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7 117 Treffer666 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 981–98415.4.5.12 Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Stiftungsvorstände
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

15.4.5.12 Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Stiftungsvorstände Rz 981: Die Anstellung des Geschäftsführers einer GmbH kann auch in steuerrechtlicher Hinsicht auf Grund eines Dienstvertrages, aber auch auf Grund eines so genannten freien Dienstvertrages, eines Werkvertrages oder eines bloßen Auftrages erfolgen (VwGH 15.7.1998, 97…

LStR 2002 Rz 1017–101915.4.5.42 Vertreter
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…hiezu auch EStR 2000 Rz 5417, Stichwort "Abschlussagent" und "Handelsvertreter". 15.4.5.43 Vorstandsmitglieder Rz 1017a: Siehe Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Stiftungsvorstände, Rz 981 ff. 15.4.5.44 Vorträge, Kurse Rz 1017b: Siehe "Unterrichtende Tätigkeit", Rz 1012 ff. 15.4.5.45 Zeitschriftenwerber Rz 1018…

StiftR 2009 Rz 228–2329. Rechtsgeschäftliche Beziehungen zur Privatstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

… 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen. Beispiel 2: Der Stiftungsvorstand stellt für die Verwaltung des der Privatstiftung vom Stifter gewidmeten Forstgutes einen Begünstigten an und zahlt ihm einen unangemessen hohen Lohn. Die Begünstigung entspricht nach Art…

EStR 2000 Rz 526616.2.9a Vermögensverwaltende Tätigkeiten
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Einkünfte nach Z 2 zweiter Teilstrich (Kapitalgesellschaften) oder nach § 25 EStG 1988 vorliegen (VwGH 30.1.2001, 95/14/0043, siehe auch Rz 6604). Stiftungsvorstände, die außerhalb eines Dienstverhältnisses tätig werden, erzielen mit ihren Vergütungen Einkünfte gemäß § 22 Z 2 erster Teilstrich. Zur Beurteilung der…

StiftR 2009 Rz 138–1393.6 Besteuerung bei Auflösung der Privatstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

… 35 PSG regelt erschöpfend, wann eine Privatstiftung aufgelöst wird: mit Ablauf der in der Stiftungserklärung festgesetzten Dauer mit Konkurseröffnung mit Abweisung der Konkurseröffnung mangels Vermögens mit einstimmigem Auflösungsbeschluss des Stiftungsvorstandes, wobei der Stiftungsvorstand einen einstimmigen Auflösungsbeschluss fassen muss, wenn ihm ein zulässiger Widerruf des Stifters…

EStR 2000 Rz 8319–832535 Mitteilung bei Auslandszahlungen (§ 109b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

…1988 vor, ist nur eine einzige Mitteilung gemäß § 109b EStG 1988 zu übermitteln. Beispiele: 1. Für die Leistung als Stiftungsvorstand werden dem im Ausland ansässigen Herrn X 150.000 € ins Ausland überwiesen. Obwohl hinsichtlich dieser Zahlung auch eine Mitteilungsverpflichtung nach § 109a EStG 1988 iVm §…

StiftR 2009 Rz 223–2278.2 Zurechnung der Zuwendung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…wenn eine Privatstiftung einer gemeinnützigen Organisation Geld oder Sachen spendet oder wenn ein Stiftungsvorstand (außerhalb der in der Stiftungserklärung vorgegebenen Regelungen) nicht (letzt)begünstigten Personen Vermögen der Privatstiftung zuwendet. 8.2.2 Zeitliche Zurechnung der Zuwendung Rz 224: Zuwendungen in den außerbetrieblichen Bereich des Empfängers…

EStR 2000 Rz 413911.2 Kleinunternehmerpauschalierung (§ 17 Abs. 3a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988, als Aufsichtsratsmitglied und als Stiftungsvorstand. Bei Inanspruchnahme der Pauschalierung besteht keine Verpflichtung zur Führung eines Wareneingangsbuches und einer Anlagenkartei. Rz 4139a: Die Pauschalierung ist nur auf eine unternehmerische Tätigkeit iSd UStG 1994 anwendbar. Das ergibt sich nach der ab…

EStR 2000 Rz 771029.2.3 Zeitpunkt des Kapitalertragsteuerabzuges
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…2007/15/0104). Zuwendungen von Privatstiftungen fließen beim Begünstigten gemäß § 95 Abs. 3 Z 1 EStG 1988, sofern sie vom Stiftungsvorstand beschlossen wurden, an jenem Tag zu, der im Beschluss als Tag der Zuwendung bestimmt ist. Sofern im Beschluss kein Tag der Zuwendung bestimmt ist…

EStR 2000 Rz 7748–775029.5.5.6 Zurechnung zu ausländischen Körperschaften
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…als intransparent zu behandeln ist, gilt (nur) für Zwecke des KESt-Abzuges Folgendes: Der Stiftungsvorstand (bzw. das zur Vertretung befugte äquivalente Verwaltungsorgan) hat gegenüber der kuponauszahlenden Stelle eine schriftliche (Anleger-)Erklärung abzugeben. Aus dieser muss zweifelsfrei hervorgehen, dass der Stiftungsvorstand (bzw. das zur Vertretung befugte…

