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VS-11201.1.6. Nachversteuerung im Falle gemeinsamer Strom- und Wärmeerzeugung
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…die ausschließlich elektrische Energie und Wärme erzeugen, andererseits diese Art der pauschalen Nachversteuerung auf stationäre Anlagen beschränkt, in denen die Stromzeugung einen gewissen Mindestanteil aufweist. Auch diese Neuregelung trat mit 1. Jänner 2002 in Kraft. Wie bereits in ZD-Info VS-1000/28-III/11…

EnAbgR Rz 204–2074.1.3 vergütungsfähige Energieträger
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

…wenn er nicht als Treibstoff, sondern zu einer Vergütung grundsätzlich nicht entgegenstehenden Zwecken eingesetzt wird (zB Stromerzeugung). Rz 206: Kerosin bzw. Flugbenzin zählt nicht zu den oben angeführten vergütungsfähigen Waren der Kombinierten Nomenklatur und kann schon aus diesem Grund eine Energieabgabenvergütung für in Kerosin enthaltene…

VS-11201.1.8. Nicht genutzte Wärme
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…außer Betracht bleiben kann. Diese Regelung wurde - losgelöst aus dem systematischen Zusammenhang - zu weit interpretiert. In einer systematischen Auslegung dieser Regelung ist zunächst der vorliegende Fall gemeinsamer Strom- und Wärmeerzeugung unter Einsatz von Heizöl mit jenem blosser Wärmeerzeugung zu vergleichen. Wird aus dem Mineralöl ausschließlich…

EnAbgR Rz 1–181 Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

…110/2010 idgF, eingespeist wird und die Abrechnung dieser Stromlieferungen über die OeMAG (Abwicklungsstelle für Ökostrom Österreich) erfolgt. Siehe hierzu auch Rz 20a. Zum Verbrauch von elektrischer Energie durch ein Elektrizitätsunternehmen siehe Rz 9 ff sowie Rz 12. 1.1.1.1.1 steuerbare und…

EnAbgR Rz 19–311.2 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

…der Elektrizitätsabgabe. Wird diese elektrische Energie zur Erzeugung und Fortleitung von elektrischer Energie verwendet, dann kann diese elektrische Energie steuerfrei sein (siehe unten Rz 22). Wird bereits versteuerte elektrische Energie zur Stromerzeugung verwendet, bestehen keine Bedenken, aus Vereinfachungsgründen dem Empfänger der begünstigten Energie, die Befreiung…

UStR 2000 Rz 421–4313.7. Verschaffung der Verfügungsmacht
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

3.7. Verschaffung der Verfügungsmacht 3.7.1. Allgemeines Rz 421: Ort der Lieferung ist dort, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet (und nicht dort, wo die Verfügungsmacht verschafft wird). Bei körperlicher Übergabe ist das der Ort, an dem der…

EStR 2000 Rz 3166–31727.3.10 Abgrenzung von selbständig und nicht selbständig bewertbaren Gebäudeinvestitionen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

7.3.10 Abgrenzung von selbständig und nicht selbständig bewertbaren Gebäudeinvestitionen Rz 3166: Grundsätzlich kann immer nur eine einheitliche AfA für das gesamte Wirtschaftsgut geltend gemacht werden. Nur ein selbständig bewertbares Wirtschaftsgut kann hinsichtlich der AfA gesondert behandelt werden. Auch in einem Gebäude gibt es…

EnAbgR Rz 32–361.3 Abgabenschuldner
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

… 2 Z 1 lit. a ElAbgG in Höhe von 5.000 kWh oder bzw. - wenn der Strom aus erneuerbaren Primärenergieträgern erzeugt wird - soweit er den Freibetrag im Sinne des § 2 Z 1 lit. b ElAbgG in Höhe von 25.000 kWh überschreitet. Näheres zum Freibetrag…

EnAbgR Rz 76–882.3 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…Es kann nicht davon ausgegangen werdenaufgewendet wird, dass der gesamte Erdgasinput der Stromerzeugung zuzuordnen und die erzeugte Wärme bloßes Abfallprodukt dieser Stromerzeugung istist steuerpflichtig. Der Anteil des Erdgases, der zur Erzeugung von Wärme verwendet wird,elektrische Wirkungsgrad ist steuerpflichtigmittels Gutachten nachzuweisen. Rz 85: Der Verwaltungsgerichtshof…

EnAbgR Rz 133–1443.3 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…kann nicht davon ausgegangen werden, dass der gesamte Kohleinput der Stromerzeugung zuzuordnen und die erzeugte Wärme bloßes Abfallprodukt dieser Stromerzeugung istDer elektrische Wirkungsgrad ist mittels Gutachten nachzuweisen. Rz 139: Ist ein derartiger Nachweis der für die Wärmeerzeugung verbrauchten Kohle nicht möglich, zB weil der Wärmeoutput…

