…von seinem Schweizer Arbeitgeber mit der Durchführung der Auslandstätigkeit beauftragt. Strittig ist nach dem ausführlich begründeten Vorbringen im Vorlageantrag zweierlei: Zum einen, ob dem Bw für den Lohn, der auf die vom 17.3. bis zum 7.5.2005 dauernde Drittlandentsendung entfällt, die Steuerfreiheit des …
…cit. zu versteuern; - steuerfreie Bezüge gemäß § 3 Abs. 1 EStG 1988 behalten ihre Steuerfreiheit, wenn sie ohne Rücksicht auf die Höhe anderer Bezugsteile oder Modalitäten der Auszahlung oder Gewährung steuerfrei sind (zB Bezüge für Auslandstätigkeiten gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 leg. cit.). Nicht auszuscheiden…
…cit. zu versteuern; - steuerfreie Bezüge gemäß § 3 Abs. 1 EStG 1988 behalten ihre Steuerfreiheit, wenn sie ohne Rücksicht auf die Höhe anderer Bezugsteile oder Modalitäten der Auszahlung oder Gewährung steuerfrei sind (zB Bezüge für Auslandstätigkeiten gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 leg. cit.). Nicht auszuscheiden…
…schade nicht, wenn sich dieser im Ausland befinde und die dort ausgeübte Tätigkeit begünstigte Bauausführungen beträfen. Damit ist für den Beschwerdefall entschieden, dass der Bf. das ganze Jahr 2009 hindurch eine begünstigte Auslandstätigkeit ausgeübt hat und für die damit erzielten Einkünfte die Steuerfreiheit des § 3…
…Steuerfreiheit für begünstigte Auslandstätigkeiten auf Arbeitnehmer inländischer Betriebe stelle daher auch gegenüber Arbeitnehmern, die bei einem Schweizer Betrieb beschäftigt seien, eine Ungleichbehandlung dar, die gegen die Grundfreiheit der Arbeitnehmerfreizügigkeit verstoße (vgl. UFS 29.5.2006, RV/0028-F/06). Dass die Einschränkung der Steuerbefreiung für…
…Balzers gearbeitet hat, nicht zu erkennen. Auch wenn die Steuerfreiheit des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 für begünstigte Auslandstätigkeiten keine Mindestentfernung der Entsendung vom Stammsitz des Arbeitgebers vorsieht (weil einer derartigen Auslegung der Zweck der Regelung - die Exportförderung - entgegensteht; vgl. Beschluss des VwGH…
…nicht aber die Wahrung der nationalen Steueraufsicht. Zudem wäre die generelle Ablehnung der Steuerfreiheit begünstigter Auslandstätigkeiten von Arbeitnehmern, die bei liechtensteinischen Betrieben beschäftigt sind, unverhältnismäßig. Das Ziel der steuerlichen Kontrolle kann auch dadurch erreicht werden, dass im Einzelfall die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung überprüft werden…
…eine generelle Ablehnung der Steuerfreiheit begünstigter Auslandstätigkeiten von Arbeitnehmern, die bei Schweizer Betrieben beschäftigt sind, aufgrund der vergleichsweise reduzierten Kontrollmöglichkeit unverhältnismäßig wäre. Das (auch vom EuGH anerkannte) Ziel der steuerlichen Kontrolle könne auch dadurch erreicht werden, dass im Einzelfall die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung überprüft…
…nicht aber die Wahrung der nationalen Steueraufsicht. Zudem wäre die generelle Ablehnung der Steuerfreiheit begünstigter Auslandstätigkeiten von Arbeitnehmern, die bei Schweizer Betrieben beschäftigt sind, unverhältnismäßig. Das Ziel der steuerlichen Kontrolle kann auch dadurch erreicht werden, dass im Einzelfall die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung überprüft werden…
…nicht aber die Wahrung der nationalen Steueraufsicht. Zudem wäre die generelle Ablehnung der Steuerfreiheit begünstigter Auslandstätigkeiten von Arbeitnehmern, die bei Schweizer Betrieben beschäftigt sind, unverhältnismäßig. Das Ziel der steuerlichen Kontrolle kann auch dadurch erreicht werden, dass im Einzelfall die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung überprüft werden…
