeldegesetz
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…1955 dar. Überdies können sie gemäß § 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 bereits unter die Kapitalertragsteuer fallen bzw. sind sie jedenfalls in der Anmeldung zur Kapitalertragsteuererklärung anzugeben. Daher fallen diese Zuwendungen, auch wenn sie kapitalertragsteuerfreie Substanzauszahlungen darstellen, nicht unter die Meldeverpflichtung gemäß § 121a BAO.

StiftR 2009 Rz 106–1103.3.2 Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Zwischenbesteuerung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Zwischenbesteuerung. 3.3.3 Entlastung von der Zwischenbesteuerung Rz 109: Tätigt die Privatstiftung im selben Veranlagungsjahr, in dem sie zwischensteuerpflichtige Einkünfte bezieht, Zuwendungen, die keine Substanzauszahlungen im Sinne des § 27 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 darstellen, von denen sie Kapitalertragsteuer einbehalten und abgeführt hat…

StiftR 2009 Rz 140–1514. Die betriebliche Privatstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…und der Tatsache, dass Zuwendungen an und von betrieblichen Privatstiftungen als Gegenleistung gelten, kommen die Bestimmungen über Substanzauszahlungen gemäß § 27 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 nicht zum Tragen. 4.1.3 Auflösung der betrieblichen Privatstiftung Rz 151: Bei Auflösung und Abwicklung der betrieblichen Privatstiftung…

StiftR 2009 Rz 233–25410. Ertragsteuerliche Erfassung der Zuwendung beim Empfänger
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Im Zuge der Antragsveranlagung erfolgt die Anrechnung der Kapitalertragsteuer bzw. deren Erstattung oder aber die Besteuerung mit dem Hälftesteuersatz bei Zuwendungen von vergleichbaren ausländischen Stiftungen und sonstigen Vermögensmassen. Erfolgen Zuwendungen als Substanzauszahlungen in das Betriebsvermögen des Empfängers, sind sie als Betriebseinnahmen anzusetzen. Rz 244: Zuwendungen…

StiftR 2009 Rz 275–28010.4.4 Zuwendungen an eine Substiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Stiftung den Zuwendungsempfängern direkt 5 Mio. Bargeld ("Cash") zuwenden, wären 2 Mio. (= Bilanzgewinn) steuerpflichtig und 3 Mio. als Substanzauszahlung steuerfrei. Wendet die Stiftung die 5 Mio. nicht den Zuwendungsempfängern, sondern ihrer Substiftung B am 10.10.14 zu, reduziert sich der Evidenzkontostand bei der…

InvFR 2018 Rz 177–1823.1.1.3.4. Beträge, die keine Einkünfte iSd EStG 1988 darstellen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Beträge, die keine Einkünfte iSd EStG 1988 darstellen Rz 177: Ein Fonds kann auch ohne Erzielung eines Ertrages Ausschüttungen tätigen. Handelt es sich bei derartigen Substanzauszahlungen nach der Meldung des Investmentfonds nicht um ausgeschüttete Erträge aus Einkünften iSd EStG 1988, liegen keine steuerpflichtigen Einnahmen vor…

StiftR 2009 Rz 1283.4 Übersicht über die steuerbaren Einkünfte
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…3.3.1.1. | Zinserträge aus in- und ausländischen Sparguthaben, Erträge aus in- und ausländischen Forderungswertpapieren, in- und ausländische Investmentfonds- bzw. Immobilien-Investmentfondserträge (siehe Abschnitt 3.3.1.1.) | in- und ausländische*) Beteiligungserträge Substanzauszahlungen im Sinne des § 27 Abs. 1 Z 8 lit…

StiftR 2009 Rz 184–190Teil 2: Einkommen(Körperschaft)steuerrecht des Stifters, der (Letzt)Begünstigten und von Vertragspartnern einer Privatstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Stifter herausgegeben werden (siehe Rz 283). Keine Bedeutung hat die Stiftereigenschaft bei Substanzauszahlungen (siehe Rz 284 und Rz 306). 6.2 Der Zuwendungsempfänger Rz 188: Begünstigter im Sinne des PSG ist der in der Stiftungserklärung als solcher Bezeichnete. Enthält die Stiftungserklärung keine konkrete Benennung von…

StiftR 2009 Rz 201–2127.2 Der Stiftungsakt als betrieblich veranlasste Zuwendung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…als Gegenleistung für die Leistungen der betrieblichen Privatstiftung gesehen werden (siehe Rz 150), können sie auch nicht unter das Regime der Substanzauszahlungen fallen und daher auch das Evidenzkonto nicht erhöhen. 7.2.2 Zuwendungen an Unternehmenszweckförderungsstiftungen Rz 202: Zuwendungen an Privatstiftungen können nach § 4 Abs…

InvFR 2018 Rz 500–5086.2.3. Verlustvorträge und Verlustverrechnung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…zu 40% steuerpflichtig sind, a.des laufenden Geschäftsjahres; b.aus Gewinnvorträgen; 6.Gewinnvorträge aus sonstigen Einkünften (AIF-Einkünfte); 7.Substanzauszahlung. Rz 508: Bei Immobilienfonds und AIF in Immobilien sieht das Meldetool keine spezifische Ausschüttung vor, weil die tatsächliche Ausschüttung für steuerliche Zwecke belanglos ist.  

InvFR 2018 Rz 287–2993.2.2.1.2. Komponenten und steuerliche Behandlung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Beträge, die keine Einkünfte iSd EStG 1988 darstellen Rz 298: Ein Fonds kann auch ohne Erzielung eines Ertrages Ausschüttungen tätigen. Handelt es sich bei derartigen Substanzauszahlungen nach der Meldung des Investmentfonds nicht um ausgeschüttete Erträge aus Einkünften iSd EStG 1988, liegen keine steuerpflichtigen Einnahmen vor…

StiftR 2009 Rz 48–743.2.4 Einkünfteermittlung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…die gemäß § 27 Abs. 1 Z 8 lit. f und g EStG 1988 als Substanzauszahlungen zu werten sind. Alle anderen Zuwendungen stellen Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 dar. Rz 60: Zugewendet werden können neben liquiden Mitteln körperliche und unkörperliche…

EStR 2000 Rz 1030–10395.1.4 ABC der Betriebseinnahmen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

5.1.4 ABC der Betriebseinnahmen Abfindungen Rz 1030: Der Grund für das Entstehen des Anspruches muss in der betrieblichen Sphäre liegen: Verzicht auf eine Firmenbezeichnung (VwGH 29.3.1978, 0652/77), Entgelt für Verzicht auf Vorkaufsrecht eines Baumaterialienhändlers, da das Recht notwendiges Betriebsvermögen darstellt…

LStR 2002 Rz 6318.1.2 Nachzahlungen von bescheidmäßig zugestandenen Pensionen gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

8.1.2 Nachzahlungen von bescheidmäßig zugestandenen Pensionen gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988 Rz 631a: Nachzahlungen von Pensionen gelten in den Kalendermonaten als zugeflossen, für die der Anspruch besteht. Diese Vorschrift ist auch bei der Veranlagung von Nachzahlungen entsprechender ausländischer Pensionen, für die Österreich…