41.14 Steuerfreiheit der Kapitalerträge Rz 1398: Die in der Zukunftsvorsorgeeinrichtung vereinnahmten Kapitalerträge sind steuerfrei. Die in der Zukunftsvorsorgeeinrichtung vereinnahmten Kapitalerträge sind steuerfrei. Grundlage für die Steuerfreiheit sind § 6 Abs. 5 KStG 1988 für Betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen, § 41 Abs. 1 Z 1 und 2 InvFG 1993…
3.3.10a.2 Voraussetzungen für die Steuerfreiheit Rz 70i56: Die Entsendung erfolgt von einem Betrieb oder einer Betriebsstätte aus, die sich in der EU, dem EWR oder der Schweiz befindet. Rz 70j57: Die Entsendung erfolgt an einen Einsatzort, der mehr als 400 Kilometer Luftlinie…
23.6. Voraussetzungen für die Steuerfreiheit Hinsichtlich Buchnachweis siehe Rz 2581 bis Rz 25882585. Randzahlen 3041 bis 3050: derzeit frei. 23.7. Bemessungsgrundlage 23.7.1. Bemessungsgrundlage bei Besorgungsleistungen Rz 3051: Bemessungsgrundlage ist die Differenz zwischen dem Betrag, den der Leistungsempfänger aufwendet, und dem Betrag…
8. Lohnveredlung an Gegenständen der Ausfuhr (§ 8 UStG 1994) Rz 1111: Die Steuerfreiheit für Lohnveredlungen ergänzt ua. jene für Ausfuhrlieferungen. Gegenstände der Ausfuhr können vor der Ausfuhr von einem anderen Unternehmer be- und verarbeitet werden. Auch diese Be- und Verarbeitung kann bei Vorliegen der Voraussetzungen…
6.1.4. Lieferung von Gold an Zentralbanken Derzeit frei. 6.1.5. Vermittlung Derzeit frei. 6.1.5a. Spenden von Lebensmitteln an gewisse begünstigte Einrichtungen Rz 731a: Die Spende (Entnahme iSd § 3 Abs. 2 UStG 1994) der in Anlage 1 UStG 1994 genannten Lebensmittel…
9. Umsätze für die Seeschifffahrt und die Luftfahrt (§ 9 UStG 1994) Rz 1131: Es handelt sich um eine Vorstufenbefreiung, dh. nicht die Umsätze der See- und Luftfahrt sind befreit, sondern die Umsätze für die Seeschifffahrt bzw. Luftfahrt. Diese Steuerbefreiung kommt nur für solche Umsätze in…
…727: Befreit ist die grenzüberschreitende Beförderung von Personen mit Eisenbahnen (ab 1.1.2023), Schiffen und Luftfahrzeugen mit Ausnahme der Personenbeförderung auf dem Bodensee. Rz 728: Die Steuerfreiheit der Besorgung (zum Begriff siehe Rz 638g und Rz 638h) grenzüberschreitender Personenbeförderungen ergibt sich aus § 3a Abs…
6.1.6.3. Leistungen an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder sowie an NATO-bestimmte Streitkräfte Rz 736: § 6 Abs. 1 Z 6 lit. c UStG 1994 befreit unter bestimmten Voraussetzungen Lieferungen und sonstige Leistungen (ausgenommen die Lieferung neuer…
…ist nicht erfüllt, wenn keine EUSt anfällt, weil die Einfuhr steuerfrei ist. Im Fall einer steuerfreien Einfuhr gemäß Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 kann die Steuerfreiheit gemäß § 6 Abs. 1 Z 3 lit. a sublit. aa UStG 1994 in Anspruch genommen werden, wenn nachgewiesen…
6.1.3.2. Grenzüberschreitende Beförderungen und andere sonstige Leistungen, die sich unmittelbar auf Gegenstände der Ausfuhr oder der Durchfuhr beziehen 6.1.3.2.1. Umfang der Steuerbefreiung Rz 712: Die Steuerbefreiung nach §§ 6 Abs. 1 Z 3 lit. a sublit. bb UStG 1994…
…selben Umfang beinhaltet, ist es daher nicht erforderlich, zusätzlich das Tax-Free-Formular in Papierform oder eingescannt als pdf-File aufzubewahren. Zum Drittlandsgebiet im umsatzsteuerrechtlichen Sinne siehe Rz 146 bis Rz 148. Die Steuerfreiheit entfällt, wenn die Lieferung von einem Unternehmer ausgeführt wurde, der wusste…