UStR 2000 Rz 1527–153611.1.5.11. Duplikat
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Box gemäß Bundesstraßen-Mautgesetz 2002, sofern in den Belegen überdies das KFZ-Kennzeichen angegeben ist. 11.1.5.13. Rechnungslegung durch Vermittler Rz 1530: Der Unternehmer kann sich zur Abrechnung grundsätzlich Dritter bedienen (siehe Rz 1505). Beispiel: Die Tankstelle Herbert Stremayer, 3243 St. Leonhard 11…

VereinsR 2001 Rz 5343.7 Übergang der Steuerschuld auf Vereine
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…vgl. § 19 Abs. 1b UStG 1994); bei Lieferungen von GasErdgas über allgemeine Verteilungsnetze, Elektrizität, Kälte über Kältenetze und StromWärme über Wärmenetze durch ausländische Unternehmer, wenn sich der Lieferort nachdie im Inland weder ihr § 3 Abs. 13 oder 14 UStG 1994 bestimmt (vgl. § 19 Abs. 1c…

EStR 2000 Rz 577–5884.1.10.4.5 Grund und Boden
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…586) gezahlt werden, unterschieden werden. Rz 586: Entschädigungen für Wertminderungen am Grund und Boden (zB anlässlich der Einräumung einer Stromleitungsdienstbarkeit oder einer Dienstbarkeit für den Zugang zu einer Fußgängerunterführung oder einer U-Bahn-Station) bleiben bei der Ermittlung des Gewinnes auf Grund des § 3 Abs…

UStR 2000 Rz 2601–260219. Steuerschuldner, Entstehung der Steuerschuld (§ 19 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

19. Steuerschuldner, Entstehung der Steuerschuld (§ 19 UStG 1994) 19.1. Steuerschuldner - Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge) 19.1.1. AllgemeinesÜbergang der Steuerschuld gemäß § 19 Abs. 1 zweiter Satz UStG 1994 19.1.1.1. Übergang der SteuerschuldAllgemeines (Rechtslage 1.1.2004 bis 31.12.2009…

UStR 2000 Rz 355028.4.2.Betreiber
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

… 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 in Anspruch nehmen oder Nichtunternehmer (zB Inselbetrieb, bei dem der gewonnene Strom ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt wird) sind. Rz 3550l: Ein Betreiber kann auch über mehrere Photovoltaikanlagen verfügen, da unter einer Photovoltaikanlage eine autonome, in sich abgeschlossene…

ZustRL Rz 36–392. Zuständigkeit der Finanzämter
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

2. Zuständigkeit der Finanzämter 2.1. Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich (§ 60 BAO) 2.1.1. Allgemeine Zuständigkeit Rz 36: Die Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich ist in § 60 Abs. 1 BAO abstrakt und sehr allgemein konzipiert. Der Wirkungsbereich des Finanzamtes Österreich erstreckt sich auf das gesamte…

EStR 2000Anhang I (zu Abschnitt 7.1.9.2, Rz 3115b)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…Rz 3115b) Nutzungsdauern Energiewirtschaft STROM - Übertragung und Verteilung Freileitungen | Wirtschaftsgut | Nutzungsdauer in Jahren | Übertragungsnetz 380 kV-220 kV-110 kV | 50 | Verteilernetz Hochspannung 110 kV-220 kV-380 kV | 33 | Verteilernetz Mittelspannungsfreileitungen 1 kV - 20 kV - 30 kV…

EStR 2000 Rz 1298–13045.5.3 Arbeitsplatzpauschale (§ 4 Abs. 4 Z 8 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

5.5.3 Arbeitsplatzpauschale (§ 4 Abs. 4 Z 8 EStG 1988) Rz 1298: Ab der Veranlagung 2022 ist die Berücksichtigung eines Arbeitsplatzpauschales möglich. Durch das Arbeitsplatzpauschale wird die betriebliche Komponente von wohnraumbezogenen Aufwendungen des Steuerpflichtigen, wie zB Strom, Heizung, Beleuchtung oder die AfA, berücksichtigt. Aufwendungen…

PV-Erlass Rz 10–132. Steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

2. Steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen 2.1. Volleinspeiser 2.1.1. Einkommensteuer/Körperschaftsteuer 2.1.1.1. Allgemeines Rz 10: Bei Volleinspeisung stellt die Photovoltaikanlage grundsätzlich hinsichtlich des gesamten eingespeisten (verkauften) Stroms eine eigene gewerbliche Einkunftsquelle (§ 23 EStG 1988, § 7 Abs. 3 KStG 1988) unabhängig…

PV-Erlass Rz 412.2.1.2. Steuerbefreiung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…41: Die Ausführungen zu Volleinspeisern in Rz 14 f gelten entsprechend auch für Überschusseinspeiser. Beispiel 7: a) A installiert auf seinem Eigenheim eine Photovoltaikanlage mit 16 kWp. Damit werden 16.000 kWh Strom produziert. 12.000 kWh davon verbraucht er für den privaten Eigenbedarf selbst…