…Anwendung, wenn Arbeitnehmer inländischer Betriebe zur Errichtung eigener Anlagen ins Ausland entsandt werden (VwGH 17.11.2004, 2000/14/0105). Eine weitere Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die begünstigte Auslandstätigkeit ununterbrochen über den Zeitraum von einem Monat hinausgeht. Damit diese Voraussetzung erfüllt ist, darf…
…bei einem Schweizer Arbeitgeber beschäftigt war, der Anwendung der Steuerfreiheit des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 grundsätzlich nicht entgegensteht. 9) Eine weitere Voraussetzung für die Steuerfreiheit nach der genannten Bestimmung ist, dass der Bf eine „Auslandstätigkeit“ ausgeübt hat. Dazu hat sowohl der Unabhängige…
…Österreichs zu verstehen. Somit ist Deutschland "Ausland" und eine dort ausgeübte Tätigkeit eine "Auslandstätigkeit". Die Steuerfreiheit des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 in der bis 2010 geltenden Fassung für begünstigte Auslandstätigkeiten sieht keine Mindestentfernung der Entsendung vom Stammsitz des Arbeitgebers vor. Dennoch ist…
…die Vorlage von entsprechenden Beweisunterlagen wie Spesenabrechnungen, Bestätigung der Auslandstätigkeit und ausführliche Tätigkeitsbeschreibung durch den Arbeitgeber, Aufzeichnungen aus der Lohnbuchhaltung, Rechnungen, Verträge zwischen Arbeitgeber und dem jeweiligen Auftraggeber etc. zum Nachweis der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit angefordert worden waren, legte die Steuervertretung des Berufungswerbers am…
…ist die Personenfreizügigkeit, wie sie im Gebiet der Europäischen Gemeinschaft gilt, auch im Verhältnis zur Schweiz hergestellt. Die Einschränkung der Steuerfreiheit für begünstigte Auslandstätigkeiten auf Arbeitnehmer inländischer Betriebe stellt daher auch gegenüber Arbeitnehmern, die bei einem Schweizer Betrieb beschäftigt sind, eine Ungleichbehandlung dar, die gegen…
…auf die Errichtung von Anlagen im Ausland beziehen, weiters das Aufsuchen und die Gewinnung von Bodenschätzen im Ausland. Wie der unabhängige Finanzsenat bereits mehrfach entschieden hat, steht die Steuerfreiheit für begünstigte Auslandstätigkeiten in gemeinschaftsrechtskonformer Interpretation entgegen dem Wortlaut des § 3 Abs. 1 Z 10 leg…
…der Rechtsprechung des UFS gefolgt. Das Höchstgericht geht in dem zitierten Erkenntnis davon aus, dass im Lichte der Grundfreiheiten des Unionsrechtes (Recht auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer) die Steuerfreiheit für begünstigte Auslandstätigkeiten auch Arbeitnehmern zusteht, die nicht bei einem inländischen Betrieb, sondern bei einem Betrieb im…
…Steuerfreiheit für begünstigte Auslandstätigkeiten auf Arbeitnehmer inländischer Betriebe stelle daher auch gegenüber Arbeitnehmern, die bei einem Schweizer Betrieb beschäftigt seien, eine Ungleichbehandlung dar, die gegen die Grundfreiheit der Arbeitnehmerfreizügigkeit verstoße (vgl. UFS 29.5.2006, RV/0028-F/06). Dass die Einschränkung der Steuerbefreiung für…
…ua.) sei nunmehr zweifelsfrei klargestellt, dass die Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 gemeinschaftskonform auszulegen sei und die Steuerfreiheit für begünstigte Auslandstätigkeiten auch Arbeitnehmern zustehe, die nicht bei einem inländischen Betrieb, sondern bei einem Betrieb im übrigen Unionsgebiet, im Gebiet des Europäischen…
…die vom Gemeinschafts- bzw. Abkommensrecht verdrängt bzw. derogiert wird. Die Steuerfreiheit für begünstigte Auslandstätigkeiten steht für den verfahrensgegenständlichen Zeitraum daher auch Arbeitnehmern zu, die nicht bei einem inländischen Betrieb, sondern bei einem Betrieb im übrigen Unionsgebiet, im EWR oder aufgrund des mit der Schweiz bestehenden…