…und Versorgung eines Beförderungsmittels Rz 1065: Ist der Gegenstand der Lieferung zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels bestimmt, so ist in Abholfällen die Steuerfreiheit grundsätzlich auf jene Fälle eingeschränkt, in denen ein ausländischer Abnehmer vorliegt und das Beförderungsmittel unternehmerischen Zwecken des Abnehmers dient. Bei der…
…Rz 1023 ff); darüber hinaus ist auch die Einfuhr von Zahnersatz steuerfrei (VwGH 28.9.2000, 99/16/0302), woraus sich die Steuerfreiheit des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Zahnersatz ergibt. Die Bestimmung ist für Unternehmer bedeutsam, die nicht oder nur teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt sind; die…
107. Innergemeinschaftliche Lieferung (Art. 7 UStG 1994) 107.1. Allgemeine Voraussetzungen für die Steuerfreiheit Rz 3981: Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist steuerfrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Gegenstand der Lieferung muss von einem Mitgliedstaat in das übrige Gemeinschaftsgebiet, dh. in einen anderen Mitgliedstaat, befördert oder…
3 STEUERBEFREIUNGEN (§ 3 EStG 1988) 3.1 Gliederung Rz 17: In § 3 Abs. 1 EStG 1988 werden sachliche Steuerbefreiungen aufgezählt. § 3 Abs. 2 EStG 1988 ordnet an, welche Bezüge oder Bezugsteile (zB Arbeitslosengeld, bestimmte Bezüge der Soldaten und Zivildiener) zwar steuerfrei sind, aber zu einem…
…6 UStG 1994). Sind die vorgelegten Ausfuhrnachweise mangelhaft oder liegt kein Ausfuhrnachweis iSd Gesetzes vor, dann ist die Steuerfreiheit nur zu gewähren, wenn (aufgrund anderer Belege und Nachweise) zweifelsfrei feststeht, dass der Liefergegenstand ins Drittland gelangt ist. Im Falle des Touristenexports ist der Ausfuhrnachweis jedenfalls…
…der Zinsen für das aufgenommene Fremdkapital gewährt wird. Es ist nicht erforderlich, dass neben einem Zinsenzuschuss auch ein Kapitalzuschuss gewährt wird. 6.16.3 Steuerpflicht/Steuerfreiheit einer Subvention Rz 2547: Die Verwendung eines bestimmten Wortes (wie zB Zuwendung, Zuschuss, Beihilfe usw.) für eine Geldzuwendung an…
4.7.2 Steuerbefreiungen Rz 766: Gemäß § 4 Abs. 3a Z 1 EStG 1988 sind steuerfrei: Abgeltungen von Wertminderungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 33 EStG 1988 (siehe dazu Rz 6653), einer Teilwertabschreibung in Höhe der Entschädigung kommt allerdings auf Grund des § 20 Abs. 2…
2. Persönliche Steuerbefreiungen (§§ 5 bis 6b KStG 1988) 2.1 Allgemeines Rz 166: Die persönliche Befreiung stellt eine Ausnahme von der unbeschränkten Steuerpflicht dar und führt zur beschränkten Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 Z 3 KStG 1988, siehe Rz 130 bis 139). Von der unbeschränkten Steuerpflicht…
6.4. Steuerbefreiungen und sonstige Steuerbegünstigungen Steuerbefreiungen und sonstige Steuerbegünstigungen sind in unterschiedlichen EU-Rechtsgrundlagen (insbesondere in der SystemRL, der AlkoholsteuerstrukturRL, der EnStRL, TabaksteuerRL, ReiseRL, ZBefrVO und im UZK) enthalten. Dabei sind zwingende Steuerbegünstigungen (zB Alkohol zur Herstellung von Arzneimitteln, Luftfahrtbetriebsstoffe für die gewerbliche Luftfahrt…