…während der "Nichtleistungsphase") die Steuerfreiheit gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988. Es bestehen keine Bedenken, wenn dabei der Bezug während der gesamten "Nichtleistungsphase" prozentuell im Verhältnis der steuerfreien Bezüge für die Auslandstätigkeit und der steuerpflichtigen Bezüge für die Inlandstätigkeit während der "vollen Leistungsphase…
… 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 darauf nicht anwendbar ist. Nachzahlungen für Bezüge gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 behalten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ihre Steuerfreiheit, wobei in diesen Fällen jedoch kein steuerfreies Fünftel zu berücksichtigen ist. Die Begünstigung ist mit…
…für Auslandstätigkeiten gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 steuerfrei sein? Durch eine Kündigungsentschädigung wird der Verzicht auf zukünftige Arbeitsleistungen abgegolten. Da die Arbeitsleistungen nicht erbracht werden, können auch die für die Steuerfreiheit erforderlichen Bedingungen nicht erfüllt werden (im gegenständlichen Beispiel die durchgehende Auslandstätigkeit…
…lit. a EStG 1988 steuerfrei? Diese Prämienerhöhung (somit auch eine Erhöhung der Versicherungsleistung) stellt eine Novation dar, die jedoch keinen Einfluss auf die Steuerfreiheit der Prämien hat; dies gilt sowohl für die vergangenen als auch für die künftigen Prämienzahlungen. § 3 Abs. 1 Z 15 lit…
3.3.32 Einkünfte von Ortskräften (§ 3 Abs. 1 Z 30 EStG 1988) Rz 112a: Einkünfte von Ortskräften (§ 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes - Statut, BGBl. I Nr. 129/1999) aus ihrer Verwendung an einem bestimmten Dienstort im Ausland…
…ebenfalls steuerbefreit ist. Rz 53: § 3 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 ist auch auf gleichartige Zulagen von anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts anzuwenden (siehe Rz 1406a betreffend Experten in Twinning-Projekten). Entschädigungen für den Heimaturlaub wie zB nach § 6 der Heimaturlaubsverordnung 1985, BGBl. Nr…
…seine nicht durch eine schädliche Inlandstätigkeit unterbrochene Reise über das Inland führt. Nach einer schädlichen Unterbrechung liegt die Voraussetzung für die Steuerfreiheit erst dann wieder vor, wenn die Auslandstätigkeit erneut mindestens ein Monat andauert. Wird der Arbeitnehmer innerhalb der Monatsfrist an einem ausländischen Einsatzort tätig…
3.3.26 Auslandszulage (§ 3 Abs. 1 Z 24 EStG 1988) Rz 107: Auslandszulagen, die nach den Bestimmungen Auslandszulagengesetzesdes Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetzes (AuslZG), BGBl. I Nr. 66/1999, gezahlt werden, sind ohne Einschränkung steuerfrei. Das Ausmaß dieser Auslandszulage wird dem Ort und den Umständen des…
…Entwicklungshilfevorhaben usw.) vorliegen. Von der Befreiung von Einkünften aus der Auslandstätigkeit für Entwicklungshilfe werden nur Tätigkeiten erfasst, die von den betreffenden Fachkräften als Arbeitnehmer erzielt werden (VwGH 26.3.2003, 97/13/0114). Rz 71a: Befristet für die Kalenderjahre 2017 bis 2019 ist es möglich…
…22: Soweit Werbungskosten in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, sind sie gemäß § 20 Abs. 2 EStG 1988 nicht abzugsfähig (zB Familienheimfahrten im Rahmen einer steuerfreien Auslandstätigkeit gemäß § 3 Abs. 1 Z 11 lit. b EStG 1988 oder in Zusammenhang mit Auslandszulagen gemäß …
… 81 EStG 1988) beschäftigt werden und für deren Einkünfte Österreich das Besteuerungsrecht zukommt. Die Beschäftigung in Österreich darf nicht länger als fünf Jahre dauern und der Beschäftigte muss im Hinblick auf die nur vorübergehende Beschäftigung seinen bisherigen Wohnsitz im Ausland beibehalten. Ist von vornherein eine…
…| max. ASVG Höchstbeitragsgrundlage pro Tag (voraussichtlicher Wert 2012)max. ASVG Höchstbeitragsgrundlage pro Tag (Wert 2023) | 141,00195,00 | | daher max. für 10 Tage | 1.410,00 1.950,00 | (max. Steuerfreiheit nach § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988)§…
…Opfern von Naturkatastrophen (Rz 30) Anführung der Steuerfreiheit von Stipendien im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 5 Kunstförderungsgesetz und Preise im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 7 Kunstförderungsgesetz sowie vergleichbarer Leistungen nach § 3 Abs. 3 Kunstförderungsgesetz (Rz 38) Im Rahmen der begünstigten Auslandstätigkeit (…
…begünstigte Einrichtung gemäß § 4a EStG 1988 oder es liegt eine freigebige Zuwendung zu Vermögensausstattung von spendenbegünstigten Stiftungen oder vergleichbaren Vermögensmassen gemäß § 4b EStG 1988 vor oder es liegt eine freigebige Zuwendung an die Innovationsstiftung für Bildung (§ 1 ISBG) sowie an deren Substiftungen gemäß § 4c EStG…
…haben und nur vorübergehend, zB zur Erwerbung einer Praxis während ihrer Hochschulferien, bei einem inländischen Unternehmen tätig sind. Für ausländische Studenten, die an einer österreichischen Hochschule studieren, gilt diese Befreiungsbestimmung nicht. Rz 73: Unter einer Ferialpraxis ist eine solche zu verstehen, die entweder in der…
…Dies gilt sinngemäß auch für die Einkünfte der im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen (Abschnitt 37 und 39 UNIDO-Abkommen). 3.4.3.1.5 Höhere Angestellte Rz 332: Bestimmte höhere Angestellte der Organisation (zB Generaldirektor) genießen Privilegien wie die in Österreich akkreditierten Diplomaten vergleichbaren Ranges…
…des § 3 Abs. 1 Z 1011 lit. b EStG 1988 (bis einschließlich Rechtslage idF BBG 2011) und § 3 Abs. 1 Z 1132 EStG 1988 bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind (allgemeiner Progressionsvorbehalt). Siehe auch Rz 113 ff.
…ist bei ganzjährig aufrechtem Dienstverhältnis jeweils für den Zeitraum 1.1. bis 31.12. auszustellen. Die KZ 260 (anrechenbare Lohnsteuer) im Lohnzettel (zB im LZ-Art 1 und LZ-Art 24) beinhaltet lediglich die inländische anrechenbare Steuer. Wird die Auslandstätigkeit während des Kalendermonats aufgenommen bzw…
…siehe Rz 1038); Einkünfte auf Grund von Entschädigungen für einen (drohenden) behördlichen Eingriff (siehe dazu Rz 6651) und Einkünfte aus Tauschvorgängen von Grundstücken im Rahmen eines Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahrens sowie im Rahmen behördlicher Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland (siehe dazu Rz 6652). sowie ab…
…und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Bundesministerium für Finanzen, 2…