EStR 2000 Rz 797230.1.7.7 Zusätzliche Nachweise für ausländische Körperschaften
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…als intransparent zu behandeln ist, gilt (nur) für Zwecke des KESt-Abzuges Folgendes: Der Stiftungsvorstand (bzw. das zur Vertretung befugte äquivalente Verwaltungsorgan) hat gegenüber der kuponauszahlenden Stelle eine schriftliche (Anleger-)Erklärung abzugeben. Aus dieser muss zweifelsfrei hervorgehen, dass der Stiftungsvorstand (bzw. das zur Vertretung befugte…

StiftR 2009 Rz 191.4 Gegenüberstellung der zivilrechtlichen Grundlagen von Stiftungen des Privatrechts in Österreich:
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Nein | Detaillierte Vorgaben über Organisation der Stiftung | Ja | Nein | Nein | Führung der Stiftung | Dreiköpfiger Stiftungsvorstand | Ein Stiftungskurator (Tirol: 3-köpfiger Stiftungsvorstand) | Ein Stiftungskurator | Besteht nach Gründung der Stiftung Möglichkeit der Einflussnahme des Stifters auf die Stiftung…

StiftR 2009 Rz 20–232. Die Privatstiftung als Steuersubjekt (§ 1 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…nach dem Stiftungsakt ist der Privatstiftung zuzurechnen, wenn der Stiftungsvorstand als gesetzlicher Vertreter der Privatstiftung die Verhandlungen über eine Verwertung des Vermögens führt und eine entsprechende Vereinbarung mit einem Erwerber getroffen hat. Bei ausländischen Stiftungen ist zu überprüfen, ob die Vergleichbarkeit mit einer Privatstiftung gegeben…

StiftR 2009 Rz 184–190Teil 2: Einkommen(Körperschaft)steuerrecht des Stifters, der (Letzt)Begünstigten und von Vertragspartnern einer Privatstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…wer von der vom Stifter dazu berufenen Stelle (§ 9 Abs. 1 Z 3 PSG), sonst vom Stiftungsvorstand als solcher festgestellt worden ist (§ 5 PSG). Begünstigter kann jede in- oder ausländische rechtsfähige Person sein. Neben den natürlichen Personen kommen als Begünstigte auch juristische Personen (des öffentlichen…

StiftR 2009 Rz 281–30610.5 Widerruf einer nicht unter § 4 Abs. 11 Z 1 EStG 1988 (= betriebliche) fallenden Privatstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Es bestehen keine Bedenken, wenn die ertragsteuerlichen Stiftungseingangswerte bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Kapitalertragsteuerabzug durch den Stiftungsvorstand abgezogen werden. Allerdings muss dann der Antrag des jeweiligen Stifters und der Nachweis der ertragsteuerlichen Eingangswerte gegliedert nach dem jeweiligen Stifter der Kapitalertragsteueranmeldung angeschlossen sein. Beispiel…

EStR 2000 Rz 104–1102.3 Persönliche Zurechnung von Einkünften
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…ist, wird als Stiftungsvorstand in der von einem seiner Klienten errichteten Privatstiftung tätig. Sein Dienstvertrag mit der Rechtsanwalts-GmbH sieht vor, dass er die Vergütungen für seine Tätigkeit als Stiftungsvorstand an die Rechtsanwalts-GmbH abführen muss. Als Stiftungsvorstand kommt nur eine natürliche Person in Betracht…

EStR 2000 Rz 5284–528816.2.11 Zusammentreffen verschiedener Tätigkeiten
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Vorliegen eines engen Zusammenhanges: 1. Ein Rechtsanwalt übernimmt für einen langjährigen Klienten auch die Tätigkeit als Vorstand in dessen Privatstiftung. Die Einkünfte als Stiftungsvorstand sind als Einkünfte aus der Tätigkeit als Rechtsanwalt zu erfassen. 2. Ein Notar verwaltet treuhändig Klientengelder; es liegt insgesamt eine freiberufliche…

EStR 2000 Rz 8300–831834 Mitteilungspflicht (§ 109a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…8304), 2. Leistungen als Bausparkassenvertreter und Versicherungsvertreter (im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 13 UStG 1994, siehe Rz 8305), 3. Leistungen als Stiftungsvorstand (§ 15 Privatstiftungsgesetz, siehe Rz 8306), 4. Leistungen als Vortragender, Lehrender und Unterrichtender (siehe Rz 8307), 5. Leistungen als Kolporteur und Zeitungszusteller…

GMSR Rz 52–558. Meldende Finanzinstitute (§§ 54 bis 61 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…durch ein Einlageninstitut, ein Verwahrinstitut, eine spezifizierte Versicherungsgesellschaft oder ein Investmentunternehmen im Sinne des § 59 Abs. 1 Z 1 GMSG voraussetzen. Allerdings erfolgt die Verwaltung einer österreichischen Privatstiftung durch den Stiftungsvorstand, dessen Mitglieder aus natürlichen Personen bestehen (vgl. § 15 Abs. 2 PSG), die keinesfalls Finanzinstitute…

KStR 2013 Rz 23–291.2.1.1.5 Stiftungen, Fonds, Anstalten und andere rechtsfähige Zweckvermögen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…in bar aufgebracht wird (§ 4 PSG), ist eine Gründungsprüfung vorzunehmen. Organe der Privatstiftung sind der Stiftungsvorstand, der Stiftungsprüfer und gegebenenfalls der Aufsichtsrat. Für die Rechnungslegung ist der Stiftungsvorstand verantwortlich. Die Privatstiftung ist kein Unternehmer im Sinne des UGB kraft Rechtsform, sie ist aber zur unternehmensrechtlichen…